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   LSG Sachsen, 12.02.2008 - L 3 B 595/07 AS-ER   

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https://dejure.org/2008,30357
LSG Sachsen, 12.02.2008 - L 3 B 595/07 AS-ER (https://dejure.org/2008,30357)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 12.02.2008 - L 3 B 595/07 AS-ER (https://dejure.org/2008,30357)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 12. Februar 2008 - L 3 B 595/07 AS-ER (https://dejure.org/2008,30357)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf vorläufige Übernahme von Umzugskosten, Renovierungskosten und einer Mietkaution im Wege der einstweiligen Anordnung; Frage der Erforderlichkeit eines Umzugs wegen einer Wirbelsäulenerkrankung; Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2006 - L 19 B 112/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Sachsen, 12.02.2008 - L 3 B 595/07 AS-ER
    Zum Teil wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen des nunmehr fehlenden Anordnungsgrundes - wohl als unbegründet - abgelehnt (vgl. LSG Nordrhein - Westfalen, Beschluss vom 10. Februar 2006 - L 19 B 112/05 AS-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 5).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2006 - L 5 B 56/06

    Einstweiliger Rechtsschutz; Grundsicherung für Arbeitssuchende; Antrag auf Erlass

    Auszug aus LSG Sachsen, 12.02.2008 - L 3 B 595/07 AS-ER
    Schließlich wird dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auch ohne nähere dogmatische Einordnung der Erfolg versagt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. März 2006 - L 5 B 56/06 AS-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 3).
  • LSG Saarland, 11.08.2005 - L 9 B 4/05

    Einstweilige Anordnung - bestandskräftiger Bescheid

    Auszug aus LSG Sachsen, 12.02.2008 - L 3 B 595/07 AS-ER
    Rechtsdogmatisch wird zum Teil der Eilantrag als nach Antragstellung unzulässig geworden angesehen, weil kein Rechtsschutzinteresse, d.h. ein schutzwürdiges Interesse an der begehrten gerichtlichen Entscheidung, mehr für vorläufigen Rechtsschutz bestehe (vgl. Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren [4. Aufl., 1998], Rdnr. 132, m.w.N.), oder weil der Antrag unstatthaft geworden sei (vgl. LSG Saarland, Beschluss vom 11. August 2005 - L 9 B 4/05 AS - JURIS-Dokument Rdnr. 24; Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung [Stand: 15. Erg.-Lfg., September 2007], § 123 Rdnr. 102).
  • LSG Bayern, 09.03.2009 - L 8 AS 36/09

    Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis für den Erlass einer einstweiligen

    Schließlich wird dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auch ohne nähere dogmatische Einordnung der Erfolg versagt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.03.2006 - L 5 B 56/06 AS-ER - JURIS-Dokument; LSG Sachsen v. 12.02.2008, Az.: L 3 B 595/07 AS-ER, juris-Dokument).
  • SG Hildesheim, 18.08.2010 - S 54 AS 1464/10
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung scheidet deswegen bei Bestandskraft des vorangegangenen Ablehnungsbescheides des Leistungsträgers über den im einstweiligen Anordnungsverfahren geltend gemachten Leistungsanspruch grundsätzlich aus (vgl. Bay. LSG, Beschluss vom 12.04.2010 - L 7 AS 144/10 B ER -, juris; Sächs. LSG, Beschluss vom 12.02.2008 - L 3 B 595/07 AS-ER -, juris, insb. Rn. 19 m.w.N. auch zur a.A., die bereits die Zulässigkeit eines Antrags gem. § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG in derartigen Fällen verneint).
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