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   LSG Baden-Württemberg, 27.05.2014 - L 3 AS 1895/14 ER-B   

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https://dejure.org/2014,18843
LSG Baden-Württemberg, 27.05.2014 - L 3 AS 1895/14 ER-B (https://dejure.org/2014,18843)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.05.2014 - L 3 AS 1895/14 ER-B (https://dejure.org/2014,18843)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - L 3 AS 1895/14 ER-B (https://dejure.org/2014,18843)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Angemessenheit der Wohnungsgröße bei einer temporären Bedarfsgemeinschaft; Wahrnehmung des grundgesetzlich geschützten Umgangs- und Elternrechts des Hilfebedürftigen

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 22 Abs 8 S 1 SGB 2, § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, Art 6 Abs 2 GG
    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Ablehnung eines Darlehens für Mietschulden bei unangemessenen Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung - Wohnflächengrenze bei temporärer Bedarfsgemeinschaft zur Wahrnehmung des Umgangsrechts ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Angemessenheit der Wohnungsgröße bei einer temporären Bedarfsgemeinschaft; Wahrnehmung des grundgesetzlich geschützten Umgangs- und Elternrechts des Hilfebedürftigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnraumbedarf für Besuchskinder eines Hartz-IV-Empfängers wird nur zur Hälfte berücksichtigt - Umgangsecht rechtfertigt keine volle Berücksichtigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 715
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.01.2012 - L 11 AS 635/11

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Wohnflächengrenze für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.05.2014 - L 3 AS 1895/14
    Durch die Berücksichtigung des hälftigen Platzbedarfs wird das Umgangsrecht, jedenfalls im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes, ausreichend ermöglicht (Anschluss an LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04.01.2012 -L 11 AS 635/11 B ER-).

    weiteren 22, 5 m² (15m² x 3 Kinder : 2) berücksichtigt wird (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04.01.2012 - L 11 AS 635/11 B ER - veröffentlicht in juris), ist im Rahmen des vorliegenden Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes nicht zu beanstanden, da hierdurch jedenfalls das Umgangsrecht des Antragstellers nicht vereitelt wird.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.05.2014 - L 3 AS 1895/14
    Dies rechtfertigt es nach den vom BSG aufgestellten Maßstäben (vgl. Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R - veröffentlicht in juris) von einer sog. temporären Bedarfsgemeinschaft auszugehen, die vor dem Hintergrund der besonderen Förderungspflicht des Staates für Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz auch im Bereich der Unterkunftskosten zu berücksichtigen ist.

    Staatliche Leistungen zur Existenzsicherung im Rahmen familienrechtlicher Beziehungen sind nicht dazu bestimmt, die Ausübung des Umgangsrechts bei Bedürftigkeit zu optimieren, sie sollen diese nur ermöglichen (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R - veröffentlicht in juris).

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.05.2014 - L 3 AS 1895/14
    Denn der mit der Übernahme der Schulden bezweckte langfristige Erhalt einer Wohnung erscheint nur dann gerechtfertigt, wenn die (künftigen) laufenden Kosten dementsprechend angemessen sind (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R - veröffentlicht in juris).

    Da auch keine Anhaltspunkt dafür vorliegen, dass der vom Antragsgegner zugrunde gelegte Quadratmeterpreis von 6,- EUR nicht den örtlichen Quadratmeterpreisen für eine Wohnung einfachen Standards entspricht, ist der vom Antragsteller für die von ihm bewohnte 90 m² große Zwei-Zimmer-Wohnung zu entrichtende Mietzins von monatlich 535,- EUR (einschließlich 15,- EUR für einen Stellplatz), da er die Grenze von 400,- EUR (67,5 m² x 6,- EUR) monatlich deutlich überschreitet, unangemessen i.S.d. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Die darlehensweise Übernahme der Nebenkostenrückstände kann daher, ungeachtet der Frage, ob dem Antragsteller Wohnungslosigkeit i.S.d. § 22 Abs. 8 SGB II droht, nicht beansprucht werden (vgl. BSG, Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R - veröffentlicht in juris); ein Anordnungsanspruch ist danach auch materiell-rechtlich nicht glaubhaft gemacht.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2008 - L 5 B 1156/08

    Einstweilige Anordnung; Subsidiarität der Feststellungsklage;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.05.2014 - L 3 AS 1895/14
    Hieraus folgt, dass entsprechende Anträge im Rahmen eines Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes nicht zulässigerweise verfolgt werden können (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.06.2008 - L 5 B 1156/08 AS ER - veröffentlicht in juris, dort Rn 3).
  • BVerfG, 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93

    Sozialhilfe zur Ermöglichung des Umgangsrechts

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.05.2014 - L 3 AS 1895/14
    Im Hinblick auf die grundrechtliche Bedeutung des Umgangsrechts des nicht sorgeberechtigten Elternteils (vgl. hierzu bspw. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93 - veröffentlicht in juris) ist grundsicherungsrechtlich zu gewährleisten, dass regelmäßige Aufenthalte von Kindern bei dem umgangsberechtigten Elternteil in einem angemessenen Wohn- und Lebensraum stattfinden können.
  • BSG, 22.11.2011 - B 4 AS 219/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - kein Anspruch auf isolierte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.05.2014 - L 3 AS 1895/14
    In diesem Sinne ist eine isolierte Feststellung der Angemessenheit der Kosten einer bereits bewohnten Unterkunft nicht möglich (BSG, Urteil vom 22.11.2011 - B 4 AS 219/10 R - veröffentlicht in juris, dort Rn. 14).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.06.2007 - L 7 AS 2050/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - Einstweilige Anordnung - Statthaftigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.05.2014 - L 3 AS 1895/14
    Für die Annahme eines Anordnungsanspruchs besteht dann kein Raum (mehr), wenn die im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes begehrte Leistung, bereits bestandskräftig abgelehnt worden ist (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 12.01.2012 - L 3 AS 5306/11 ER-B - Beschlüsse des LSG Baden- Württemberg vom 02.12.2009 - L 13 AS 4971/09 ER-B - und vom 13.06.2007 - L 7 AS 2050/07 ER-B - jew. n.v.; Keller, a.a.O., § 86b, Rn. 26d).
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.05.2014 - L 3 AS 1895/14
    Dieser Betrag ist nach Maßgabe der Produkttheorie mit der dem Hilfeempfänger zugestandenen Quadratmeterzahl zu multiplizieren um so die regional angemessene Miete feststellen zu können (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R - veröffentlicht in juris).
  • LSG Bayern, 17.03.2006 - L 7 AS 41/05

    Streit um die Verpflichtung zur Senkung von Unterkunftskosten; Einordnung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.05.2014 - L 3 AS 1895/14
    Einzelne Faktoren oder Elemente, aus denen erst zusammen mit anderen die Höhe der später - möglicherweise - zu beanspruchenden Leistung zu errechnen sind, sind keine Rechte und Pflichten, die selbständig vorab festgestellt werden könnten (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 17.03.2006 - L 7 AS 41/05 -, veröffentlicht in juris; Keller, a.a.O., § 55 Rn. 9).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2017 - L 6 AS 1920/16

    SGB-II -Leistungen; Gewährung höherer Fahrtkosten zur Ausübung des Umgangsrechts;

    Die grundsicherungsrechtlich angemessene Höhe eines Mehrbedarfs, d.h. einer Härteleistung für die Fahrkosten zur Ausübung des Umgangsrechts sind nach der kostengünstigsten und gleichwohl im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Schutz des Umgangsrechts verhältnismäßigen sowie zumutbaren Art der Bedarfsdeckung im Einzelfall zu bestimmen (vgl. auch BSG v. 18.11.2014 - B 4 AS 4/14 R; Behrend in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 21 Rn 107; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.05.2014 - L 3 AS 1895/14 ER-B; vgl. auch BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R).

    Damit wäre die Ausübung des Umgangsrechtes grundrechtskonform gesichert, ohne dass über die tatsächlichen Fahrkosten hinaus der konkret genutzte PKW mit Mitteln des SGB II als Vermögenswert für die private Inanspruchnahme im Übrigen finanziert werden müsste (vgl. LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 27.05.2014 - L 3 AS 1895/14 ER-B; s. auch BSG Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R).

  • LSG Baden-Württemberg, 28.09.2017 - L 3 AS 819/17
    Nach alledem rechtfertigt sich die vom Beklagten vorgenommene Konkretisierung des Wohnraumbedarfs des Klägers letztlich dadurch, dass der (weitere) Platzbedarf der beiden Kinder des Klägers im Alter von vierzehn und sechzehn Jahren in Höhe von 2 x 15 qm = 30 qm zur Hälfte, also im Umfang von insgesamt weiteren 15 qm berücksichtigt wird (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.05.2014, L 3 AS 1895/14 ER-B, juris) beziehungsweise durch die Annahme des Mittelwertes der für einen Haushaltsangehörigen als angemessen festgelegten Wohnfläche in Höhe von 45 qm und für drei Haushaltsangehörige als angemessen festgelegten Wohnfläche in Höhe von 75 qm errechnet wird (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 04.01.2012, L 11 AS 635/11 B ER, juris; SG Fulda, Urteil vom 27.01.2010, S 10 AS 53/09, juris; siehe dazu auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.08.2010, L 11 AS 105/10 B PKH, juris; SG Lüneburg, Beschluss vom 26.07.2011, S 45 AS 282/11 ER, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2018 - L 7 AS 52/18
    In diesem Sinne haben auch das BSG und andere Landessozialgerichte entschieden (BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 58/09 R -, Rn. 30, BSGE 106, 190 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 41; zuletzt Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Mai 2017 - L 19 AS 772/17 B ER -, juris Rn. 13 m. w. N.; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Februar 2016 - L 4 AS 345/15 B ER -, juris Rn. 42; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Mai 2014 - L 3 AS 1895/14 ER-B -, juris Rn. 6; Bayerisches LSG, Beschluss vom 17. Juli 2012 - L 11 AS 406/12 B ER -, juris Rn. 17).
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