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   LSG Rheinland-Pfalz, 10.06.2008 - L 3 AS 77/06   

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https://dejure.org/2008,38614
LSG Rheinland-Pfalz, 10.06.2008 - L 3 AS 77/06 (https://dejure.org/2008,38614)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.06.2008 - L 3 AS 77/06 (https://dejure.org/2008,38614)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Juni 2008 - L 3 AS 77/06 (https://dejure.org/2008,38614)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 10.06.2008 - L 3 AS 77/06
    Ein Rückgriff auf die Tabellenwerte des § 8 WoGG kommt nur in Betracht, wenn Erkenntnismöglichkeiten im lokalen Bereich nicht weiter führen (vgl. BSG vom 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R aaO).

    Zur Prüfung und zum Maßstab der Angemessenheit der Unterkunftskosten iS des § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II (vgl. BSG vom 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 = FEVS 58, 271).

    Ein Rückgriff auf die Tabellenwerte des § 8 WoGG kommt nur in Betracht, wenn Erkenntnismöglichkeiten im lokalen Bereich nicht weiter führen (vgl. BSG vom 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R aaO).

  • LSG Hessen, 12.03.2007 - L 9 AS 260/06

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Anforderung an die

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 10.06.2008 - L 3 AS 77/06
    Fließen Bestandsmieten ein, ist zudem erforderlich, den Anmietungszeitpunkt festzuhalten (vgl. LSG Darmstadt vom 12.3.2007 - L 9 AS 260/06).

    Fließen Bestandsmieten ein, ist zudem erforderlich, den Anmietungszeitpunkt festzuhalten (vgl. LSG Darmstadt vom 12.3.2007 - L 9 AS 260/06).

  • BVerwG, 28.11.2001 - 5 C 9.01

    Sozialhilfe, Übernahme von Kabelanschlussgebühren; Kabelanschlussgebühren im

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 10.06.2008 - L 3 AS 77/06
    Kabelgebühren gehören zu den Kosten der Unterkunft und sind vom Grundsicherungsträger zu übernehmen, wenn die damit verbundene Gebührenbelastung nicht vermieden werden kann (hier: einheitlicher Kabelanschlussvertrag für ganze Wohnanlage) (vgl. BVerwG vom 28.11.2001 - 5 C 9/01 = BVerwGE 115, 256 = NJW 2002, 1284).

    Kabelgebühren gehören zu den Kosten der Unterkunft und sind vom Grundsicherungsträger zu übernehmen, wenn die damit verbundene Gebührenbelastung nicht vermieden werden kann (hier: einheitlicher Kabelanschlussvertrag für ganze Wohnanlage) (vgl. BVerwG vom 28.11.2001 - 5 C 9/01 = BVerwGE 115, 256 = NJW 2002, 1284).

  • BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 13/06 R

    Arbeitslosengeld II - Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfzahl auch bei

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 10.06.2008 - L 3 AS 77/06
    Wird die Unterkunft durch mehrere Personen genutzt , so hat die Aufteilung der Unterkunftskosten grundsätzlich nach Kopfzahl zu erfolgen (vgl BSG vom 19.3.2008 - B 11b AS 13/06 R = FamRZ 2008, 1527).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 10.06.2008 - L 3 AS 77/06
    Grundsätzlich kann der Streitgegenstand auf die abtrennbare Verfügung über Unterkunfts- und Heizkosten begrenzt werden (vgl BSG vom 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1 = FEVS 58, 259).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2008 - L 10 AS 541/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kosten der Unterkunft - Versicherungsbeiträge

    Ebenso hatte bereits das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) für das Recht der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz angenommen, dass Kosten für einen Kabelanschluss, die im Rahmen eines Mietverhältnisses zu entrichten sind, dann als Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden müssen, wenn sie einen "unausweichlichen Nebenkostenfaktor" darstellen, da sie im Mietvertrag vereinbart sind und die Wohnung nicht ohne die Verpflichtung zur Zahlung auch dieser Kosten angemietet werden kann (Urteil vom 28. November 2001 -5 C 9/01, juris RdNr 13 = BVerwGE 115, 256, 258; so auch für das SGB II: z.B. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Juni 2008 - L 3 AS 77/06, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Mai 2007 -L 7 AS 3135/06, juris RdNr 27; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, RdNr 23 zu § 22).
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