Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2012 - L 3 R 801/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32057
LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2012 - L 3 R 801/11 (https://dejure.org/2012,32057)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.08.2012 - L 3 R 801/11 (https://dejure.org/2012,32057)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. August 2012 - L 3 R 801/11 (https://dejure.org/2012,32057)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,32057) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 18.03.2015 - XII ZB 424/14

    Beschwerde in familiengerichtlichen Verfahren: Formwahrende Übermittlung der

    Dass die Unterschrift nur in Kopie wiedergegeben ist, ist entsprechend § 130 Nr. 6 Alt. 2 ZPO unschädlich, weil der im Original unterzeichnete Schriftsatz elektronisch übermittelt und von der Geschäftsstelle entgegengenommen worden ist (BGH Beschluss vom 15. Juli 2008 - X ZB 8/08 - NJW 2008, 2649 Rn. 13; ebenso BAG NZA 2013, 983 Rn. 12; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 16. August 2012 - L 3 R 801/11 - juris Rn. 39).
  • BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 1/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Berufungsschrift in elektronischer

    Es handelt sich bei der elektronischen Form iS des § 65a SGG um eine eigenständige Kommunikationsform, die der Gesetzgeber als zusätzliche - gleichberechtigte - Option neben der herkömmlichen papiergebundenen Schriftform eingeführt hat (Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein JKomG, BT-Drucks 15/4067 S 24, 27 f unter VI; BSG Urteil vom 14.3.2013 - B 13 R 19/12 R - SozR 4-1500 § 66 Nr. 3 RdNr 18; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 16.8.2012 - L 3 R 801/11 - RdNr 38; vgl auch BFH Urteil vom 13.5.2015 - III R 26/14 - RdNr 21 zur Parallelvorschrift § 52a FGO; BVerwG Urteil vom 25.4.2012 - 8 C 18/11 - BVerwGE 143, 50 RdNr 16 f zur Parallelvorschrift § 55a VwGO) .

    Der Zweck der besonderen (Sicherheits-)Anforderungen würde letztlich verfehlt, wenn allein die eingescannte Unterschrift bei elektronischer Übermittlung eine Verletzung dieser spezifisch in § 65a SGG iVm dem Verordnungsrecht geregelten Anforderungen "heilen" und die Form wahren könnte (so auch Sächsisches OVG Beschluss vom 19.10.2015 - 5 D 55/14 - RdNr 8 f zu § 55a VwGO; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 16.8.2012 - L 3 R 801/11 - RdNr 35; Hessisches LSG Beschluss vom 31.3.2016 - L 6 AS 247/15 - RdNr 30; Müller, NZS 2015, 896, 898 und AnwBl 2016, 27, 28) .

    Eine "Heilung" von Mängeln der elektronischen Form durch den Ausdruck hätte aber gerade dies zur Folge, denn der Absender hat es - anders als etwa in der Regel bei der Übermittlung per Fax - nicht in der Hand, ob und wann ein elektronisch übermitteltes Dokument vom Empfänger ausgedruckt wird (vgl hierzu LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 16.8.2012 - L 3 R 801/11 - RdNr 38; Skrobotz, jurisPR-ITR 24/2015 Anm 2; Müller, AnwBl 2016, 27, 29) .

  • VG Neustadt, 11.02.2021 - 4 K 758/20

    Schreiben als PDF-Datei verschickt: Widerspruch unzulässig!

    Der Zweck der besonderen (Sicherheits-)Anforderungen würde letztlich verfehlt, wenn allein die eingescannte Unterschrift bei elektronischer Übermittlung eine Verletzung dieser spezifisch in § 3a VwVfG geregelten Anforderungen "heilen" und die Form wahren könnte (so auch Sächsisches OVG Beschluss vom 19. Oktober 2015 - 5 D 55/14 -, Rn. 8 f., juris zu § 55a VwGO; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 16. August 2012 - L 3 R 801/11 -, Rn. 35, juris; Hessisches LSG Beschluss vom 31. März 2016 - L 6 AS 247/15 -, Rn. 30, juris; Müller, Der elektronische Rechtsverkehr in der Rechtsanwendung - heute und morgen, NZS 2015, 896, 898).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2015 - L 25 AS 1511/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungseinlegung in elektronischer Form -

    Die zivilgerichtliche Rechtsprechung zum so genannten Computerfax sei insoweit nicht übertragbar (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 24. Februar 2012 - L 8 SO 9/12 B ER -, juris Rn. 15; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. August 2012 - L 3 R 801/11 -, juris Rn. 37 ; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Juli 2014 - L 29 AS 1052/14 NZB ; Hessisches LSG, Beschluss vom 9. Januar 2015 - L 6 AS 639/14 B ER -, juris Rn. 4).

    Mit ihr wird ferner darauf abgestellt, dass es sich bei der Einlegung eines Rechtsmittels in elektronischer Form nicht um die Einlegung in Schriftform handele, da sie eine - wie auch die Terminologie der §§ 158 Satz 1, 66 Abs. 1 SGG zeige, die neben der Schriftform ausdrücklich auch die elektronische Form erwähnten - eigenständige Kommunikationsmöglichkeit mit dem Gericht darstelle (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. August 2012 - L 3 R 801/11 -, juris Rn. 38 ; ebenso Müller, NZS 2015, 896).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - L 6 AS 194/13

    Rechtsmitteleinlegung nur mit qualifizierter elektronischer Signatur

    Auch kann die E-Mail vom 28.05.2013 nicht unter dem Gesichtspunkt als dem Schriftformerfordernis genügend angesehen werden, dass ihr die Beschwerdeschrift als PDF-Dokument mit eingescannter Unterschrift des Beschwerdeführers beigefügt war und ein Mitarbeiter des LSG dieses Dokument - wohl noch innerhalb der Beschwerdefrist - ausgedruckt und zu den Akten genommen hat (so aber BGH, Beschluss vom 15.07.2008 - X ZB 8/08 und, sich anschließend, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.01.2011 - L 5 AS 433/10 B; wohl auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.11.2012 - L 19 AS 1974/12 B für Konstellationen, in denen der elektronische Rechtsverkehr nicht eröffnet war; a.A. Bayerisches LSG, Beschluss vom 24.02.2012 - L 8 SO 9/12 B ER; SG Chemnitz, Urteil vom 17.10.2012 - S 14 AS 640/12; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.12.2012 - 6 K 1736/10; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.08.2012 - L 3 R 801/11, alle juris, für den Fall, dass ein Ausdruck innerhalb der Frist nicht mehr möglich war).
  • LSG Sachsen, 14.09.2015 - L 2 U 39/12

    Gesetzliche Unfallversicherung; Streitigkeit am Arbeitsplatz - Arbeitsunfall;

    Auf die in diesem Zusammenhang streitige Frage, ob ein solcher Schriftsatz die Schriftform dann wahrt, sofern er als Ausdruck zur Akte gelangt (so Bundesgerichtshof, Beschluss vom 18.03.2015 - XII ZB 424/14 - juris RdNr. 10; Beschluss vom 04.12.2008 - IX ZB 41/08 - juris RdNr. 10; Beschluss vom 15.07.2008 - X ZB 8/08 - juris RdNr. 8; ebenso Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 11.07.2013 - 2 AZB 6/13 -, juris RdNr. 12; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 16.08.2012 - L 3 R 801/11 - juris RdNr. 39; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.01.2011 - L 5 AS 433/10 B - juris), oder keine formwirksame Erklärung vorliegt (so LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.06.2013 - L 6 AS 194/13 B - juris RdNr. 13; Bayerisches LSG, Beschluss vom 24.02.2012 - L 8 SO 9/12 B ER - juris RdNr. 11; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl., § 65a RdNr. 8c; ders., jurisPR-SozR 21/2013 Anm. 6; Jung in: Roos/Wahrendorf, SGG, § 65a RdNr. 18; Sommer, in: Roos/Wahrendorf a.a.o., § 151 RdNr. 24), kommt es daher nicht an.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - L 6 AS 195/13

    Rechtsmitteleinlegung nur mit qualifizierter elektronischer Signatur

    Auch kann die E-Mail vom 28.05.2013 nicht unter dem Gesichtspunkt als dem Schriftformerfordernis genügend angesehen werden, dass ihr die Beschwerdeschrift als PDF-Dokument mit eingescannter Unterschrift des Beschwerdeführers beigefügt war und ein Mitarbeiter des LSG dieses Dokument - wohl noch innerhalb der Beschwerdefrist - ausgedruckt und zu den Akten genommen hat (so aber BGH, Beschluss vom 15.07.2008 - X ZB 8/08 und, sich anschließend, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.01.2011 - L 5 AS 433/10 B; wohl auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.11.2012 - L 19 AS 1974/12 B für Konstellationen, in denen der elektronische Rechtsverkehr nicht eröffnet war; a.A. Bayerisches LSG, Beschluss vom 24.02.2012 - L 8 SO 9/12 B ER; SG Chemnitz, Urteil vom 17.10.2012 - S 14 AS 640/12; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.12.2012 - 6 K 1736/10; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.08.2012 - L 3 R 801/11, alle juris, für den Fall, dass ein Ausdruck innerhalb der Frist nicht mehr möglich war).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.01.2018 - L 16 R 455/17

    Wirksamkeit einer per E-Mail eingelegten Berufung

    Eine "Heilung" von Mängeln der elektronischen Form durch den Ausdruck hätte aber gerade dies zur Folge, denn der Absender hat es - anders als etwa in der Regel bei der Übermittlung per Telefax - nicht in der Hand, ob und wann ein elektronisch übermitteltes Dokument vom Empfänger ausgedruckt wird (vgl. hierzu LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2012 - L 3 R 801/11 -, juris Rn. 38).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2018 - L 15 AS 163/18
    Eine "Heilung" von Mängeln der elektronischen Form durch den Ausdruck hätte aber gerade dies zur Folge, denn der Absender hat es - anders als etwa in der Regel bei der Übermittlung per Telefax - nicht in der Hand, ob und wann ein elektronisch übermitteltes Dokument vom Empfänger ausgedruckt wird (vgl. hierzu LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2012 - L 3 R 801/11 -, juris Rn. 38).
  • FG Nürnberg, 06.05.2022 - 7 K 1023/21

    Einhaltung der Monatsfrist in Finanzsachen - Versand per Mail

    b. Eine handschriftlich unterzeichnete Beschwerde- oder Klageschrift, die als Anhang einer elektronischen Nachricht im pdf.-Format übermittelt wird, ist zu dem Zeitpunkt in schriftlicher Form bei Gericht eingereicht, in dem bei Gericht ein Ausdruck der den vollständigen Schriftsatz enthaltenden pdf.-Datei vorliegt (vgl. BGH-Beschluss vom 18.03.2015 XII ZB 424/14, HFR 2015, 704; BGH-Beschluss vom 04.02.2020 X ZB 11/18, FamRZ 2020, 847; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 16.08.2012 3 R 801/11, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht