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   LSG Sachsen, 10.01.2006 - L 3 B 233/05 AS-ER   

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https://dejure.org/2006,30852
LSG Sachsen, 10.01.2006 - L 3 B 233/05 AS-ER (https://dejure.org/2006,30852)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 10.01.2006 - L 3 B 233/05 AS-ER (https://dejure.org/2006,30852)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 10. Januar 2006 - L 3 B 233/05 AS-ER (https://dejure.org/2006,30852)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung eines Existenzgründungszuschusses als Einkommen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 16/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Der aus dieser allgemeinen Zielsetzung gezogene Schluss, der Existenzgründungszuschuss diene anders als das Überbrückungsgeld nicht der Sicherung des Lebensunterhalts (vgl Hessisches LSG, Beschluss vom 4. Dezember 2006, ZFSH/SGB 2007, 221, 226; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. Juni 2005, FEVS 57, 253, 254 f; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. September 2006 - L 20 B 178/06 AS ER; Sächsisches LSG, Beschlüsse vom 24. Juli 2006 - L 3 B 151/06 AS-ER und vom 10. Januar 2006 - L 3 B 233/05 AS-ER; Marschner in GK-SGB III, Stand November 2007, § 421 l RdNr 4; Becker in PK-SGB III, 2. Aufl 2004, § 421 l RdNr 6), greift zu kurz und berücksichtigt nicht hinreichend die weiteren Begründungen des Gesetzgebers.

    Würde der Existenzgründungszuschuss tatsächlich, wie das LSG Nordrhein-Westfalen aaO meint (so auch Sächsisches LSG im Beschluss vom 10. Januar 2006 - L 3 B 233/05 AS-ER sowie Hessisches LSG im Beschluss vom 24. April 2007 - L 9 AS 284/06 ER) und wofür es in den Gesetzesmaterialien keinerlei Anhaltspunkte gibt, der Anschaffung und dem Unterhalt von Betriebsmitteln dienen, gäbe es keinen Grund, den Zuschuss nicht neben dem der Unterhaltssicherung dienenden Überbrückungsgeld zu zahlen.

  • SG Dresden, 31.03.2006 - S 35 AS 70/05

    Einkommensberücksichtigung beim Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende,

    Nach Auffassung der Kammer liegt (entgegen dem Beschluss des Sächs. LSG vom 10.01.2006, L 3 B 233/05 AS-ER) eine Privilegierung des Existenzgründungszuschusses nach § 11 Abs. 3 SGB II nicht vor.

    Zwar erwähnt der Gesetzeswortlaut in § 421 l SGB III (anders als § 57 SGB III) nicht den Zweck der "Sicherung des Lebensunterhalts", weshalb das Sächs. LSG in seinem Beschluss vom 10.01.2006 (L 3 B 233/05 AS-ER, amtl. Umdruck S. 10) zu dem Schluss kommt, der Existenzgründungszuschuss (EGZ) diene nicht der Unterhaltssicherung.

    Soweit das Sächs. LSG (im Beschluss vom 10.01.2006, L 3 B 233/05 AS-ER) darauf verweist, dass der Bezug von Alg II nicht der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen dienen soll, wird übersehen, dass die Versicherung und Beitragszahlung zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung bereits in der Leistung immanent sind.

    nicht um einen Ertrag aus der selbständigen Tätigkeit, so dass durch die Tätigkeit erzielte Verluste nicht gegen zurechnen sind (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 10.01.2006, L 3 B 233/05 AS-ER).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2008 - L 12 AS 24/07

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Berücksichtigung eines

    Der aus dieser allgemeinen Zielsetzung gezogene Schluss, der Existenzgründungszuschuss diene anders als das Überbrückungsgeld nicht der Sicherung des Lebensunterhalts (vgl Hessisches LSG, Beschluss vom 4. Dezember 2006, ZFSH/SGB 2007, 221, 226; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. Juni 2005, FEVS 57, 253, 254 f; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. September 2006 - L 20 B 178/06 AS ER; Sächsisches LSG, Beschlüsse vom 24. Juli 2006 - L 3 B 151/06 AS-ER und vom 10. Januar 2006 - L 3 B 233/05 AS-ER; Marschner in GK-SGB III, Stand November 2007, § 421 l RdNr 4; Becker in PK-SGB III, 2. Aufl 2004, § 421 l RdNr 6), greift zu kurz und berücksichtigt nicht hinreichend die weiteren Begründungen des Gesetzgebers.

    Würde der Existenzgründungszuschuss tatsächlich, wie das LSG Nordrhein-Westfalen aaO meint (so auch Sächsisches LSG im Beschluss vom 10. Januar 2006 - L 3 B 233/05 AS-ER sowie Hessisches LSG im Beschluss vom 24. April 2007 - L 9 AS 284/06 ER) und wofür es in den Gesetzesmaterialien keinerlei Anhaltspunkte gibt, der Anschaffung und dem Unterhalt von Betriebsmitteln dienen, gäbe es keinen Grund, den Zuschuss nicht neben dem der Unterhaltssicherung dienenden Überbrückungsgeld zu zahlen.

  • SG Hannover, 29.01.2007 - S 49 AS 1795/06
    Soweit nach anderer Ansicht (vgl. etwa Sächsisches LSG, Beschluss vom 10. Januar 2006 - L 3 B 233/05 AS-ER) ein "Verlustausgleich zwischen den verschiedenen Einkommensarten nicht stattfinden kann", überzeugt dies die Kammer nicht.
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