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   LSG Sachsen, 28.08.2008 - L 3 B 613/07 SO-ER   

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https://dejure.org/2008,24997
LSG Sachsen, 28.08.2008 - L 3 B 613/07 SO-ER (https://dejure.org/2008,24997)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 28.08.2008 - L 3 B 613/07 SO-ER (https://dejure.org/2008,24997)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 28. August 2008 - L 3 B 613/07 SO-ER (https://dejure.org/2008,24997)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Einstweilige Anordnung - Höhe der Eingliederungshilfe für eine 24-Stunden-Assistenz im Rahmen eines trägerübergreifenden persönlichen Budgets

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Kostenübernahme einer 24-Stunden-Assistenz i.R.e. trägerübergreifenden persönlichen Budgets; Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund auf Grund ihres funktionalen Zusammenhangs als ein bewegliches System; § 66 Abs. 4 S. 1 Sozialgesetzbuch Zwölftes ...

  • forsea.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Assistenzleistungen durch persönliches Budget - Selbstbestimmung und Bedarfsfeststellung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.08.2008 - L 3 B 613/07 SO-ER
    Eine Verletzung dieser grundrechtlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig dauert, haben die Gerichte zu verhindern (vgl. zuletzt: BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - JURIS-Dokument Rdnr. 26).
  • LSG Hamburg, 07.12.1989 - V EABs 83/89

    Vorläufiger Rechtsschutz; Einstweiliger Rechtsschutz; Geldleistung;

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.08.2008 - L 3 B 613/07 SO-ER
    Bei Geldleistungen, die für die Vergangenheit begehrt werden, ist ein Anordnungsgrund in der Regel nicht gegeben (LSG Hamburg, Beschluss vom 7. Dezember 1989 - V EABs 83/89 = Breithaupt 90, 699; Keller, a. a. O., Rdnr. 28).
  • SG Dortmund, 26.03.2012 - S 62 SO 5/10

    Begrenztes Persönliches Budget für Schwerstpflegebedürftige

    Wie von dem Kläger beantragt und von dem Beklagten auch gewährt, sind in das Persönliche Budget auch und gerade Aufwendungen einbezogen, die eine 24-stündige Betreuung und Hilfe durch von ihm angestellte persönliche Assistenz- und Pflegekräfte im sog. Arbeitgebermodell sicherstellen (vgl. SächsLSG, Beschluss v. 28.08.2008 - L 3 B 613/07 SO-ER - Juris-Rdnr. 26).

    Da die Gesamtsumme mithin ausreichend war, um den Bedarf des Klägers seit September 2009 zu decken, kommt es schon aufgrund des Charakters des "Budgets" als einer zur freien Verfügung stehenden, teilweise Pauschalen enthaltenen Leistung nicht auf die vom Kläger ausweislich des Tatbestandes im Einzelnen beanstandeten Berechnungselemente (etwa Höhe der Vergütung für Nachtbereitschaft, Pauschalen für Einarbeitung, Krankheit oder Urlaub, Kosten der Unterkunft für die Assistenzkräfte) an, zumal mit dem Budget auch Über- und Unterschreitungen des tatsächlichen Bedarfs miteinander verrechnet werden können (vgl. SächsLSG, Beschluss v. 28.08.2008 - L 3 B 613/07 SO-ER - Juris-Rdnr. 35).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.01.2010 - L 1 R 632/08

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben -

    29 Es handelt sich damit um ein gleichsam "dreistufiges Verfahren", bei dem die Gewährung eines trägerübergreifenden persönlichen Budgets (am Ende der dritten Stufe) nur dann erfolgen kann und darf, wenn auch die Voraussetzungen der ersten und zweiten Stufe des Prüfungsverfahrens erfüllt sind (vgl. etwa: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17. März 2005, L 1 RA 196/04 zu den Voraussetzungen einer LTA; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28. August 2008, L 3 B 613/07 SO-ER zum trägerübergreifenden persönlichen Budgets, Zitierung nach Juris; Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 15. September 2009, 11 L 442/09, Zitierung nach Juris; Gellrich, Lewerenz: Ein Jahr Rechtsanspruch auf persönliche Budgets, Die Rentenversicherung aktuell, Heft 2 aus 2009, Seiten 56 ff.).
  • LSG Sachsen, 04.02.2010 - L 3 SO 51/09

    Anspruch auf Sozialhilfe; Anordnungsgrund im Verfahren des einstweiligen

    Vielmehr stehen beide in einer Wechselbeziehung zueinander, nach der die Anforderungen an den Anordnungsanspruch auch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Nachteils (dem Anordnungsgrund) zu verringern sind und umgekehrt (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 28. August 2008 - L 3 B 613/07 SO-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 23).

    Wenn Geldleistungen auch für einen zu diesem Zeitpunkt in der Vergangenheit liegenden Zeitraum - vorliegend für den Zeitraum vom 1. Februar 2009 bis zum 4. Februar 2010 - geltend gemacht werden, ist ein Anordnungsgrund ausnahmsweise nur dann zu bejahen, wenn ein besonderer Nachholbedarf besteht, das heißt wenn die Nichtgewährung der begehrten Leistung in der Vergangenheit auch in der Zeit nach der Antragstellung bei Gericht weiter fortwirkt und noch eine weiterhin gegenwärtige, die einstweilige Anordnung rechtfertigende Notlage begründet (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - L 3 B 465/07 AS-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 32, m. w. N.; SächsLSG, Beschluss vom 28. August 2008 - L 3 B 613/07 SO-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 43; SächsLSG, Beschluss vom 7. Januar 2009 - L 3 B 349/08 AS-ER - JURIS-Dokument Rdnr. 28, jeweils m. w. N.).

  • SG Aachen, 26.07.2013 - S 19 SO 63/13

    Erhöhung des Stundenkontingents der in Form eines persönlichen Budgets erbrachten

    Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes indessen kann eine vorläufige Regelung (§ 86b Abs. 2 Satz 2 SGG) auch ohne die Verpflichtung des Antragsgegners zum Angebot auf Abschluss bzw. Erweiterung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages getroffen werden (so im Ergebnis offenbar auch Hess. LSG, Beschluss vom 22.06.2012 - L 4 SO 121 B ER, L 4 SO 122/12 B = juris; Sächs. LSG, Beschluss vom 28.08.2008 - L 3 B 613/07 SO-ER = juris und LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.05.2011 - L 8 SO 29/10 B ER).

    Auch streitet das Grundrecht der Antragstellerin auf Teilhabe Behinderter am Leben in der Gemeinschaft aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG (dazu etwa Sächs. LSG, Beschluss vom 28.08.2008 - L 3 B 613/07 SO-ER = juris) für eine Folgenabwägung zu ihren Gunsten.

  • VG Gera, 09.02.2018 - 6 E 10/18

    Bewilligung eines persönlichen Budgets für einen Schulbegleiter für die

    Zur Höhe des persönlichen Budgets ist auszuführen, dass es gemäß § 29 Abs. 2 Sätze 4, 5 SGB IX als eine besondere Form der Ausübung von Leistungen zur Teilhabe so zu bemessen ist, dass der vorab festgestellte individuelle Bedarf gedeckt wird, wobei die Höhe des persönlichen Budgets die Kosten der ohne das pB zu erbringenden Leistungen nicht übersteigen soll (Prinzip der Budgetneutralität) (Wehrhahn in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2014, § 57 SGB XII Rn. 16; vgl. SächsLSG, Beschluss vom 28. August 2008 - L 3 B 613/07 SO-ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.08.2010 - L 7 SO 2864/10
    Insoweit ist zunächst das in § 13 Abs. 1 Sätze 4 und 5 SGB XII normierte Kriterium der Zumutbarkeit des Wechsels in eine - geeignete - stationäre Einrichtung zu prüfen (vgl. Senatsbeschluss vom 13. November 2009 a.a.O.; Sächs. LSG, Beschluss vom 28. August 2008 - L 3 B 613/07 SO-ER - Hess. LSG, Beschluss vom 19. Mai 2009 - L 9 SO 65/09 B ER - (beide juris); Hess. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 5. Juli 1991 - 9 TG 374/91 - FEVS 43, 118; W. Schellhorn in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, a.a.O., § 13 Rdnrn. 6f.; Luthe in Hauck/Noftz, SGB XII, K § 13 Rdnrn. 12 ff.; Krahmer in LPK-SGB XII, 8. Auflage, § 13 Rdnrn. 8 f.; Dillmann, ZfF 2010, 97, 102).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2013 - L 8 SO 367/11
    Wegen des fehlenden Anordnungsgrundes kommt es auch auf eine Folgenabwägung (vgl. dazu Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage, § 86b Rdnr. 29a) oder eine Auseinandersetzung mit der vom Antragsteller angeführten Entscheidung des Sächsischen LSG vom 28. August 2008 - L 3 B 613/07 SO-ER - (anders LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. März 2008 - L 2 SO 6048/07 -) nicht mehr an.
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