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   LSG Sachsen, 02.07.2015 - L 3 BK 3/12   

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https://dejure.org/2015,19131
LSG Sachsen, 02.07.2015 - L 3 BK 3/12 (https://dejure.org/2015,19131)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 02.07.2015 - L 3 BK 3/12 (https://dejure.org/2015,19131)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 02. Juli 2015 - L 3 BK 3/12 (https://dejure.org/2015,19131)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Monatsweise und ausgehend vom tatsächlichen Anfall ausgehende Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung im Kinderzuschlagsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kinderzuschlag; monatsweise Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung; Verteilung der Kosten der Unterkunft in einem Haus mit mehreren Wohneinheiten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Im Kinderzuschlagsrecht wird Bedarf für Unterkunft monatsweise nach tatsächlichem Anfall der Aufwendungen ermittelt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.2009 - L 12 AS 4195/08

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.07.2015 - L 3 BK 3/12
    Unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. April 2009 (Az. L 12 AS 4195/08) und die Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 15/1516, Seite 83) hat das Sozialgericht die Auffassung vertreten, dass Leistungsberechtigte regelmäßig nur ein Verwaltungsverfahren durchlaufen sollten.

    Soweit das Landessozialgerichts Baden-Württemberg im Urteil vom 24. April 2009, auf das sich das Sozialgericht bezogen hat, die einmaligen Kosten für die Beschaffung von Heizmaterial auf einen Zeitraum von 12 Monaten verteilte (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. April 2009 - L 12 AS 4195/08 - JURIS-Dokument Rdnr. 48), lag dem eine besondere Fallkonstellation zugrunde.

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 11/07 R

    Kindergeldzuschlag - Berechnung der Mindesteinkommensgrenze - Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.07.2015 - L 3 BK 3/12
    Unter Berücksichtigung der Aufteilung der Kosten der Unterkunft zwischen dem Kläger und seiner Ehefrau und ihren Kindern entsprechend dem prozentualen Existenzminimumbericht der Bundesregierung (vgl. BSG , Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14/11b AS 11/07 R - SozR 4-5870 § 6a Nr. 1 = JURIS-Dokument Rdnr. 18), der sich für den streitgegenständlichen Zeitraum auf 71, 10 v. H., somit 291, 55 EUR, beläuft (vgl. Valgolio, in: Hauck/Noftz, SGB II , [Stand: 4/14], K Anhang § 6a BKGG Rdnr. 161), sowie des für den Kläger und seine Ehefrau maßgebenden Regelbedarfs von 656, 00 EUR ergibt sich eine Bemessungsgrenze von 947, 55 EUR und eine Höchsteinkommensgrenze von 1.227,55 EUR (Bemessungsgrenze zuzüglich des Gesamtkinderzuschlags von maximal 280, 00 EUR), die nicht überschritten wird.
  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Heizkostenabrechnung nach

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.07.2015 - L 3 BK 3/12
    Maßgebend für den Anfall der Aufwendungen ist hierbei entweder der Zugang des Forderungsverlangens (vgl. § 271 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches [BGB]; BSG , Urteil vom 24. November 2011 - B 14 AS 121/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 58 = JURIS-Dokument, jeweils Rdnr. 11) oder, soweit eine Fälligkeit zeitlich bestimmt ist, gemäß § 271 Abs. 2 BGB dieser Zeitpunkt.
  • BSG, 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.07.2015 - L 3 BK 3/12
    Eine Rechtsgrundlage für die Berechnung eines Durchschnittsbetrages, der der Bedarfs- und Leistungsberechnung in den einzelnen Monaten zugrunde gelegt werden könnte, um zum Beispiel die Kosten für den Kauf von Heizöl bei einer einmaligen Betankung auf das ganze Jahr zu verteilen, ist nach Auffassung des Bundessozialgerichts trotz einer denkbaren Verwaltungsvereinfachung nicht zu erkennen (vgl. BSG , Beschluss vom 16. Mai 2007 - B 7b AS 40/06 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 4 = JURIS-Dokument Rdnr. 12 ff.; BSG , Urteil vom 15. April 2008 - 14/7b AS 58/06 R = SozR4-4200 § 9 Nr. 5 = JURIS-Dokument Rdnr. 36; BSG , Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 36/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 63 = JURIS-Dokument Rdnr. 14).
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.07.2015 - L 3 BK 3/12
    Soweit durch den Bescheid vom 8. März 2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25. März 2012 eine vollständige Ablehnung eines Kinderzuschlags für die Zeit ab dem 1. Januar 2011 erfolgt ist, hat sich der von der Ablehnung zunächst mit umfasste Zeitraum ab Dezember 2011 durch den am 7. Dezember 2011 gestellten neuen Antrag auf Gewährung eines Kinderzuschlags für die Zeit ab Dezember 2011 nach § 39 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches Zehnten Buches - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - ( SGB X ) erledigt (vgl. hierzu BSG , Urteil vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 12/06 R - SozR 4-3500 § 21 Nr. 1, SozR 4-4200 § 5 Nr. 2, SozR 4-3500 § 28 Nr. 2, SozR 4-3500 § 65 Nr. 1 = JURIS-Dokument Rdnr. 8).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 36/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abweichung vom Kopfteilprinzip

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.07.2015 - L 3 BK 3/12
    Eine Rechtsgrundlage für die Berechnung eines Durchschnittsbetrages, der der Bedarfs- und Leistungsberechnung in den einzelnen Monaten zugrunde gelegt werden könnte, um zum Beispiel die Kosten für den Kauf von Heizöl bei einer einmaligen Betankung auf das ganze Jahr zu verteilen, ist nach Auffassung des Bundessozialgerichts trotz einer denkbaren Verwaltungsvereinfachung nicht zu erkennen (vgl. BSG , Beschluss vom 16. Mai 2007 - B 7b AS 40/06 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 4 = JURIS-Dokument Rdnr. 12 ff.; BSG , Urteil vom 15. April 2008 - 14/7b AS 58/06 R = SozR4-4200 § 9 Nr. 5 = JURIS-Dokument Rdnr. 36; BSG , Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 36/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 63 = JURIS-Dokument Rdnr. 14).
  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Krankengeld -

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.07.2015 - L 3 BK 3/12
    Da es sich beim Weihnachtsgeld um eine Jahresgratifikation handelt, wäre ein kürze Aufteilung nicht sachgerecht und würde zu einer unangemessenen Benachteiligung führen (vgl. hierzu auch BSG , Urteil vom 27. September 2011 - B 4 AS 180/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 40 = SozR 4-4200 § 11b Nr. 1 = SozR 4-4200 § 30 Nr. 1 = JURIS-Dokument, jeweils Rdnr. 32).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R

    Arbeitslosengeld II - fehlende Hilfebedürftigkeit des Ehegatten wegen

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.07.2015 - L 3 BK 3/12
    Eine Rechtsgrundlage für die Berechnung eines Durchschnittsbetrages, der der Bedarfs- und Leistungsberechnung in den einzelnen Monaten zugrunde gelegt werden könnte, um zum Beispiel die Kosten für den Kauf von Heizöl bei einer einmaligen Betankung auf das ganze Jahr zu verteilen, ist nach Auffassung des Bundessozialgerichts trotz einer denkbaren Verwaltungsvereinfachung nicht zu erkennen (vgl. BSG , Beschluss vom 16. Mai 2007 - B 7b AS 40/06 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 4 = JURIS-Dokument Rdnr. 12 ff.; BSG , Urteil vom 15. April 2008 - 14/7b AS 58/06 R = SozR4-4200 § 9 Nr. 5 = JURIS-Dokument Rdnr. 36; BSG , Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 36/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 63 = JURIS-Dokument Rdnr. 14).
  • LSG Sachsen, 11.08.2016 - L 3 BK 14/13

    Keine Verrechnung eines Anspruches auf höhere Leistungen mit einer Überzahlung;

    Aufgrund der engen Verzahnung des Kinderzuschlags nach § 6a BKGG mit den Regelungen im SGB II zum Arbeitslosengeld II und zum Sozialgeld (vgl. hierzu ausführlich Sächs. LSG, Urteil vom 2. Juli 2015 - L 3 BK 3/12 - juris Rdnr. 40 ff.) sind im Kinderzuschlagsrecht wie im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Bedarfe für Unterkunft und Heizung monatsweise ausgehend vom tatsächlichen Anfall der Aufwendungen zu ermitteln.
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