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   LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2008 - L 3 AS 118/07   

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https://dejure.org/2008,3108
LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2008 - L 3 AS 118/07 (https://dejure.org/2008,3108)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.11.2008 - L 3 AS 118/07 (https://dejure.org/2008,3108)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. November 2008 - L 3 AS 118/07 (https://dejure.org/2008,3108)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung - Keine Anrechnung beim Arbeitslosengeld II für Ehepartner

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hartz IV und die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung

  • anwalt-kiel.com (Pressemitteilung)

    Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II nicht als Einkommen zu berücksichtigen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beiträge zur betriebliche Altersversorgung nicht bei Arbeitslosengeld II anrechenbar - Beiträge sind zweckgebunden, denn sie dienen dem staatlich geförderten Aufbau einer zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung des Arbeitgeberanteils an den vermögenswirksamen Leistungen und des Arbeitgeberbeitrags zur betrieblichen Altersversorgung nach Gehaltsumwandlung als Einkommen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 32/06 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe und Anpassung der Regelleistung - Mehrbedarf für

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2008 - L 3 AS 118/07
    Anders als der normale Lohn oder das übliche Gehalt sind vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers nicht dazu bestimmt, dem allgemeinen Lebensunterhalt zu dienen, sondern der Schaffung von Vermögen (vgl. auch BSG, Urteil vom 23.10.1985 - Az.: 7 RAr 37/84, SozR 4100 § 138 Nr. 13 noch zum Arbeitsförderungsgesetz; offen gelassen in BSG, Urteil vom 27.02.2008 Az.: B 14/7b AS 32/06 R, vgl dort auch zu Eigenleistungen des Arbeitnehmers im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen, welche als Einkommen zu berücksichtigen sind).

    Nur eine eigene Kfz Versicherung des Erwerbstätigen kann im Rahmen der Einkommensbereinigung berücksichtigt werden (vgl. auch BSG, Urteil vom 27.02.2008 - Az.: B 14/7b AS 32/06 R).

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2008 - L 3 AS 118/07
    Zwar hat das Bundesssozialgericht im mehreren Urteilen vom 30.09.2008 (Az.: B 4 AS 57/07 R und B 4 AS 29/07 R) entschieden, dass wesentlicher Sinn und Zweck der Regelung in § 2 Abs. 4 Satz 3 der Alg II V der Erhalt der Hilfebedürftigkeit (und damit der Fortbestand der Kranken und Pflegeversicherung des Hilfebedürftigen) ist und der Verteilzeitraum entsprechend zu wählen sei.

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts wird der Verteilzeitraum dann unterbrochen und aus der einmaligen Einnahme Vermögen, wenn für mindestens einen Monat die Hilfebedürftigkeit - ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme - entfällt (BSG, Urteil vom 30.09.2008 - Az.: B 4 AS 29/07 R).

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 57/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungssumme - Rechtsänderung - Grundsicherung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2008 - L 3 AS 118/07
    Zwar hat das Bundesssozialgericht im mehreren Urteilen vom 30.09.2008 (Az.: B 4 AS 57/07 R und B 4 AS 29/07 R) entschieden, dass wesentlicher Sinn und Zweck der Regelung in § 2 Abs. 4 Satz 3 der Alg II V der Erhalt der Hilfebedürftigkeit (und damit der Fortbestand der Kranken und Pflegeversicherung des Hilfebedürftigen) ist und der Verteilzeitraum entsprechend zu wählen sei.
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R

    Arbeitslosengeld II - fehlende Hilfebedürftigkeit des Ehegatten wegen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2008 - L 3 AS 118/07
    Im Monat Juni 2006 kommt noch der für die Abfallbeseitigung zu zahlende Jahresabschlag in Höhe von 192, 00 EUR hinzu (zur Berücksichtigung eines jährlich anfallenden Abschlages nur im Monat der Fälligkeit vgl BSG, Urteil vom 15.04.2008 Az.: B 14/7b AS 58/06 R), so dass sich der Bedarf im Juni 2006 auf insgesamt 1.162,80 EUR belief.
  • BSG, 23.10.1985 - 7 RAr 37/84

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Arbeitslosenhilfe - Pfändungsfreigrenze -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2008 - L 3 AS 118/07
    Anders als der normale Lohn oder das übliche Gehalt sind vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers nicht dazu bestimmt, dem allgemeinen Lebensunterhalt zu dienen, sondern der Schaffung von Vermögen (vgl. auch BSG, Urteil vom 23.10.1985 - Az.: 7 RAr 37/84, SozR 4100 § 138 Nr. 13 noch zum Arbeitsförderungsgesetz; offen gelassen in BSG, Urteil vom 27.02.2008 Az.: B 14/7b AS 32/06 R, vgl dort auch zu Eigenleistungen des Arbeitnehmers im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen, welche als Einkommen zu berücksichtigen sind).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2009 - L 13/6 AS 8/06

    Absetzbarkeit; Absetzbetrag; Absetzung; Abzug; abzusetzender Betrag;

    5.6.1 Soweit es um die von der Arbeitgeberin geleisteten Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge i. H. v. 36, 75 EUR (= 13, 33 EUR "Abz.Pensionskasse" + 23, 42 EUR "Abz.Pensionskasse AG") geht, kam eine Berücksichtigung als (anrechenbares) Einkommen schon deshalb nicht in Betracht, weil es sich bei diesen Beträgen nach Ansicht des Senats um nach § 11 Abs. 3 Nr. 1 a SGB II nicht berücksichtigungsfähige zweckbestimmte Einnahmen handelt (ebenso LSG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 25. November 2008 - L 3 AS 118/07).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - L 34 AS 1308/08

    Bedarfsgemeinschaft

    31 Der der Zeugin gewährte Arbeitgeberanteil an den vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von 6, 65 EUR im Monat ist danach kein zu berücksichtigendes Einkommen, da er zweckgebunden im Sinne des § 11 Abs. 3 Nr. 1a) SGB II a.F. ist (vgl. auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. November 2008 - L 3 AS 118/07 - Juris RdNr. 30).
  • SG Karlsruhe, 25.02.2010 - S 16 AS 2693/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Einmalzahlung -

    Dementsprechend ist auch die Qualifizierung vergleichbarer Zuwendungen beispielsweise bei vermögenswirksamen Arbeitgeberleistungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung als zweckbestimmte Einnahme anerkannt (vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz , Urteil vom 25.11.2008 - L 3 AS 118/07, Rdnrn. 31 ff. m.w.N. ).
  • LSG Sachsen, 03.03.2008 - L 3 AL 140/06

    Ordnungsmäßigkeit der Rechtsmittelbelehrung im sozialgerichtlichen Verfahren,

    In einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung ist keine Zulassung einer eigentlich nicht statthaften Berufung enthalten (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - L 3 AS 118/07).
  • LSG Sachsen, 19.06.2008 - L 3 AS 135/08

    Zurückverweisung des Rechtsstreits im sozialgerichtlichen Verfahren zur erneuten

    Die Kläger haben am 14. August 2007 Berufung eingelegt, welche mit Beschluss vom 20. Dezember 2007 (Az. L 3 AS 118/07) als unstatthaft verworfen worden ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2009 - S 48 AS 200/05
    5.6.1 Soweit es um die von der Arbeitgeberin geleisteten Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge i. H. v. 36, 75 EUR (= 13, 33 EUR "Abz.Pensionskasse" + 23, 42 EUR "Abz.Pensionskasse AG") geht, kam eine Berücksichtigung als (anrechenbares) Einkommen schon deshalb nicht in Betracht, weil es sich bei diesen Beträgen nach Ansicht des Senats um nach § 11 Abs. 3 Nr. 1 a SGB II nicht berücksichtigungsfähige zweckbestimmte Einnahmen handelt (ebenso LSG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 25. November 2008 - L 3 AS 118/07).
  • SG Lüneburg, 09.02.2010 - S 44 AS 1921/09

    Anspruch auf Zahlung der Unterkunftskosten und Heizung bei Änderung der

    Ob die nach der Gehaltsumwandlung seit Oktober 2009 durch den Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung an die Pensionskasse der I. Organisation VVaG geleisteten Zahlungen zweckbestimmter Einkünfte im Sinne des § 11 Abs. 3 Nr. 1 a SGB II und daher nicht bei der Einkommensberechnung zu berücksichtigen sind (so Urteil des Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz vom 25.11.2008 - L 3 AS 118/07 -), muss im Hauptsacheverfahren geklärt werden.
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