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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2013 - L 3 KA 34/12 B ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2013 - L 3 KA 34/12 B ER (https://dejure.org/2013,1365)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.01.2013 - L 3 KA 34/12 B ER (https://dejure.org/2013,1365)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Januar 2013 - L 3 KA 34/12 B ER (https://dejure.org/2013,1365)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Honorarrückforderung der Kassenärztlichen Vereinigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Honorarrückforderung der Kassenärztlichen Vereinigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Abwehr von sofortigem Honorarregress wegen Begründungsfehlers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 86/95

    Unrichtigkeit der Abrechnungs-Sammelerklärung über die ordnungsgemäße Erbringung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2013 - L 3 KA 34/12
    Hat die Kassenärztliche Vereinigung einen Honorarrückforderungsbescheid darauf gestützt, dass der Vertragsarzt Leistungen unrichtig abgerechnet und die Quartalssammelerklärungen grob fahrlässig falsch abgegeben hat (vgl BSG SozR 3-5550 § 35 Nr. 1), ist für die summarische Prüfung der Rechtmäßigkeit im Verfahren auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines dagegen gerichteten Rechtsbehelfs von entscheidender Bedeutung, ob bereits im Bescheid die hierfür erforderlichen Tatsachen (insbesondere: Darlegung einer Falschabrechnung je Quartal, grobe Fahrlässigkeit und die insoweit erforderlichen Tatsachen und Beweismittel) angegeben worden sind (insofern Anschluss an LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.3.2011 - L 7 KA 13/11 B ER - juris).

    In einem solchen Fall erfüllt die der Quartalsabrechnung beizufügende Abrechnungssammelerklärung nicht mehr ihre Garantiefunktion mit der Folge, dass der gesamte Honorarbescheid durch die KÄV aufgehoben und das dem Vertragsarzt zustehende Honorar ggf im Rahmen einer Schätzung neu festgesetzt werden kann (hierzu grundlegend BSG SozR 3-5550 § 35 Nr. 1; vgl auch Clemens in: jurisPK-SGB V, 2. Aufl, § 106a Rn 212 ff mwN ).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2011 - L 7 KA 13/11

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarberichtigung - Nachweis der unrichtigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2013 - L 3 KA 34/12
    Hat die Kassenärztliche Vereinigung einen Honorarrückforderungsbescheid darauf gestützt, dass der Vertragsarzt Leistungen unrichtig abgerechnet und die Quartalssammelerklärungen grob fahrlässig falsch abgegeben hat (vgl BSG SozR 3-5550 § 35 Nr. 1), ist für die summarische Prüfung der Rechtmäßigkeit im Verfahren auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines dagegen gerichteten Rechtsbehelfs von entscheidender Bedeutung, ob bereits im Bescheid die hierfür erforderlichen Tatsachen (insbesondere: Darlegung einer Falschabrechnung je Quartal, grobe Fahrlässigkeit und die insoweit erforderlichen Tatsachen und Beweismittel) angegeben worden sind (insofern Anschluss an LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.3.2011 - L 7 KA 13/11 B ER - juris).

    Vielmehr müssen in der Bescheidbegründung auch die Tatsachen bzw Beweismittel angegeben werden, aus denen sich sowohl die Fehlerhaftigkeit der Abrechnung als auch die grobe Fahrlässigkeit des abrechnenden Vertragsarztes ergeben sollen (so auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. März 2011 - L 7 KA 13/11 B ER - juris mwN) .

  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - ambulante Operation - stationäre Operation -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2013 - L 3 KA 34/12
    Dasselbe gilt, wenn der Vertragsarzt Leistungen unter Verstoß gegen die Vorschriften über formale oder inhaltliche Voraussetzungen der Leistungserbringung durchführt und abgerechnet hat ( vgl hierzu BSG SozR 4-2500 § 39 Nr. 3 mwN ).
  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 4/11 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anmietung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2013 - L 3 KA 34/12
    Allein diese Auslegung entspricht dem verfassungsrechtlichen Gebot auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes in angemessener Zeit aus Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz ( ; hierzu zuletzt Bundessozialgericht , Urteil vom 20. September 2012 - B 8 SO 4/11 R - juris, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen) .
  • LSG Baden-Württemberg, 15.10.2014 - L 5 KA 3990/13

    Vertragsärztliche Versorgung - Bronchoskopie für HNO-Arzt fachfremd -

    Honorarberichtigungen auf den bloßen Verdacht der Falschabrechnung hin seien daher nicht zulässig (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25.03.2011, - L 7 KA 13/11 B - auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 28.01.2013, - L 3 KA 34/12 B ER -).

    Eine erkennbare Nutzlosigkeit der in Rede stehenden Leistung sei aber in den angefochtenen Bescheiden nicht dargetan (vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 28.01.2013, - L 3 KA 34/12 B ER -).

    In der Rechtsprechung sei anerkannt, dass Falschabrechnungen für jedes Quartal nachgewiesen werden müssten (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 28.01.2013, - L 3 KA 34/12 B ER - LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25.03.2011, - L 7 KA 13/11 B ER -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2014 - L 3 KA 6/14
    Damit lehnt sich der Senat in den Fällen der Festsetzung von Honorarrückforderungen bei der zu treffenden Abwägung wegen der insoweit grundsätzlich vergleichbaren Interessenlage an die Kriterien des § 86a Abs. 3 S 2 SGG an (stRspr, zB Beschluss vom 13. Januar 2011 - L 3 KA 47/10 B ER; Beschluss vom 28. Januar 2013 - L 3 KA 34/12 B ER - juris).

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 28. Januar 2013 (L 3 KA 34/12 B ER - juris) dargelegt hat, hält er es wegen der einschneidenden Rechtsfolgen bei der Abgabe unrichtiger Abrechnungssammelerklärungen im Hinblick auf eine angemessene Risikoverteilung zwischen überprüfender KÄV einerseits und (uU) unrichtig abrechnendem Vertragsarzt andererseits im Eilverfahren aber für sachlich gerechtfertigt, die sofortige Vollstreckbarkeit von Honorarberichtigungen auf die Fälle zu beschränken, in denen bereits anhand der Amtsermittlungen der KÄV (§§ 20, 21 SGB X) ohne Weiteres erkennbar darauf geschlossen werden kann, dass die Honorarabrechnung eines Arztes tatsächlich einen grob fahrlässigen Fehlansatz im Quartal aufweist.

    Fehlt es hieran, ist im vorläufigen Rechtsschutzverfahren von ernsthaften Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Honorarrückforderung auszugehen (zu alledem Senatsbeschluss vom 28. Januar 2013 aaO).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2016 - L 3 KA 29/13
    Entsprechende Darlegungen sind allerdings nach der Senatsrechtsprechung jedenfalls für eine sofortige Vollstreckbarkeit von Honorarberichtigungen regelmäßig zu fordern (vgl Beschluss des Senats vom 28. Januar 2013 - L 3 KA 34/12 B ER, juris Rn 30 - ArztR 2013, 320).

    Hat der betroffene Vertragsarzt etwa konkrete Fehlansätze für bestimmte Abrechnungsquartale selbst eingeräumt, vermindern sich in entsprechendem Umfang die Anforderungen an die Begründung des Honorarberichtigungsbescheides (so im Ergebnis: Beschluss vom 28. Januar 2013 aaO, Rn 41).

  • SG Schwerin, 07.03.2017 - S 3 KA 57/15
    S 3 KA 57/15 ER Eine KÄV ist weitergehend nicht auf die Richtigstellung einzelner nachgewiesener Fehlansätze beschränkt, sondern berechtigt, den gesamten Honorarbescheid für ein Quartal allein wegen der Unrichtigkeit der Abrechnungssammelerklärung aufzuheben, falls unrichtige Angaben in den Behandlungsausweisen zumindest grob fahrlässig erfolgt sind (BSG v. 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R juris Rn. 28; LSG Niedersachen-Bremen v. 28.01.2013 - L 3 KA 34/12 B ER-, juris Rn. 28; LSG Berlin-Brandenburg v. 25.03.2011 L 7 KA 13/11 B ER -juris Rn. 3).
  • LSG Schleswig-Holstein, 21.11.2022 - L 4 KA 105/22

    Vertragsärztliche Versorgung - sofortiger Zulassungsentzug - gesundheitliche

    Insoweit sind auch die allgemeinen Grundsätze zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast zu berücksichtigen, die besagen, dass jeder im Rahmen des anzuwendenden materiellen Rechts die Beweislast für die Tatsachen trägt, die den von ihm geltend gemachten Anspruch begründen (vgl hierzu Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG 13. Aufl, § 103 Rn 19a mwN; für eine Rückforderung BSG, Beschluss vom 28. Juni 2017 - B 6 KA 81/16 B - Rn 9, juris; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Januar 2013 - L 3 KA 34/12 B ER - Rn 30, juris).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2018 - L 1 KA 3/17

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Garantiefunktion einer

    Eine KÄV sei weitergehend nicht auf die Richtigstellung einzelner nachgewiesener Fehlansätze beschränkt, sondern berechtigt, den gesamten Honorarbescheid für ein Quartal allein wegen der Unrichtigkeit der Abrechnungssammelerklärung aufzuheben, falls unrichtige Angaben in den Behandlungsausweisen zumindest grob fahrlässig erfolgt seien (BSG v. 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R - juris Rn. 28; LSG Niedersachen-Bremen v. 28.01.2013 - L 3 KA 34/12 B ER-, juris Rn. 28; LSG D-Stadt-Brandenburg v. 25.03.2011 - L 7 KA 13/11 B ER - juris Rn. 3).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2019 - L 3 KA 66/15
    aa) Für diese Quartale hat die Beklagte in der Begründung ihrer Bescheide allerdings keinen Fehlansatz dargelegt (zur Notwendigkeit des Nachweises mindestens eines grob fahrlässigen Fehlansatzes in der Bescheidbegründung als Voraussetzung für die sofortige Vollstreckbarkeit von Honorarberichtigungen vgl Senatsbeschluss vom 28. Januar 2013 - L 3 KA 34/12 B ER - ArztR 2013, 320).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2016 - L 3 KA 108/16
    Diesen Bruchteil setzt der erkennende Senat im Rahmen des ihm nach § 52 Abs. 1 GKG eingeräumten Ermessens in Verfahren der vorliegenden Art in stRspr auf 1/4 des Werts der Hauptsache fest (vgl Beschlüsse vom 5. November 2001 - L 3 B 245/01 KA; vom 20. August 2003 - L 3 B 34/03 KA; vom 28. Januar 2013 - L 3 KA 34/12 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2016 - L 3 KA 114/16
    Diesen Bruchteil setzt der erkennende Senat im Rahmen des ihm nach § 52 Abs. 1 GKG eingeräumten Ermessens in Verfahren der vorliegenden Art in stRspr auf 1/4 des Werts der Hauptsache fest (vgl Beschlüsse vom 5. November 2001 - L 3 B 245/01 KA; vom 20. August 2003 - L 3 B 34/03 KA; vom 28. Januar 2013 - L 3 KA 34/12 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2016 - L 3 KA 75/15
    Diesen Bruchteil setzt der erkennende Senat im Rahmen des ihm nach § 52 Abs. 1 GKG eingeräumten Ermessens in stRspr auf 1/4 des Werts der Hauptsache fest (vgl Beschlüsse vom 5. November 2001 - L 3 B 245/01 KA; vom 20. August 2003 - L 3 B 34/03 KA; vom 28. Januar 2013 - L 3 KA 34/12 B).
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