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   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2012 - L 3 KA 48/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,16835
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2012 - L 3 KA 48/12 B ER (https://dejure.org/2012,16835)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.07.2012 - L 3 KA 48/12 B ER (https://dejure.org/2012,16835)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. Juli 2012 - L 3 KA 48/12 B ER (https://dejure.org/2012,16835)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Sofortiger Entzug der Dialysegenehmigung bei voraussichtlich fehlender fachlicher Eignung des Arztes

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arzt verliert Erlaubnis für Dialysen - Gericht: Patienten drohen Gesundheitsschäden durch sachfremdes Vorgehen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sofortiger Entzug der Dialysegenehmigung bei voraussichtlich fehlender fachlicher Eignung des Arztes

  • lexmedblog.de (Kurzinformation)

    Genehmigung zur Dialysebehandlung mit sofortiger Wirkung entzogen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Gute Dialyse wichtiger als Ruin des Arztes

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sofortiger Entzug der Dialysegenehmigung bei voraussichtlich fehlender ärztlicher Eignung rechtmäßig - Recht der Patienten auf körperliche Unversehrtheit hat Vorrang vor wirtschaftlicher Existenzbedrohung des Arztes durch Widerruf der Genehmigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 835
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Baden-Württemberg, 11.01.2011 - L 5 KA 3990/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2012 - L 3 KA 48/12
    Liegt eine solche nicht vor oder kommt ihr im Rahmen der Gesamtabwägung widerstreitender Interessen nicht das gebührende Gewicht zu, kann der angeordnete Sofortvollzug keinen Bestand haben (Senatsbeschluss vom 9. März 2012 - L 3 KA 9/12 B ER; vgl auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Januar 2011 - L 5 KA 3990/10 ER B, juris mwN) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2012 - L 3 KA 9/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2012 - L 3 KA 48/12
    Liegt eine solche nicht vor oder kommt ihr im Rahmen der Gesamtabwägung widerstreitender Interessen nicht das gebührende Gewicht zu, kann der angeordnete Sofortvollzug keinen Bestand haben (Senatsbeschluss vom 9. März 2012 - L 3 KA 9/12 B ER; vgl auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Januar 2011 - L 5 KA 3990/10 ER B, juris mwN) .
  • BVerfG, 08.11.2010 - 1 BvR 722/10

    Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 3 GG) sowie der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2012 - L 3 KA 48/12
    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (vgl BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. November 2010 - 1 BvR 722/10, juris; Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2157/07, juris mwN) .
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2012 - L 3 KA 48/12
    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (vgl BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. November 2010 - 1 BvR 722/10, juris; Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2157/07, juris mwN) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2015 - L 3 KA 105/15

    Eilrechtsschutz gegen den Entzug einer Vertragsarztzulassung; Besonderes

    Nach allgemeiner Auffassung ( vgl zB Keller aaO, Rn 12i; Wahrendorf in: Roos/Wahrendorf, SGG, § 86b Rn 114; dem entsprechend die ständige Senatsrechtsprechung, vgl zB Beschluss vom 16. Juli 2012 - L 3 KA 48/12 B ER - juris ) ist aber anerkannt, dass zunächst - in formeller Hinsicht - zu prüfen ist, ob die behördliche Vollstreckungsanordnung hinreichend begründet worden ist.

    Dem Grundrecht auf Leben kommt - als Voraussetzung aller übrigen Grundrechte ( BVerfGE 39, 1, 42 ) - und ebenso wie dem Grundrecht auf körperliche Integrität wegen des Bezugs zur Menschenwürde ( Murswiek in: Sachs, GG, 7. Aufl, Art. 2 Rn 171 ff ) höchster Rang zu; im Widerstreit betroffener Grundrechte ist diesem Recht der Patienten Vorrang vor der Berufsfreiheit des Vertragsarztes einzuräumen ( Senatsbeschluss vom 16. Juli 2012 aaO ).

  • LSG Schleswig-Holstein, 21.11.2022 - L 4 KA 105/22

    Vertragsärztliche Versorgung - sofortiger Zulassungsentzug - gesundheitliche

    Sofern die Prüfung keinen Fehler bei der behördlichen Anordnung des Sofortvollzugs oder bei dem dieser Anordnung zugrundeliegenden Verwaltungsakt ergibt, hat das Gericht im Rahmen einer eigenen Entscheidung eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen, in die die betroffenen Interessen des Antragstellers und das öffentliche Interesse an der Vollziehung einzubeziehen sind (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17. Juli 2012 - L 3 KA 48/12 B ER - juris Rn 19; Beschluss vom 4. März 2020 - L 3 KA 2/20 B ER).

    dd) Da vor diesem Hintergrund die voraussichtlichen Erfolgsaussichten in der Hauptsache von dem Senat als offen bewertet werden, ist eine Abwägung der für und der gegen den Sofortvollzug sprechenden Interessen durchzuführen, dh ein gesteigertes Bedürfnis an der sofortigen Vollziehbarkeit ist gegen schwerwiegende oder sogar nicht mehr umkehrbare Folgen abzuwägen (vgl LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17. Juli 2012 - L 3 KA 48/12 B ER - Rn 21 - 22, juris; Jüttner/Wehrhahn in: Fichte/Jüttner, SGG, 3. Aufl. 2020, § 86a SGG [Aufschiebende Wirkung bei Verwaltungsakten], Rn 31).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.07.2017 - L 3 KA 23/17
    Es ist aber allgemein anerkannt (vgl hierzu ua Keller: aaO, Wahrendorf in: Roos/Wahrendorf, SGG, § 86b Rn 114; sowie die stRspr des erkennenden Senats, vgl dazu ua den Beschluss vom 16. Juli 2012 - L 3 KA 48/12 B ER - juris), dass zunächst - in formeller Hinsicht - zu prüfen ist, ob die behördliche Vollstreckungsanordnung hinreichend begründet worden ist.

    Daher ist im Widerstreit der hier betroffenen Rechte den Grundrechten der Patienten regelmäßig Vorrang vor der Berufsausübungsfreiheit eines (für die Tätigkeit zumindest vorübergehend ungeeigneten) Arztes und vor den finanziellen Interessen des Arztes bzw seiner Familie einzuräumen (vgl hierzu den Senatsbeschluss vom 16. Juli 2012 - L 3 KA 48/12 B ER - juris), wobei eine Beeinträchtigung der Grundrechte aus Art. 2 Abs. 2 S 1 GG bereits bei einer konkreten Gefährdung der genannten Rechtsgüter vorliegt (vgl hierzu BVerfGE 51, 324, 346 f).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2016 - L 3 KA 83/16

    Aufschiebende Wirkung einer Klage betreffend die Erteilung einer Genehmigung zur

    Es ist aber allgemein anerkannt ( vgl hierzu ua Keller in: aaO; Wahrendorf in: Roos/Wahrendorf, SGG, § 86b Rn 114; sowie die stRspr des erkennenden Senats, vgl dazu ua den Beschluss vom 16. Juli 2012 - L 3 KA 48/12 B ER - juris ), dass zunächst - in formeller Hinsicht - zu prüfen ist, ob die behördliche Vollstreckungsanordnung hinreichend begründet worden ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2016 - L 4 KR 287/15
    Erforderlich ist vielmehr eine vorausschauende Würdigung des maßgeblichen Einzelfalles (vgl. dazu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9. März 2012, L 3 KA 9/12 B ER; Beschluss vom 17. Juli 2012, L 3 KA 48/12 B ER, zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2016 - L 3 KA 131/15
    Nach allgemeiner Auffassung (vgl zB Keller aaO, § 86b Rn 12i; Wahrendorf in: Roos/Wahrendorf, SGG, § 86b Rn 114; dementsprechend die ständige Senatsrechtsprechung, vgl zB Beschlüsse vom 16. Juli 2012 - L 3 KA 48/12 B ER - und vom 18. November 2015 - L 3 KA 105/15 B ER, beide juris) ist aber anerkannt, dass zunächst - in formeller Hinsicht - zu prüfen ist, ob die behördliche Vollstreckungsanordnung hinreichend begründet worden ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2015 - L 3 KA 59/15
    Nach allgemeiner Auffassung (vgl zB Keller aaO; Wahrendorf in: Roos/Wahrendorf, SGG, § 86b Rn 114; dem entsprechend die ständige Senatsrechtsprechung, vgl zB Beschluss vom 16. Juli 2012 - L 3 KA 48/12 B ER - juris) ist aber anerkannt, dass zunächst - in formeller Hinsicht - zu prüfen ist, ob die behördliche Vollstreckungsanordnung hinreichend begründet worden ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2018 - L 3 KA 37/18
    Es ist aber allgemein anerkannt (vgl hierzu ua Keller aaO; Wahrendorf in: Roos/Wahrendorf, SGG, 1. Aufl 2014, § 86b Rn 114; sowie die stRspr des erkennenden Senats, vgl dazu ua den Beschluss vom 16. Juli 2012 - L 3 KA 48/12 B ER - juris), dass zunächst - in formeller Hinsicht - zu prüfen ist, ob die behördliche Vollstreckungsanordnung hinreichend begründet worden ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2018 - L 3 KA 28/18
    Es ist aber allgemein anerkannt (vgl hierzu ua Keller aaO; Wahrendorf in: Roos/Wahrendorf, SGG, 1. Aufl 2014, § 86b Rn 114; sowie die stRspr des erkennenden Senats, vgl dazu ua den Beschluss vom 16. Juli 2012 - L 3 KA 48/12 B ER - juris), dass zunächst - in formeller Hinsicht - zu prüfen ist, ob die behördliche Vollstreckungsanordnung hinreichend begründet worden ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2017 - L 5 KA 73/17
    Nach allgemeiner Auffassung (vgl zB Keller in: Meyer-Ladewig, SGG, 11. Aufl, § 86b Rn 12i; Wahrendorf in: Roos/Wahrendorf, SGG, § 86b Rn 114; vgl auch LSG BW, Beschluss vom 16.07.2012, - L 3 KA 48/12 B ER -, in juris) ist aber anerkannt, dass zunächst - in formeller Hinsicht - zu prüfen ist, ob die behördliche Vollstreckungsanordnung hinreichend begründet worden ist.
  • SG Lüneburg, 15.10.2013 - S 32 SO 33/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2016 - L 3 KA 79/16
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