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   LSG Hamburg, 27.10.2020 - L 3 BA 21/19   

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https://dejure.org/2020,53201
LSG Hamburg, 27.10.2020 - L 3 BA 21/19 (https://dejure.org/2020,53201)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 27.10.2020 - L 3 BA 21/19 (https://dejure.org/2020,53201)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2020 - L 3 BA 21/19 (https://dejure.org/2020,53201)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem als Strategieberater für ein Marketing- und Zukunftsforschungsunternehmen tätigen Studenten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.10.2020 - L 3 BA 21/19
    Die Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers verfeinert sich in solchen Fällen "zur funktionsgerechten, dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" und ergibt sich aus der hieraus folgenden Eingliederung in den Betrieb (BSG v. 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R in juris, Rn. 29 mit weiteren Nachweisen) .

    Wenn aber Divergenzen zwischen der Vertragsdurchführung und der Vereinbarung bestehen, geht die gelebte Praxis der formellen Vereinbarung grundsätzlich vor (s. BSG v 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R in juris).

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 3/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Bühnenkünstler - Opernchorsänger -

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.10.2020 - L 3 BA 21/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ( siehe etwa BSG v. 14. März 2018 - B 12 KR 3/17 R in juris, Rn 12; BSG v. 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R in juris ) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.

    Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite erkannt und gewichtet werden (BSG v. 14.03.2018 - B 12 KR 3/17 R in juris, Rn. 12; BSG v. 23.05.2017 - B 12 KR 9/16 R in juris, 24 mit weiteren Nachweisen).

  • BSG, 24.10.1978 - 12 RK 58/76

    Arbeitnehmer - Abhängige Beschäftigung - Unmögliche Feststellung - Kriterien -

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.10.2020 - L 3 BA 21/19
    Das BSG sieht in ständiger Rechtsprechung die soziale Schutzbedürftigkeit nicht als taugliches Abgrenzungskriterium an (s. BSG v. 24.10.1978 - 12 RK 58/76 in juris, Rn. 14; Segebrecht in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 3. Aufl., § 7 Abs. 1 SGB IV, Rn. 92).
  • BSG, 23.05.2017 - B 12 KR 9/16 R

    Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen - selbstständiger

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.10.2020 - L 3 BA 21/19
    Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite erkannt und gewichtet werden (BSG v. 14.03.2018 - B 12 KR 3/17 R in juris, Rn. 12; BSG v. 23.05.2017 - B 12 KR 9/16 R in juris, 24 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 17.12.2014 - B 12 R 13/13 R

    Betriebsprüfung - Erlass von Verwaltungsakten zur Sozialversicherungs- und

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.10.2020 - L 3 BA 21/19
    Sofern Hardware und Software mit Zugriff auf die firmeneigene IT-Struktur gestellt werden, spricht dies für eine abhängige Beschäftigung (Vgl. BSG v. 17.12.2014 - B 12 R 13/13 R, Rn. 33, wonach ein Netzzugang für sich alleine genommen nicht ausreicht, um von einer Eingliederung auszugehen, was aber im Umkehrschluss bedeutet, dass das BSG zumindest von einer gewichtigen Indizwirkung ausgeht; s.a. BSG. v. 15.6.2020 - B 12 R 53/19 B, Rn.14; Segebrecht in: Schlegel/Voelzke, jurisPK, 3. Aufl., § 7 SGB IV, Rn. 93).
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.10.2020 - L 3 BA 21/19
    Sofern, wie bei Dienstleistungen üblich, der Einsatz der eigenen Arbeitskraft im Vordergrund steht und kein Kapital investiert werden muss, unterscheidet sich die selbstständige Ausführung in diesem Punkt nicht von einer abhängigen Beschäftigung (BSG v. 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.10.2020 - L 3 BA 21/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ( siehe etwa BSG v. 14. März 2018 - B 12 KR 3/17 R in juris, Rn 12; BSG v. 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R in juris ) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.
  • BSG, 20.02.2017 - B 12 KR 95/16 B

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.10.2020 - L 3 BA 21/19
    Der Streitwert war gemäß § 197a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 63 Abs. 2 S. 1, § 52 Abs. 1 und 2, § 47 Abs. 1 Gerichtskostengesetz in Höhe des Auffangstreitwertes von 5.000 EUR festzusetzen (vgl. BSG v. 20.02.2017 - B 12 KR 95/16 B in Juris).
  • BSG, 15.06.2020 - B 12 R 53/19 B

    Feststellung von Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.10.2020 - L 3 BA 21/19
    Sofern Hardware und Software mit Zugriff auf die firmeneigene IT-Struktur gestellt werden, spricht dies für eine abhängige Beschäftigung (Vgl. BSG v. 17.12.2014 - B 12 R 13/13 R, Rn. 33, wonach ein Netzzugang für sich alleine genommen nicht ausreicht, um von einer Eingliederung auszugehen, was aber im Umkehrschluss bedeutet, dass das BSG zumindest von einer gewichtigen Indizwirkung ausgeht; s.a. BSG. v. 15.6.2020 - B 12 R 53/19 B, Rn.14; Segebrecht in: Schlegel/Voelzke, jurisPK, 3. Aufl., § 7 SGB IV, Rn. 93).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.01.2022 - L 4 BA 4153/19

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - (sport-)psychologischen Beraterin -

    Die damit vorgenommene Entlohnung von Arbeitszeit mit einem monatlichen Pauschalbetrag ist typisch für ein Arbeitsverhältnis, welches in der Regel durch eine feste, gleichbleibende Vergütung gekennzeichnet ist (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 27. Oktober 2020 - L 3 BA 21/19 - juris, Rn. 49; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21. November 2019 - L 5 BA 25/19- Rn. 93; Segebrecht in: Schlegel/Voelzke, jurisPK, Stand: September 2021, § 7 SGB IV, Rn. 101).
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