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   LSG Schleswig-Holstein, 29.03.2012 - L 3 AS 28/12 B ER, L 3 AS 32/12 B PKH   

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https://dejure.org/2012,9364
LSG Schleswig-Holstein, 29.03.2012 - L 3 AS 28/12 B ER, L 3 AS 32/12 B PKH (https://dejure.org/2012,9364)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.03.2012 - L 3 AS 28/12 B ER, L 3 AS 32/12 B PKH (https://dejure.org/2012,9364)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. März 2012 - L 3 AS 28/12 B ER, L 3 AS 32/12 B PKH (https://dejure.org/2012,9364)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 22 Abs 8 S 1 SGB 2 vom 13.05.2011, § 22 Abs 8 S 2 SGB 2 vom 13.05.2011, § 22 Abs 8 S 3 SGB 2 vom 13.05.2011
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übernahme von Mietschulden - Ermessensausübung - missbräuchliches Verhalten des Hilfebedürftigen - Nichtleistung der Mietzahlungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Ermessensausübung bei der Übernahme von Mietschulden im Falle des Verdachts der bewussten Missbräuchlichkeit sozialer Leistungen durch den Leistungsempfänger

  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Ermessensausübung bei der Übernahme von Mietschulden

  • rechtsportal.de

    SGB II § 22 Abs. 8
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Ermessensausübung bei der Übernahme von Mietschulden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2010 - L 13 AS 147/10

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung,Übernahme

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.03.2012 - L 3 AS 28/12
    Dies kann jedoch nicht hingenommen werden (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23. März 2012 - L 6 AS 191/11 B ER unter Hinweis auf Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9. Juni 2010 - L 13 AS 147/10 B, zitiert nach juris).
  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.03.2012 - L 3 AS 28/12
    Drohende Wohnungslosigkeit, die einen Anspruch auf Übernahme von Schulden nach den Bestimmungen des SGB II auslöst, bedeutet nicht nur den drohenden Verlust der bewohnten, kostenangemessenen Wohnung, sondern auch die fehlende Möglichkeit, angemessenen Ersatzwohnraum zu erhalten (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 58/09 R, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Die Sozialgerichte verneinen zudem einen Anspruch auf Übernahme der Mietschulden, wenn solche Schulden wiederholt entstehen und kein Wille erkennbar ist, dies zu vermeiden (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. September 2013 - L 19 AS 1501/13 B -, juris, Rn. 22; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 29. März 2012 - L 3 AS 28/12 B ER, L 3 AS 32/12 B PKH -, juris, Rn. 13).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.02.2024 - L 2 SO 3252/22
    Der Senat kann hier letztlich offenlassen, ob die Beklagte zur Ermittlung dieser Referenzmietwerte für den Streitzeitraum Konzepte (03/2020 bis 08/2020: "Konzept zur Ermittlung der angemessenen Bedarfe für Unterkunft - Methodenbericht August 2016" [Bl. 105 ff. SG-Akte] und "Fortschreibung 2018 des Konzepts zur Ermittlung der Bedarf für Unterkunft - August 2018" [Bl. 157 ff. SG-Akte]; 09/2020 bis 08/2022 "Festlegung der Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft gemäß SGB II und SGB XII für die Stadt H4 - Juni 2020" [Bl. 173 ff., Bl. 193 f. SG-Akte, Gemeinderatsdrucksache 067/2020, Bl. 189 ff. SG-Akte]; 09/2022 bis 12/2022: "Festlegung der Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft gemäß SGB II und SGB XII für die Stadt H4 2022" [Bl. 163 ff. SG-Akte]) vorgelegt hat, die den vom BSG aufgestellten Anforderungen an das sog. Schlüssige Konzept genügen (zur bejahten Schlüssigkeit des "Konzept(s) zur Ermittlung der angemessenen Bedarfe für Unterkunft - Methodenbericht August 2016" der Stadt H4: LSG Baden-Württemberg Urteil vom 21.07.2021 - L 3 AS 1027/19 - [Zwei-Personen-Haushalt], juris; Urteil vom 21.07.2021 - L 3 AS 28/12/19 - [Ein-Personen-Haushalt]; zur bejahten Schlüssigkeit des "Konzept(s) zur Ermittlung der angemessenen Bedarfe für Unterkunft - Methodenbericht August 2016" und der "Fortschreibung 2018 des Konzepts zur Ermittlung der Bedarf für Unterkunft - August 2018" der Stadt H4: LSG Baden-Württemberg Urteil vom 16.11.2022 - L 3 AS 2705/20 - [Ein-Personen-Haushalt], Urteil vom 21.07.2021 - L 3 AS 2813/19 - [Ein-Personen-Haushalt], Beschlüsse vom 20.05.2022 - L 9 AS 3974/21 - und - L 9 AS 16/22 - [ Vier-Personen-Haushalt]) und somit die von der Beklagten für eine Wohnung mit einer Wohnfläche von 60 m² zugrunde gelegten Werte einer Bruttokaltmiete in den jeweiligen Zeiträumen (03/2020 bis 08/2022: monatlich 487, 00 EUR; 09/2022 bis 12/2022: monatlich 532, 00 EUR) abstrakt angemessen sind.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.03.2013 - L 2 AS 842/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen wegen Mietschulden -

    Hierbei sind die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, wobei die Höhe der Rückstände, ihre Ursachen, das Alter sowie eventuelle Behinderungen der jeweiligen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, das in der Vergangenheit vom Hilfesuchenden gezeigte Verhalten (erstmaliger oder wiederholter Rückstand, eigene Bemühungen, die Notsituation abzuwenden und die Rückstände auszugleichen) und ein erkennbarer Wille zur Selbsthilfe zu berücksichtigen sind (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 21.12.2012 - L 11 AS 850/12 B ER; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29.03.2012 - L 3 AS 28/12 B ER - juris).
  • SG Aachen, 28.01.2019 - S 14 AS 1103/18

    Übernahme von Mietrückständen durch ein Darlehen zur Sicherung der Unterkunft

    Andernfalls würde das Tatbestandsmerkmal der drohenden Wohnungslosigkeit lediglich vermutet (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03. März 2016 - L 29 AS 404/16 B ER -, Rn. 26, juris; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Juli 2015 - L 10 AS 193/15 B ER -, Rn. 8, juris; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Februar 2016 - L 4 AS 345/15 B ER -, Rn. 42, juris; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 29. März 2012 - L 3 AS 28/12 B ER -, Rn. 14, juris; SG Berlin, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - S 96 AS 23231/15 ER -, Rn. 23, juris; weitergehend, allerdings bei unmittelbar bevorstehender Räumung: Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. September 2013 - L 19 AS 1501/13 B -, Rn. 19, juris; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03. Dezember 2014 - L 19 AS 1909/14 B ER -, Rn. 17, juris; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21. Dezember 2012 - L 11 AS 850/12 B ER -, Rn. 16, juris; SG Wiesbaden, Beschluss vom 05. November 2014 - S 5 AS 834/14 ER -, Rn. 9, juris).
  • LSG Bayern, 21.12.2012 - L 11 AS 850/12

    Zur Übernahme von Mietschulden, die durch eine vollständige Einstellung der

    Die Ag hat dabei eine Ermessensentscheidung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zu treffen, wobei die Höhe der Rückstände, ihre Ursachen, das Alter sowie eventuelle Behinderungen der jeweiligen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, das in der Vergangenheit vom Hilfesuchenden gezeigte Verhalten (erstmaliger oder wiederholter Rückstand, eigene Bemühungen, die Notsituation abzuwenden und die Rückstände auszugleichen) und ein erkennbarer Wille zur Selbsthilfe zu berücksichtigen sind (vgl auch LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29.03.2012 - L 3 AS 28/12 B ER - juris).
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