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   LSG Sachsen-Anhalt, 04.03.2016 - L 3 R 122/14   

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https://dejure.org/2016,3928
LSG Sachsen-Anhalt, 04.03.2016 - L 3 R 122/14 (https://dejure.org/2016,3928)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.03.2016 - L 3 R 122/14 (https://dejure.org/2016,3928)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. März 2016 - L 3 R 122/14 (https://dejure.org/2016,3928)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine PKH-Bewilligung - angemessene Lebensführung; angemessene Alterssicherung; Finanzierung des Rechtsmittelverfahrens; Vorsorge; wirtschaftliche Voraussetzungen; Einkommens- und Vermögensverhältnisse; unvollständige Angaben; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.1990 - L 1 PKH 59/90

    Prozeßkostenhilfe; Prozeßkostenvorschuß; Rentenversicherung; Angelegenheit;

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.03.2016 - L 3 R 122/14
    Seine Ehefrau nimmt durch die Entlastung von dem von ihm zu gewährenden Unterhalt an dem Ergebnis eines Obsiegens des Klägers im vorliegenden Rechtsstreit teil (vgl. zum Rentenanspruch als persönliche Angelegenheit i.S. des § 1360a Abs. 4 BGB: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Mai 1990 - L 1 PKH 59/90 B -, juris).
  • OLG Hamm, 05.10.2006 - 10 WF 196/06

    PKH: Obliegenheit zur Verwertung einer das Schonvermögen übersteigenden

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.03.2016 - L 3 R 122/14
    Der Kläger hätte im Übrigen einen Anspruch auf einen Prozesskostenvorschuss gegen seine Ehefrau auf der Grundlage von 1360a Abs. 4 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - VII ZB 25/08 -, juris m.w.N.; Oberlandesgericht (OLG) Hamm, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - 10 WF 196/06 -, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2016 - 6 Ta 265/15

    Prozesskostenhilfe - wirtschaftliche Verhältnisse - unvollständig ausgefülltes

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.03.2016 - L 3 R 122/14
    Prozesskostenhilfe kann nur bewilligt werden, wenn der Antragsteller einen den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Vordruck nach § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO bei dem zuständigen Gericht eingereicht hat und das über den Antrag entscheidende Gericht deshalb vollständig über die maßgebenden Verhältnissen unterrichtet ist (vgl. z.B. Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 6 Ta 265/15 -, juris).
  • BGH, 10.07.2008 - VII ZB 25/08

    Verpflichtung zur Leistung eines Prozesskostenvorschusses; Verhältnis zur

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.03.2016 - L 3 R 122/14
    Der Kläger hätte im Übrigen einen Anspruch auf einen Prozesskostenvorschuss gegen seine Ehefrau auf der Grundlage von 1360a Abs. 4 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - VII ZB 25/08 -, juris m.w.N.; Oberlandesgericht (OLG) Hamm, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - 10 WF 196/06 -, juris).
  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.03.2016 - L 3 R 122/14
    Dabei ist zu prüfen, ob sie - ggf. auch in Raten - die hier voraussichtlich anfallende Mittelgebühr nebst Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer aufbringen kann, ohne ihren notwendigen Selbstbehalt angreifen zu müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04 -, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.03.2008 - 17 Ta 2485/07

    Einsatz des Vermögens - Kauf eines Kraftfahrzeuges nach Beginn des Rechtsstreits

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.03.2016 - L 3 R 122/14
    Maßgebend ist insoweit der Zeitpunkt der Entscheidung des Senats über den Prozesskostenhilfeantrag (vgl. Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Beschluss vom 1. Dezember 2005 - L 10 R 4283/05 PKH-B -, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. März 2008 - 17 Ta 2485/07 -, juris; Gottschalk in Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 7. Aufl. 2014, RdNr. 353).
  • OLG Saarbrücken, 21.01.2014 - 9 WF 131/13

    Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Zumutbarkeit des Einsatzes einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.03.2016 - L 3 R 122/14
    Auch die Unwirtschaftlichkeit der Verwertung einer Renten- oder Lebensversicherung - für die hier nichts vorgetragen ist - führt nicht von vornherein zu einer besonderen Härte im Sinne des § 90 Abs. 3 SGB XII (vgl. Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 9 WF 131/13 -, juris).
  • BGH, 10.06.2008 - VI ZB 56/07

    Anwendung der Vermögensfreibeträge für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.03.2016 - L 3 R 122/14
    Nach § 1 der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII in der Fassung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch (im Folgenden: Verordnung) vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I, S. 3022) ergibt sich hier ein so genannter Schonbetrag für den Kläger in Höhe von 2.600,00 EUR (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b) und Nr. 2 der Verordnung, vgl. Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 10. Juni 2008 - VI ZB 56/07 -, juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.07.2017 - 15 C 14.2047

    Einsetzung von Schonvermögen bei Prozesskostenhilfe

    Aus Gründen der Prozessökonomie ist es daher geboten, entsprechende Änderungen bereits bei der gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen und den Antragsteller nicht auf ein anschließendes Änderungsverfahren zu verweisen (BayVGH, B.v. 20.6.2012 - 8 C 12.653 - BayVBl. 2013, 480 = juris Rn. 8 m.w.N.; B.v. 18.3.2015 - 10 C 13.1227 - juris Rn. 5; B.v. 22.12.2016 - 3 C 16.2252 - juris Rn. 8 ff.; LSG Sachsen-Anhalt, B.v. 4.3.2016 - L 3 R 122/14 - juris Rn. 5; Happ, in: Eyermann, VwGO 14. Aufl. 2014, § 166, Rn. 41).

    Bei dieser Sachlage kann dahinstehen, ob zu dem von der Klägerin für die Rechtsverfolgung einzusetzenden Vermögen auch das - nach den vorgelegten Unterlagen derzeit an die Bank zur Sicherung des Grundstücksdarlehens verpfändete - Bausparguthaben selbst zählt, das mit der angegebenen Höhe (* ... Euro) das nach § 115 Abs. 3 Satz 2 ZPO i.V. mit § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII, § 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII geschützte Schonvermögen der Klägerin (maximal ... Euro) übersteigt (zur grundsätzlichen Obliegenheit, Bausparvermögen für die Rechtsverfolgung einzusetzen vgl. LSG Sachsen-Anhalt, B.v. 4.3.2016 - L 3 R 122/14 - juris Rn. 8; OLG Sachsen-Anhalt, B.v. 23.5.2013 - 8 WF 95/13 (VKH) - FamRZ 2014, 410 = juris Rn. 5; OLG Koblenz v. 10.8.2015 - 13 WF 765/15 - FamRZ 2016, 253 = juris Rn. 12).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2017 - L 13 AS 4/16
    Sie ist jedenfalls wegen des vorhandenen Sparguthabens i.H.v. 15.000,00 EUR in der Lage, die hier voraussichtlich anfallende Mittelgebühr nebst Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer aufzubringen, ohne ihren notwendigen Selbstbehalt angreifen zu müssen (vgl. dazu: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. März 2016 - L 3 R 122/14, Rn. 14 - juris unter Hinweis auf: BGH, Beschluss vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04).
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