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   LSG Sachsen, 07.01.2009 - L 3 B 349/08 AS-ER   

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LSG Sachsen, 07.01.2009 - L 3 B 349/08 AS-ER (https://dejure.org/2009,20942)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 07.01.2009 - L 3 B 349/08 AS-ER (https://dejure.org/2009,20942)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 07. Januar 2009 - L 3 B 349/08 AS-ER (https://dejure.org/2009,20942)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss bei Aufenthalt in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung; Freigänger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 7 Abs 4
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss bei Aufenthalt in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung; Freigänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 60/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.01.2009 - L 3 B 349/08 AS-ER
    Weiter verweisen die Antragsteller auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 06.09.2007 (B 14/7b AS 60/06 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.02.2006 - L 14 B 1307/05

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Freigänger - kein

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.01.2009 - L 3 B 349/08 AS-ER
    Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4 SGB II kann daher auch nach der Gesetzesänderung nicht gelten, wenn ein Häftling Freigänger ist oder jedenfalls wesentliche Teile seiner Zeit außerhalb der Vollzugsanstalt verbringt (Peters in: Estelmann, SGB II, Stand 10/06, § 07 Rdnrn. 68 ff. unter Hinweis auf LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.02.2006 - L 14 B 1307/05 AS ER; Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 25.01.2008 - L 12 AS 2544/07 -, JURIS, Rdnrn. 20 ff.).
  • VG Göttingen, 15.02.2007 - 3 B 392/06

    Abordnung; Abordnung ohne Zustimmung; amtsangemessener Dienstposten; Ausübung;

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.01.2009 - L 3 B 349/08 AS-ER
    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn ein besonderer Nachholbedarf besteht, d. h. wenn die Nichtgewährung der begehrten Leistung in der Vergangenheit auch in der Zeit nach der Antragstellung bei Gericht weiter fortwirkt und noch eine weiterhin gegenwärtige, die einstweilige Anordnung rechtfertigende Notlage begründet (Sächsisches LSG, Beschluss vom 02.02.2007 - L 3 B 224/06 AS-ER sowie Beschluss vom 28.11.2007 - L 3 B 392/06 AS-ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2008 - L 12 AS 2544/07

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungsausschluss bei

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.01.2009 - L 3 B 349/08 AS-ER
    Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4 SGB II kann daher auch nach der Gesetzesänderung nicht gelten, wenn ein Häftling Freigänger ist oder jedenfalls wesentliche Teile seiner Zeit außerhalb der Vollzugsanstalt verbringt (Peters in: Estelmann, SGB II, Stand 10/06, § 07 Rdnrn. 68 ff. unter Hinweis auf LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.02.2006 - L 14 B 1307/05 AS ER; Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 25.01.2008 - L 12 AS 2544/07 -, JURIS, Rdnrn. 20 ff.).
  • LSG Hamburg, 07.12.1989 - V EABs 83/89

    Vorläufiger Rechtsschutz; Einstweiliger Rechtsschutz; Geldleistung;

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.01.2009 - L 3 B 349/08 AS-ER
    Bei Geldleistungen, die - wie vorliegend - für die Vergangenheit begehrt werden, fehlt demnach in der Regel ein Anordnungsgrund (LSG Hamburg, Beschluss vom 07.12.1989 - V EABs 83/89 - Breithaupt 90, 699).
  • Drs-Bund, 18.10.2005 - BT-Drs 16/14
    Auszug aus LSG Sachsen, 07.01.2009 - L 3 B 349/08 AS-ER
    Zu der Gesetzesänderung machen die Materialien folgende Ausführungen (BT-Drucks. 16/14 S. 20; vgl. auch BT-Drucks. 16/1696 S. 25): "Der neu gefasste Satz 2 stellt den Aufenthalt in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung einem Aufenthalt in einer stationären Einrichtung gleich.
  • LSG Sachsen, 04.02.2010 - L 3 SO 51/09

    Anspruch auf Sozialhilfe; Anordnungsgrund im Verfahren des einstweiligen

    In Beschwerdeverfahren ist dies der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 7. Januar 2009 - L 3 B 349/08 AS-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 27; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Januar 2008 - L 28 B 2130/07 AS-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 3).

    Wenn Geldleistungen auch für einen zu diesem Zeitpunkt in der Vergangenheit liegenden Zeitraum - vorliegend für den Zeitraum vom 1. Februar 2009 bis zum 4. Februar 2010 - geltend gemacht werden, ist ein Anordnungsgrund ausnahmsweise nur dann zu bejahen, wenn ein besonderer Nachholbedarf besteht, das heißt wenn die Nichtgewährung der begehrten Leistung in der Vergangenheit auch in der Zeit nach der Antragstellung bei Gericht weiter fortwirkt und noch eine weiterhin gegenwärtige, die einstweilige Anordnung rechtfertigende Notlage begründet (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - L 3 B 465/07 AS-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 32, m. w. N.; SächsLSG, Beschluss vom 28. August 2008 - L 3 B 613/07 SO-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 43; SächsLSG, Beschluss vom 7. Januar 2009 - L 3 B 349/08 AS-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 28, jeweils m. w. N.).

  • LSG Sachsen, 30.04.2010 - L 7 AS 43/10

    Umweltprämie darf nicht als Einkommen angerechnet werden

    Nach allgemeiner Auffassung setzt eine begehrte Regelungsanordnung "zur Abwendung wesentlicher Nachteile" (§ 86b Abs. 2 Satz 2 SGG) einen auch zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung noch glaubhaft gemachten Anordnungsgrund voraus (vgl. aus der ständigen Rechtsprechung der für die SGB II-Verfahren zuständigen Senate des SächsLSG z.B. die Beschlüsse vom 22.04.2008 - L 2 B 111/08 AS-ER, vom 07.01.2009 - L 3 B 349/08 AS-ER und vom 24.08.2009 - L 7 B 735/08 AS-ER; so auch Berlit, info also 2005, 1, 10f; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a.a.O., Rn 333, 335, 429 und 431; Keller, a.a.O., § 86b Rn 42; Spellbrink, Sozialrecht aktuell 2007, 1, 2).
  • LSG Sachsen, 23.01.2012 - L 3 AS 958/11

    Arbeitslosengeld II

    d) Bei der Bestimmung des Zeitraumes, für den dem Antragsteller vorläufig Arbeitslosengeld II zu gewähren ist, hat sich der Senat einerseits davon leiten lassen, dass für die zurückliegende Zeit kein besondere Nachholbedarf glaubhaft gemacht worden ist, der die Erstreckung der einstweiligen Anordnung in die Vergangenheit hinein geboten hätte (vgl. hierzu: Sächs. LSG, Beschluss vom 7. Januar 2009 - L 3 B 349/08 AS-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 28, m. w. N.).
  • LSG Sachsen, 21.10.2013 - L 3 AS 1428/13
    Dabei wird der Sachverhalt gemäß § 103 SGG von Amts wegen unter Heranziehung der Beteiligten ermittelt, soweit dies unter Berücksichtigung der Eilbedürftigkeit des Rechtsschutzbegehrens geboten ist (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 7. Januar 2009 - L 3 B 349/08 AS-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 23; Sächs. LSG, Beschluss vom 25. Januar 2010 - L 3 AS 700/09 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 27; Sächs. LSG, Beschluss vom 30. Mai 2011 - L 3 AS 342/11 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 14; Sächs. LSG, Beschluss vom 6. September 2013 - L 3 AL 109/13 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 17, jeweils m. w. N.; Krodel, NZS 2002, 234 ff., m. w. N.).
  • LSG Sachsen, 21.10.2013 - 3 AS 1428/13

    Anordnungsanspruch; Brennholz; einstweilige Anordnung; Glaubhaftmachung;

    Dabei wird der Sachverhalt gemäß § 103 SGG von Amts wegen unter Heranziehung der Beteiligten ermittelt, soweit dies unter Berücksichtigung der Eilbedürftigkeit des Rechtsschutzbegehrens geboten ist (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 7. Januar 2009 - L 3 B 349/08 AS-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 23; Sächs. LSG, Beschluss vom 25. Januar 2010 - L 3 AS 700/09 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 27; Sächs. LSG, Beschluss vom 30. Mai 2011 - L 3 AS 342/11 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 14; Sächs. LSG, Beschluss vom 6. September 2013 - L 3 AL 109/13 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 17, jeweils m. w. N.; Krodel, NZS 2002, 234 ff., m. w. N.).
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