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   LSG Sachsen, 21.12.2007 - L 3 AS 73/06   

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https://dejure.org/2007,21714
LSG Sachsen, 21.12.2007 - L 3 AS 73/06 (https://dejure.org/2007,21714)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 21.12.2007 - L 3 AS 73/06 (https://dejure.org/2007,21714)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 21. Dezember 2007 - L 3 AS 73/06 (https://dejure.org/2007,21714)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Anrechnung von Leistungen zur Ausbildungsförderung auf das Arbeitslosengeld II (Alg II); Bestimmung der Höhe des für eine Bedarfsgemeinschaft zu zahlenden Arbeitslosengeldes II; Anspruch eines nichterwerbsfähigen Angehörigen auf Sozialgeld i.F.d. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Hamburg, 09.02.1996 - Bf IV 5/92

    Einkommensberechnung; Rundfunkgebührenbefreiung; Studierender;

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.12.2007 - L 3 AS 73/06
    In diesem Sinne ist die Ausbildungsförderung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz in Höhe des für die Ausbildung gewährten Betrages eine zweckbestimmte Leistung (ebenso: Hasske, a. a. O., so bereits zu § 77 Abs. 1 BSHG: HambOVG, Urteil vom 9. Februar 1996 - Bf IV 5/92 - JURIS-Dokument, Rdnr. 30 ff.).

    Vielmehr macht das Wort "soweit" in § 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB II deutlich, dass auch Einnahmen zu berücksichtigen sind, bei deren Zweckbestimmung eine Teilidentität mit den Zwecken von Leistungen nach dem SGB II besteht, im Übrigen aber vom Gesetzgeber auch ein anderer Zweck verfolgt wird (so zu § 77 Abs. 1 BSHG: HambOVG, Urteil vom 9. Februar 1996 - Bf IV 5/92 - JURIS-Dokument, Rdnr. 31).

    Dies entspricht auch dem Zweck des § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a SGB II. Wie bereits die Vorläuferregelung des § 77 BSHG (vgl. hierzu: HambOVG, Urteil vom 9. Februar 1996 - BV IV 5/92 - JURIS-Dokument Rdnr. 29, m. w. N.) soll zum einen eine Doppelleistung aus öffentlichen Kassen für einen Zweck vermieden werden.

    Es ist somit im Einzelfall nach den zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen eine Aufteilung der von der auf den Unterhalt und auf die Ausbildung entfallenden Anteile vorzunehmen (so zu § 77 Abs. 1 BSHG: HambOVG, Urteil vom 9. Februar 1996 - Bf IV 5/92 - JURIS-Dokument Rdnr. 31).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2006 - L 19 B 599/06

    Berücksichtigung von Ausbildungsförderung als Einkommen nach § 11 SGB 2

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.12.2007 - L 3 AS 73/06
    Die Zweckbestimmung muss nicht ausdrücklich im Gesetz benannt sein, sie kann sich auch aus der erkennbaren Zweckbestimmung des Gesetzes ergeben (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Oktober 2006 - L 19 B 599/06 AS - JURIS-Dokument, Rdnr. 36; Brühl, a. a. O.; Mecke, in: Eicher/Spellbrink, SGB II [2005], § 11 Rdnr. 80).

    Soweit das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg die Auffassung vertritt, eine Leistung verfolge erst dann einen anderen Zweck im Sinne dieser Regelung, wenn bei mehreren Zwecken einer Leistung der Zweck, der der Leistung das Gepräge gebe und als vorherrschender, überwiegender Zweck anzusehen sei, mit dem Zweck einer Leistung nach dem SGB II nicht übereinstimme (LSG Berlin-Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Oktober 2006 - L 19 B 599/06 AS-JURIS-Dokument, Rdnr. 36), findet diese einengende Auslegung im Gesetzeswortlaut keine Stütze.

  • SG Chemnitz, 19.06.2006 - S 29 AS 1100/05

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Berücksichtigung des gezahlten BAföG als

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.12.2007 - L 3 AS 73/06
    der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Chemnitz vom 19.06.2006 (S 29 AS 1100/05) wird dahingehend abgeändert, als der Klägerin für den Zeitraum vom 01.01.2005 bis 30.04.2005 Leistungen nach dem SGB II mit der Maßgabe bewilligt werden, dass das an den Sohn der Klägerin gezahlte BAföG unter Berücksichtigung eines Betrages von 153, 60 EUR monatlich als Einkommen angerechnet wird.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 13.06.2008 - L 5 ER 124/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Schüler-BAföG -

    Der Antragsteller zu 1) stützt sich auf die Rechtsprechung des Sächsischen LSG (ua 21.12.2007 L 3 AS 73/06), wonach Schüler-BAföG zu den zweckbestimmten Einnahmen iSd § 11 Abs. 3 Nr. 1a SGB II zähle, die nicht als Einkommen anrechenbar seien.

    Der Umstand, dass das Schüler-BAföG auch einem anderen Zweck als der Sicherung des Lebensunterhalts dient, schließt jedoch seine teilweise Anrechnung auf die Leistung nach dem SGB II nicht aus (ebenso LSG Berlin-Brandenburg 6.8.2007 L 5 B 949/07 AS ER; aA SächsLSG 21.12.2007 L 3 AS 73/06).

  • SG Speyer, 15.08.2008 - S 14 AS 179/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Schulgeld -

    Zu den schulbezogenen Aufwendungen zählt auch das Schulgeld (vgl. Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 13.06.2008 - L 5 ER 124/08 AS; Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 21.12.2007 - L 3 AS 73/06; Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 25.10.2007 - L 2 AS 43/07; anderer Ansicht lediglich Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.08.2007 - Az: L 5 B 949/07 AS ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.03.2008 - L 13 AS 205/07

    Anrechenbarkeit von Leistungen nach den Bestimmungen des

    Zweckbestimmte Einnahmen sind demnach solche, die nach ihrer erkennbaren Zielrichtung nicht dazu dienen sollen, zur Finanzierung des laufenden Lebensunterhaltes oder zu Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit eingesetzt zu werden (Sächsisches Landessozialgericht (LSG), Urteil vom 25. Oktober 2007 - L 2 AS 43/07 - zit. nach juris, Rn. 31 des juris-Umbruchs, m.w.N.; Urteile vom 25. Oktober 2007 - L 2 AS 44/07 und L 2 AS 58/07; Urteil vom 21. Dezember 2007 - L 3 AS 73/06).
  • SG Aachen, 11.11.2008 - S 14 AS 130/08

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, Berücksichtigung von Bafög-Leistungen

    Es ist allerdings umstritten, ob bei Verwendung der BAföG-Leistungen für Schulgeld die Leistungen in entsprechender Höhe als zweckbestimmte Einnahme im Sinne von § 11 Abs. 3 Nr. 1a SGB II anzusehen sind (so LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.06.2008, L 5 ER 124/08 AS; Sächsisches LSG, Urteil vom 21.12.2007, L 3 AS 73/06; das LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.03.2008, L 28 B 553/08 AS ER sieht Schulgeld als "mit der Erzielung des Einkommens verbundene notwendige Ausgabe", die gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 SGB II vom Einkommen abzuziehen sei; gegen eine Berücksichtigung von Schulgeld über die Pauschale hinaus LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 04.03.2008, L 13 AS 205/07; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.08.2007, L 5 B 949/07 AS ER).
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