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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 3 KA 12/18   

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https://dejure.org/2019,30545
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 3 KA 12/18 (https://dejure.org/2019,30545)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.08.2019 - L 3 KA 12/18 (https://dejure.org/2019,30545)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. August 2019 - L 3 KA 12/18 (https://dejure.org/2019,30545)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Nachbesetzungsverfahren | Zurückweisung eines unvollständigen Nachbesetzungsantrags nach Ablauf der Sechsmonatsfrist

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Nachbesetzungsantrag eines MVZ scheitert, weil MVZ Anstellungsvertrag zu spät bei Zulassungsausschuss einreichte

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    MVZ muss Nachbesetzungsantrag innerhalb einer Frist von sechs Monaten stellen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2020, 37
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Nachbesetzung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 3 KA 12/18
    Die nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG; Hinweis auf Urteil vom 19. Oktober 2011 - B 6 KA 23/11 R) zu beachtende Antragsfrist sei nicht eingehalten worden, weil der Anstellungsvertrag erst nach Ablauf der Nachbesetzungsfrist vorgelegt worden sei und die Tätigkeitsaufnahme erst für den 1. Januar 2016 vorgesehen sei.

    Nach gefestigter Rechtsprechung des BSG (grundlegend: Urteil vom 19. Oktober 2011 - B 6 KA 23/11 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 8; weiterhin SozR 4-2500 § 103 Nr. 21 und Beschluss vom 14. Mai 2014 - B 6 KA 67/13 B - juris) ist weitere Voraussetzung einer Nachbesetzung nach § 103 Abs. 4a S 3 SGB V, dass der hierauf gerichtete Antrag dem Zulassungsausschuss innerhalb einer Frist von sechs Monaten in vollständiger Form zugegangen sein muss und der Antrag alle materiellen Voraussetzungen für eine Anstellungsgenehmigung erfüllt hat.

    Das im vorliegenden Zusammenhang grundlegende Urteil des BSG vom 19. Oktober 2011 (aaO) respektiert die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung.

    Ergänzend hierzu hat es in seiner Entscheidung vom 19. Oktober 2011 (aaO) auf seine vorangegangene Rechtsprechung zum Zulassungsrecht verwiesen, in der ausdrücklich dargelegt worden ist, dass ein formell wirksamer Antrag nur vorliegt, wenn ihm die nach der Ärzte-ZV erforderlichen Angaben zu entnehmen und die nötigen Unterlagen beigefügt sind (SozR 3-5520 § 25 Nr. 5; vergleichbar: SozR 4-2500 § 95 Nr. 16).

  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 90/00 R

    Vertragsärztliche Versorgung - 55-Jahres-Zugangsgrenze - verfassungskonforme

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 3 KA 12/18
    Ergänzend hierzu hat es in seiner Entscheidung vom 19. Oktober 2011 (aaO) auf seine vorangegangene Rechtsprechung zum Zulassungsrecht verwiesen, in der ausdrücklich dargelegt worden ist, dass ein formell wirksamer Antrag nur vorliegt, wenn ihm die nach der Ärzte-ZV erforderlichen Angaben zu entnehmen und die nötigen Unterlagen beigefügt sind (SozR 3-5520 § 25 Nr. 5; vergleichbar: SozR 4-2500 § 95 Nr. 16).

    Das könnte dafür sprechen, einen entsprechenden Antrag als rechtsmissbräuchlich anzusehen, was das BSG (SozR 3-5520 § 25 Nr. 5) in Fällen angenommen hat, in denen der Antrag nicht auf eine vertragsärztliche Tätigkeit gerichtet ist, die "alsbald" aufgenommen wird.

  • BSG, 14.05.2014 - B 6 KA 67/13 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Frist für Nachbesetzung einer Stelle gemäß § 103

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 3 KA 12/18
    Nach gefestigter Rechtsprechung des BSG (grundlegend: Urteil vom 19. Oktober 2011 - B 6 KA 23/11 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 8; weiterhin SozR 4-2500 § 103 Nr. 21 und Beschluss vom 14. Mai 2014 - B 6 KA 67/13 B - juris) ist weitere Voraussetzung einer Nachbesetzung nach § 103 Abs. 4a S 3 SGB V, dass der hierauf gerichtete Antrag dem Zulassungsausschuss innerhalb einer Frist von sechs Monaten in vollständiger Form zugegangen sein muss und der Antrag alle materiellen Voraussetzungen für eine Anstellungsgenehmigung erfüllt hat.

    Denn es hat die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des BSG vom 14. Mai 2014 (aaO) nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 20. August 2014 - 1 BvR 1989/14) .

  • BVerfG, 26.11.2018 - 1 BvR 318/17

    Zur Aufwandspauschale bei der Prüfung von Krankenhausabrechnungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 3 KA 12/18
    Vielmehr ist zu berücksichtigen, dass die Gerichte - insbesondere auch die Revisionsgerichte - im Rahmen ihrer auch verfassungsrechtlich anerkannten Befugnis zur Rechtsfortbildung (BVerfGE 128, 193 ; 132, 99 ; Beschluss vom 26. November 2018 - 1 BvR 318/17 - juris) berechtigt sind, gesetzliche Vorschriften über ihren Wortlaut hinaus auszuweiten oder ihre Anwendung einzuschränken, soweit sie sich im Einklang mit den Grenzen vertretbarer Auslegung und zulässiger richterlicher Rechtsfortbildung bewegen (BVerfG, Beschluss vom 26. November 2018 aaO, mwN) .

    Dabei ist die richterliche Rechtsfortbildung zulässig, wenn sie die Regelungskonzeption des Gesetzes respektiert, wobei dessen Wortlaut, der Systematik und den Gesetzesmaterialien eine Indizwirkung zukommt (BVerfGE 133, 168 ; Beschluss vom 26. November 2018 aaO) .

  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 15/99 R

    Zulassung eines Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen zur vertragszahnärztlichen und zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 3 KA 12/18
    Die materielle Beschwer, wie sie für Rechtsmittel von Beigeladenen gegeben sein muss (BSGE 85, 145 ), ist darin begründet, dass die KÄVen aufgrund ihres Sicherstellungsauftrags die Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung tragen (BSG SozR 4-2500 § 116 Nr. 3).

    Entscheidungen in zulassungsrechtlichen Angelegenheiten im Bereich einer KÄV betreffen deshalb stets und unmittelbar auch deren Verantwortungsbereich (BSG SozR 3-5525 § 20 Nr. 1; SozR 4-2500 § 116 Nr. 3).

  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Radiologe - Versorgungsbedarf -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 3 KA 12/18
    Die materielle Beschwer, wie sie für Rechtsmittel von Beigeladenen gegeben sein muss (BSGE 85, 145 ), ist darin begründet, dass die KÄVen aufgrund ihres Sicherstellungsauftrags die Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung tragen (BSG SozR 4-2500 § 116 Nr. 3).

    Entscheidungen in zulassungsrechtlichen Angelegenheiten im Bereich einer KÄV betreffen deshalb stets und unmittelbar auch deren Verantwortungsbereich (BSG SozR 3-5525 § 20 Nr. 1; SozR 4-2500 § 116 Nr. 3).

  • LSG Bayern, 17.01.2018 - L 12 KA 12/17

    Besetzung eines hälftigen orthopädischen Vertragsarztsitzes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 3 KA 12/18
    Da nicht angenommen werden kann, dass die Anstellung in einem MVZ gemäß § 95 Abs. 2 S 7 SGB V zu genehmigen ist, ohne dass Klarheit über die in § 4 und § 18 Ärzte-ZV geregelten elementaren Voraussetzungen einer ärztlichen Tätigkeit im System der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, spezielle Vorschriften über MVZ-Anstellungen in der Ärzte-ZV aber nicht enthalten sind, ist § 32b Abs. 2 S 2 SGB V hierfür entsprechend anzuwenden (Ladurner, Ärzte-ZV/Zahnärzte-ZV, § 32b Ärzte-ZV Rn 3; ebenfalls für die Anwendung des § 32b Abs. 2 Ärzte-ZV auf Anstellungen in einem MVZ: BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 20; Bayerisches LSG, Urteil vom 17. Januar 2018 - L 12 KA 12/17 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.09.2011 - L 13 AS 4950/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auskunftsansprüche gegenüber

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 3 KA 12/18
    Eine Reduzierung des sich hieraus ergebenden Betrags von 60.000 Euro in Hinblick darauf, dass eine Anstellung (nur) mit dem Anrechnungsfaktor 0, 5 streitig ist, hat dabei nicht zu erfolgen, weil der in § 52 Abs. 2 GKG vorgesehene starre Auffangwert nicht mehr verändert werden kann (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. September 2011 - L 13 AS 4950/10 - juris, mwN ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2016 - L 3 KA 119/15
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 3 KA 12/18
    Dabei ist regelmäßig nicht das Durchschnittshonorar der Fachgruppe, sondern der konkret vom anstellenden Vertragsarzt durch die Tätigkeit des angestellten Arztes erzielte Mehrumsatz zugrunde zu legen (BSG, Beschluss vom 7. Januar 1998 - 6 RKa 84/95 - juris) , von dem anschließend die durchschnittlichen Praxiskosten der Fachgruppe (BSG aaO) und im Regelfall außerdem das Gehalt des angestellten Arztes (Senatsbeschluss vom 24. März 2016 - L 3 KA 119/15 B ER) abzuziehen sind.
  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 45/06 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung des Gemeinsamen Bundesausschusses -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 3 KA 12/18
    Das BSG hat in diesem Zusammenhang vielmehr schon wiederholt dargelegt (SozR 4-2500 § 103 Nr. 4 und Nr. 19), dass der Gesetzgeber in Hinblick auf zulassungsrechtliche Entscheidungen, die mit der ärztlichen Bedarfsplanung in Zusammenhang stehen, über §§ 92 Abs. 1 S 2 Nr. 9, 101 und 104 Abs. 2 SGB V eine abgestufte Form der Normsetzungsdelegation sowohl an den Verordnungsgeber der Ärzte-ZV als auch an den G-BA vorgenommen hat.
  • BVerfG, 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07

    Verfassungsbeschwerden in Sachen "Delisting" erfolglos

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2013 - L 11 KA 96/12
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 40/91

    Zulassung - Vertragsarzt - Berufsausschuss - Zuständigkeit

  • BSG, 26.01.2022 - B 6 KA 2/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung der Anstellung eines Arztes in einem

    Dem entspricht, dass in § 58 Abs. 1 Nr. 3 BedarfsplRL für den Nachweis des zeitlichen Umfangs sowie des Einsatzortes des angestellten Arztes die Vorlage des schriftlichen "Arbeitsvertrages" verlangt wird (zur entsprechenden Anwendung auf Anstellungen im MVZ vgl LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 28.8.2019 - L 3 KA 12/18 - MedR 2020, 711 = juris RdNr 35; Ladurner, Ärzte-ZV, Zahnärzte-ZV, 2017, § 95 SGB V RdNr 102; vgl auch die Begründung zum Entwurf eines GVK-VStG, die in Bezug auf den gemäß § 95 Abs. 6 Satz 5 SGB V idF des GKV-VStG zu erbringenden Nachweis, dass der ärztliche Leiter in dem MVZ als angestellter Arzt oder als Vertragsarzt tätig ist, davon spricht, dies umfasse, dass "die erforderlichen Unterlagen ) dem Zulassungsausschuss übermittelt" würden, vgl BT-Drucks 17/6906 S 49 zu VII. Bürokratiekosten) .
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