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   LSG Baden-Württemberg, 29.08.2016 - L 3 AS 2349/16 ER-B   

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https://dejure.org/2016,56804
LSG Baden-Württemberg, 29.08.2016 - L 3 AS 2349/16 ER-B (https://dejure.org/2016,56804)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.08.2016 - L 3 AS 2349/16 ER-B (https://dejure.org/2016,56804)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. August 2016 - L 3 AS 2349/16 ER-B (https://dejure.org/2016,56804)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.08.2016 - L 3 AS 2349/16
    Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschlüsse vom 22.11.2002, BvR 1586/02 und vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05, jeweils veröffentlicht in juris).
  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 14/08 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage im Verfahren der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.08.2016 - L 3 AS 2349/16
    Denn einen fiktiven Vermögensverzehr kennt § 12 SGB II nicht; weder das SGB II noch die Arbeitslosengeld II-Verordnung enthalten eine Vorschrift die der wiederholten Berücksichtigung von Vermögen entgegen stehen; der in § 3 sowie 9 Abs. 1 SGB II statuierte Grundsatz der Subsidiarität gebietet es, tatsächlich vorhandenes Vermögen bis zu den in § 12 SGB II vorgegebenen Grenzen zu berücksichtigen (BSG, Beschluss vom 30.07.2008, B 14 AS 14/08 B).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.2019 - L 10 AS 632/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.08.2016 - L 3 AS 2349/16
    Die Antragsteller haben hiergegen noch im März 2016 beim Sozialgericht Reutlingen (SG) Klage erhoben (S 10 AS 632/16) und am 09.05.2016 einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - L 19 AS 360/15

    Einstweilige Verpflichtung zur Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach dem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.08.2016 - L 3 AS 2349/16
    Sie sind nicht dazu bestimmt, den Empfänger in die Lage zu versetzen, privatrechtliche Verbindlichkeiten zu bedienen (vgl. Landessozialgericht [LSG] für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.06.2015, L 19 AS 360/15 B ER, juris m.w.N.).
  • BVerfG, 18.04.2016 - 1 BvR 704/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwehrung sozialgerichtlichen Eilrechtsschutzes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.08.2016 - L 3 AS 2349/16
    Diese Rechtsprechung des Senats ist durch die Entscheidung des BVerfG in seinem Nichtannahmebeschluss vom 18.04.2016 (1 BvR 704/16, juris) in vollem Umfang bestätigt worden.
  • LSG Baden-Württemberg, 05.10.2016 - L 3 AS 3210/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Ein Anordnungsgrund bei der begehrten einstweiligen Gewährung von Unterkunftskosten nach § 86b Abs. 2 SGG ergibt sich deshalb nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. zuletzt Beschlüsse des erkennenden Senats vom 01.10.2015, L 3 AS 3480/15 ER-B sowie vom 29.08.2016, L 3 AS 2349/16 ER-B, beide nicht veröffentlicht) nicht bereits aus der Vermeidung von Mietschulden oder der erstrebten Möglichkeit, anderweitig erhaltene Mittel zurückzahlen zu können.
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