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   LSG Baden-Württemberg, 03.04.2012 - L 3 AS 698/12 ER-B   

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https://dejure.org/2012,123539
LSG Baden-Württemberg, 03.04.2012 - L 3 AS 698/12 ER-B (https://dejure.org/2012,123539)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.04.2012 - L 3 AS 698/12 ER-B (https://dejure.org/2012,123539)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. April 2012 - L 3 AS 698/12 ER-B (https://dejure.org/2012,123539)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 03.04.2012 - L 3 AS 698/12
    Ergänzend ist anzuführen, dass der Senat in diesem Verfahren nicht nur nach einer summarischen, sondern einer vollständen Prüfung der Sach- und Rechtslage entscheidet, wie es das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in dem Beschluss vom 12.05.2005 (1 BvR 569/05, Juris) für notwendig erklärt hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2015 - L 1 AS 2015/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung -

    Die geschiedene Ehefrau des Klägers sei daher auf den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich zu verweisen (Bl. 33 ff. der Akte L 3 AS 698/12 ER-B).

    Hiergegen erhob der Kläger Beschwerde zum Landessozialgericht (L 3 AS 698/12 ER-B).

    Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten und der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten, die beigezogenen Akten der Strafprozesse vor dem Amtsgericht und Landgericht W..., die SG-Akten (S 6 AS 2440/12 und S 6 AS 2308/12) und die LSG-Akten des Eilverfahrens (L 3 AS 698/12 ER-B) sowie des Parallelverfahrens L 1 AS 2017/14 Bezug genommen.

    Die Einlassung des Klägers in der eidesstattlichen Versicherung vom 26.01.2012 (Bl. 1427 VA), wonach der administrative Vorgang einer Auszahlung in seinem Fall - wenn überhaupt möglich - vier Monate dauern würde, hat sich ausweislich der Gründe des Beschlusses des 3. Senats des LSG vom 03.04.2012 (L 3 AS 698/12 ER-B), welchen der erkennende Senat vorliegend ebenfalls für seine Überzeugungsbildung herangezogen hat, nicht bestätigt.

    Er hat im Erörterungstermin vom 12.03.2012 im Verfahren L 3 AS 698/12 erklärt, nicht wieder beitragspflichtig gearbeitet zu haben, als er "aus der Schweiz zurückgekehrt" war.

    Weitere Voraussetzung, welche hier im streitgegenständlichen Zeitraum ausweislich der im Verfahren L 3 AS 698/12 ER-B erteilten Auskunft der Deutschen Rentenversicherung Bund vom 13.03.2012 vom Kläger nicht erfüllt wird, ist die Befreiung von der Versicherungspflicht in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung.

    Nachdem seine geschiedene Frau nach seinen eigenen Einlassungen im Verfahren L 3 AS 698/12 ER-B (Schreiben vom 11.03.2012, Bl. 25 der Akte) am 09.05.2005 auf seine "Pensionskasse" Ansprüche angemeldet hat (Antrag auf Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs vom 09.05.2005, Bl. 27 der Akte L 3 AS 698/12 ER-B), hat es sich um einen ständigen Streitpunkt zwischen den geschiedenen Eheleuten gehandelt, weshalb der Senat davon überzeugt ist, dass der Kläger über Art und Höhe seiner diesbezüglichen Ansprüche in Einzelnen orientiert gewesen ist.

  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2015 - L 1 AS 2017/14
    Hiergegen erhob der Kläger Beschwerde zum Landessozialgericht (LSG) (L 3 AS 698/12 ER-B).

    Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten und der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten, die beigezogenen Akten der Strafprozesse vor dem Amtsgericht und Landgericht W.-T., die SG-Akten (S 6 AS 2440/12 und S 6 AS 2308/12) und die LSG-Akten des Eilverfahrens (L 3 AS 698/12 ER-B) sowie des Parallelverfahrens L 1 AS 2015/14 Bezug genommen.

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