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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2015 - L 3 KA 95/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,37389
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2015 - L 3 KA 95/15 B ER (https://dejure.org/2015,37389)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.11.2015 - L 3 KA 95/15 B ER (https://dejure.org/2015,37389)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. November 2015 - L 3 KA 95/15 B ER (https://dejure.org/2015,37389)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 27.11.2014 - B 3 KR 1/13 R

    Krankenversicherung - keine Implantation von Kniegelenks-Totalendoprothesen bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2015 - L 3 KA 95/15
    Nach der Rechtsprechung des BSG ( Urteil vom 27. November 2014 - B 3 KR 1/13 R - juris ) sind der Krankenhausplan bzw ein (hier nicht abgeschlossener) Versorgungsvertrag damit von ausschlaggebender Bedeutung für die Bestimmung des Versorgungsauftrags des Krankenhauses im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • OVG Niedersachsen, 12.06.2013 - 13 LC 173/10

    Berücksichtigungsfähigkeit der durch einen Arzt für Neurochirurgie im Wege einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2015 - L 3 KA 95/15
    Der anderslautenden Auffassung des OVG Niedersachsen im Urteil vom 12. Juni 2013 ( 13 LC 173/10 - juris ) vermag der Senat demgegenüber aus den bereits vom SG angeführten Gründen nicht zu folgen.
  • BSG, 14.10.2014 - B 1 KR 33/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Planbarkeit von Krankenhausleistungen iS der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2015 - L 3 KA 95/15
    Für die Beantwortung der Fragen, ob die Einrichtung einer Belegabteilung für Plastische und Ästhetische Chirurgie im Krankenhaus der Antragstellerin zu 2. möglich wäre bzw ob Leistungen der plastisch-ästhetischen Chirurgie auch in einer chirurgischen Belegabteilung erbracht werden können, ist deshalb der Niedersächsische Krankenhausplan in seiner Umsetzung durch den Feststellungsbescheid über die Aufnahme in den Krankenhausplan vom 19. Dezember 2012 und unter Berücksichtigung der zum Versorgungsauftrag von Krankenhäusern ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung ( BSG aaO; Urteil vom 14. Oktober 2014 - B 1 KR 33/13 R - juris ) auszulegen.
  • BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 23/99 R

    Belegärztliche Leistung - Vergütung - Nichtbesetzung einer Fachabteilung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2015 - L 3 KA 95/15
    Dies gilt auch für die Tätigkeit als Belegarzt, die lediglich eine Fortsetzung der ambulanten vertragsärztlichen Tätigkeit darstellt und für die dieselben Rechte und Pflichten gelten (BSG SozR 3-2500 § 121 Nr. 3).
  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 38/98 R

    Keine Abrechnung und Erbringung von Leistungen mit minimal-invasiven Verfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2015 - L 3 KA 95/15
    Die Zulassung bewirkt gem § 95 Abs. 3 S 2 SGB V, dass der Vertragsarzt im Umfang seines aus der Zulassung folgenden zeitlichen vollen oder hälftigen Versorgungsauftrags berechtigt und verpflichtet wird, wobei er grundsätzlich auf das in der Zulassung jeweils bestimmte Fachgebiet beschränkt ist ( BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 7; BSGE 84, 290, 292 ), hier also auf die Plastische und Ästhetische Chirurgie.
  • BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 52/94

    Erbringung chirotherapeutischer Leistungen durch Anästhesisten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2015 - L 3 KA 95/15
    Die Zulassung bewirkt gem § 95 Abs. 3 S 2 SGB V, dass der Vertragsarzt im Umfang seines aus der Zulassung folgenden zeitlichen vollen oder hälftigen Versorgungsauftrags berechtigt und verpflichtet wird, wobei er grundsätzlich auf das in der Zulassung jeweils bestimmte Fachgebiet beschränkt ist ( BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 7; BSGE 84, 290, 292 ), hier also auf die Plastische und Ästhetische Chirurgie.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2016 - L 3 KA 55/13

    Ablehnung der Anerkennung als Belegarzt; Bestimmung des Versorgungsauftrags eines

    Für eine derartige Wendung in der niedersächsischen Krankenhausplanung spricht nichts, zumal sich bei einem Vergleich der Bettenzahlen in den Jahren bis 2005 und danach keine wesentlichen Verschiebungen ergeben haben ( vgl hierzu Senatsbeschluss vom 25. November 2015 - L 3 KA 95/15 B ER, aaO ).
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