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   LSG Niedersachsen, 12.02.2002 - L 3 P 19/00   

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LSG Niedersachsen, 12.02.2002 - L 3 P 19/00 (https://dejure.org/2002,25295)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.02.2002 - L 3 P 19/00 (https://dejure.org/2002,25295)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Februar 2002 - L 3 P 19/00 (https://dejure.org/2002,25295)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.02.1991 - 4 RA 90/90

    Unterbrechung des Verfahrens durch Tod des nicht vertretenen Rechtsmittelführers

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 12.02.2002 - L 3 P 19/00
    Allerdings handelt es sich hierbei nicht um einen von Amts wegen zu beachtenden Verfahrensmangel (vgl zum Vorstehenden BSG in SozR 3-1750 § 249 Nr. 1).
  • OVG Niedersachsen, 28.07.1993 - 4 L 3948/92

    Träger der Sozialhilfe; Pflegegeld; Anspruch; Rückzahlung eines Darlehns;

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 12.02.2002 - L 3 P 19/00
    Dies folgt daraus, dass der Zweck des Pflegegeldes nach dem Tode des Versicherten nicht mehr erfüllt werden kann (vgl zum pauschalierten Pflegegeld nach dem BSHG OVG Lüneburg, Urteil vom 28.07.1993, Az.: 4 L 3948/92).
  • LSG Bayern, 28.03.2019 - L 4 P 67/17

    Private Pflegeversicherung - Aufrechnung gegen Pflegegeldanspruch mit

    So vertritt z.B. auch das LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 12.02.2002, Az. L 3 P 19/00) die Ansicht, dass die Zweckbestimmung des Pflegegeldes, die Pflegebereitschaft einer nahestehenden Person oder eines Nachbarn zu erhalten, auch auf das aus der privaten Pflegeversicherung zu zahlende Pflegegeld zutrifft (dem folgend z.B.: SG Hamburg, Urt. v. 24.09.2012, Az.: S 23 P 134/10 - juris Rn. 28; zur grundsätzlichen Unpfändbarkeit nach § 850 b Abs. 1 Nr. 4 ZPO auch für das Pflegegeld: Thomas/Putzo-Seiler, a.a.O., § 850 b Rn. 10).
  • SG Detmold, 29.07.2016 - S 6 P 146/15
    Insofern schließt sich die Kammer der Rechtsprechung des LSG Niedersachsen-Bremen in seinem Urteil vom 12.02.2002 zum Az. L 3 P 19/00 und des SG Hamburg in seinem Urteil vom 24.09.2012 zum Az. S 23 P 134/10 sowie der überwiegenden Kommentarliteratur, die nicht nach gesetzlicher und privater Pflegeversicherung unterscheidet bzw. ebenfalls konkret die Anwendbarkeit bejaht (vgl. bereits oben sowie die Anmerkung zu SG Hamburg, Urteil vom 24.09.2012, Az. S 23 P 134/10 von Prof. Dr. X L, I (T) in: VuR 2014, 35), an.
  • SG Hamburg, 24.09.2012 - S 23 P 134/10

    Private Pflegeversicherung - Ausschluss der Aufrechnung eines Anspruchs aus

    Die Kammer folgt insoweit dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urt. v. 12.02.2002, L 3 P 19/00, veröffentlicht auf www.sozialgerichtsbarkeit.de), das zur Begründung § 110 SGB XI heranzieht, wonach sicherzustellen ist, dass die Belange der Personen, die nach § 23 SGB XI zum Abschluss eines Pflegeversicherungsvertrages bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen verpflichtet sind, ausreichend gewahrt werden müssen.
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