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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2021 - L 3 KA 63/20 B ER   

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https://dejure.org/2021,5923
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2021 - L 3 KA 63/20 B ER (https://dejure.org/2021,5923)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.03.2021 - L 3 KA 63/20 B ER (https://dejure.org/2021,5923)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. März 2021 - L 3 KA 63/20 B ER (https://dejure.org/2021,5923)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2010 - L 3 KA 91/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2021 - L 3 KA 63/20
    Es bezieht sich damit, wenn auch in leicht abgewandelter sprachlicher Gestaltung, ebenso wie § 95d Abs. 3 S 3 SGB V auf das quartalsweise - bzw hier jahresweise - festzusetzende Honorar des Leistungserbringers (zum Fehlen der aW gegen Honorarkürzungen wegen fehlenden Fortbildungsnachweises s bspw Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2010 - L 3 KA 91/10 B ER; Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2010 - L 3 KA 99/10 B ER) und wirkt infolge der von der K(Z)V festzusetzenden Kürzung unmittelbar auf die Höhe des zur Auszahlung gelangenden Honorars ein.

    Insbesondere kann bei der festgesetzten Honorarkürzung (1587,27 Euro) nicht von einer unbilligen Härte (Existenzvernichtung oder Insolvenz, hierzu bspw Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2010 - L 3 KA 91/10 B ER; Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2010 - L 3 KA 99/10 B ER) ausgegangen werden.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2010 - L 3 KA 99/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2021 - L 3 KA 63/20
    Es bezieht sich damit, wenn auch in leicht abgewandelter sprachlicher Gestaltung, ebenso wie § 95d Abs. 3 S 3 SGB V auf das quartalsweise - bzw hier jahresweise - festzusetzende Honorar des Leistungserbringers (zum Fehlen der aW gegen Honorarkürzungen wegen fehlenden Fortbildungsnachweises s bspw Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2010 - L 3 KA 91/10 B ER; Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2010 - L 3 KA 99/10 B ER) und wirkt infolge der von der K(Z)V festzusetzenden Kürzung unmittelbar auf die Höhe des zur Auszahlung gelangenden Honorars ein.

    Insbesondere kann bei der festgesetzten Honorarkürzung (1587,27 Euro) nicht von einer unbilligen Härte (Existenzvernichtung oder Insolvenz, hierzu bspw Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2010 - L 3 KA 91/10 B ER; Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2010 - L 3 KA 99/10 B ER) ausgegangen werden.

  • BSG, 20.01.2021 - B 1 KR 7/20 R

    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur mit elektronischer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2021 - L 3 KA 63/20
    Das Bundessozialgericht hat in seinem (in schriftlicher Form noch nicht vorliegenden) Urteil vom 20. Januar 2021 (Aktenzeichen: B 1 KR 7/20 R) entschieden (s Terminsbericht 2/21 Nr. 1) , dass der Gesetzgeber mit den durch das PDSG vom 14. Oktober 2020 neu gefassten Regelungen des SGB V zur eGK und zur TI ausreichende Vorkehrungen zur Gewährleistung einer angemessenen Datensicherheit getroffen hat.
  • BSG, 18.11.2014 - B 1 KR 35/13 R

    Krankenversicherung - elektronische Gesundheitskarte - Ausgestaltung und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2021 - L 3 KA 63/20
    Ergänzend und mit Blick auf die Zeit vor Inkrafttreten des PDSG gilt, was das BSG bereits in seinem Urteil vom 18. November 2014 ausgeführt hat (B 1 KR 35/13 R, BSGE 117, 224 = SozR 4-2500 § 291a Nr. 1 = juris, jeweils Rn 34) : Zweifel an der Datensicherheit im Zusammenhang mit eGK und - der damals im Aufbau befindlichen - TI vermögen keine Grundrechtsverletzung zu begründen.
  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2021 - L 3 KA 63/20
    Sie formuliert ein einheitliches Grundrecht der Berufsfreiheit, dessen verschiedene Gewährleistungen allerdings insofern Bedeutung haben, als an die Einschränkungen der Berufswahl höhere Anforderungen gestellt werden als an die Einschränkung der Berufsausübung (BVerfG, Beschluss vom 20. März 2001 - 1 BvR 491/96, BVerfGE 103, 172, 182 f = SozR 3-5520 § 25 Nr. 4 S 25 = juris Rn 36 f ) .
  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Garantie effektiven

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2021 - L 3 KA 63/20
    Geleitet durch Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes ist die Auslegung grds wohlwollend am erkennbaren Rechtsschutzanliegen zu orientieren (Bundesverfassungsgericht , 3. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 1493/11, NVwZ 2016, 238 = juris, jeweils Rn 33 ff; 1. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 25. Januar 2014 - 1 BvR 1126/11, NJW 2014, 991 = juris, jeweils Rn 23) .
  • BVerfG, 25.01.2014 - 1 BvR 1126/11

    Auslegung einer Gegenvorstellung als Anhörungsrüge iSd § 133a FGO

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2021 - L 3 KA 63/20
    Geleitet durch Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes ist die Auslegung grds wohlwollend am erkennbaren Rechtsschutzanliegen zu orientieren (Bundesverfassungsgericht , 3. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 1493/11, NVwZ 2016, 238 = juris, jeweils Rn 33 ff; 1. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 25. Januar 2014 - 1 BvR 1126/11, NJW 2014, 991 = juris, jeweils Rn 23) .
  • SG München, 09.11.2022 - S 38 KA 5155/21

    Honorarkürzung wegen Nichtteilnahme an der Telematikinfrastruktur

    Soweit sich die Rechtsprechung mit der hier strittigen Thematik befasst habe (Bundessozialgericht, Urteil vom 20.01.2021, B 1 KR 7/20 ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.03.2021, L 3 KA 63/20 B ER; SG München, Beschluss vom 22.03.2019, Az S 38 KA 52/19 ER) seien die bisher getroffenen Entscheidungen zur Klärung nicht geeignet.

    Diese widersprach der Darstellung der Klägerseite und zitierte in Ihrem Schreiben vom 19.10.2022 zahlreiche Entscheidungen aus der Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 18.11.2014, Az B 1 KR 35/13 R Rn 34; BSG, Urteil vom 20.01.2021, Az B 1 KR 7/20 R Rn. 111-114; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.03.2021, Az L 3 KA 63/20 ER; LSG Bayern, Urteil vom 28.09.2021, Az L 4 KR 651/19 Rn. 47; BSG, Beschluss vom 10.11.2021, Az B 1 KR 86/20 B).

    Es gehe nicht um Daten, die durch den Vertragsarzt erhoben würden (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.03.2022, Az L 3 KA 63/20 B ER Rn 32).

    Ein Erheben, ein Erfassen, eine Anpassung oder Veränderung von Daten durch den Vertrags(-zahn) arzt findet nicht statt (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.03.2022, Az L 3 KA 63/20 B ER Rn 32).

  • SG Stuttgart, 27.01.2022 - S 24 KA 166/20

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarkürzung wegen Nichtanschluss an die

    Es geht nicht um Daten, die durch den Vertragsarzt erhoben werden ( Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.03.2021, Az. L 3 KA 63/20 B ER, juris, Rdnr. 32 ).

    Der Gesetzgeber hat damit nach den Vorgaben der DSGVO hinreichend Vorkehrungen zur Gewährleistung der Datensicherheit im Zusammenhang mit der elektronischen Gesundheitskarte und der TI getroffen; dass nunmehr mit dem PDSG weitere Spezifizierungen und Verschärfungen in punkto Datenschutz und Datensicherheit erfolgt sind, beweist entgegen der Ansicht des Klägers nicht, dass die §§ 291 f. SGB V aF im hier streitigen Quartal gegen Art. 5 Abs. 1 f, Art. 32 DSGVO verstießen, sondern dass der Gesetzgeber seiner Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht nachgekommen ist, auf sich in der Praxis zeigende Sicherheitslücken zu reagieren ( BSG, Urteil vom 20.01.2021, Az. B 1 KR 7/20 R, juris, Rdnr. 101; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.03.2021, Az. L 3 KA 63/20 B ER, juris, Rdnr. 33 ).

    Diese Voraussetzungen liegen hier zur Überzeugung der Kammer vor (so im Ergebnis auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.03.2021, Az. L 3 KA 63/20 B ER, juris, Rdnr. 33 f .).

  • SG München, 26.01.2023 - S 38 KA 190/20

    Honorarkürzung wegen Nichtteilnahme an der Telematikinfrastruktur

    Zudem könne sich der Kläger "im subjektiv geprägten Sozialgerichtsverfahren" grundsätzlich nicht auf die Verletzung von Rechten Dritter berufen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.03.2021, Az L 3 KA 63/20 B ER).

    Auch werden vom Vertrags(-zahn) arzt selbst Daten nicht erhoben, nicht erfasst, nicht angepasst oder verändert (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.03.2022, Az L 3 KA 63/20 B ER Rn 32).

    So hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.03.2021, Az L 3 KA 63/20 B ER) ausgeführt, "im subjektiv geprägten Sozialgerichtsverfahren" könne sich der Kläger grundsätzlich nicht auf die Verletzung von Rechten Dritter berufen.

  • SG München, 26.01.2023 - S 38 KA 72/22

    Honorarkürzung wegen Nichtteilnahme an der Telematikinfrastruktur

    Zudem könne sich der Kläger "im subjektiv geprägten Sozialgerichtsverfahren" grundsätzlich nicht auf die Verletzung von Rechten Dritter berufen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.03.2021, Az L 3 KA 63/20 B ER).

    Auch werden vom Vertrags(-zahn)arzt selbst Daten nicht erhoben, nicht erfasst, nicht angepasst oder verändert (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.03.2022, Az L 3 KA 63/20 B ER Rn 32).

    So hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.03.2021, Az L 3 KA 63/20 B ER) ausgeführt, "im subjektiv geprägten Sozialgerichtsverfahren" könne sich der Kläger grundsätzlich nicht auf die Verletzung von Rechten Dritter berufen.

  • SG München, 28.02.2023 - S 38 KA 5092/21

    Honorarkürzung wegen Nichtteilnahme an der Telematikinfrastruktur

    Auch werden vom Vertrags(-zahn) arzt Daten nicht erhoben, nicht erfasst, nicht angepasst oder verändert (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.03.2022, Az L 3 KA 63/20 B ER Rn 32).

    So hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.03.2021, Az L 3 KA 63/20 B ER) ausgeführt, "im subjektiv geprägten Sozialgerichtsverfahren" könne sich der Kläger grundsätzlich nicht auf die Verletzung von Rechten Dritter berufen.

  • SG München, 18.09.2023 - S 38 KA 5087/23

    Rechtmäßigkeit der Honorarkürzung bei Vertragsärzten und Vertragszahnärzten wegen

    Die Antragsgegnerin wies zunächst auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 17.03.2021 (Az L 3 KA 63/20 B ER) hin.
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