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   LSG Sachsen-Anhalt, 08.09.2011 - L 3 R 87/11 B   

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https://dejure.org/2011,10437
LSG Sachsen-Anhalt, 08.09.2011 - L 3 R 87/11 B (https://dejure.org/2011,10437)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.09.2011 - L 3 R 87/11 B (https://dejure.org/2011,10437)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. September 2011 - L 3 R 87/11 B (https://dejure.org/2011,10437)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Zeitpunkt für die Beurteilung von Erfolgsaussichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 109; SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO § 114
    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.09.2011 - L 3 R 87/11
    Prozesskostenhilfe kommt jedoch dann nicht in Betracht, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht gänzlich ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (BVerfG, Beschluss vom 7. April 2000, -1 BvR 81/00-, NJW 2000, S. 1936; Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 17. Februar 1989 -B 13 RJ 83/97 R-, SozR 1500 § 72, 19).
  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.09.2011 - L 3 R 87/11
    Prozesskostenhilfe kommt jedoch dann nicht in Betracht, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht gänzlich ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (BVerfG, Beschluss vom 7. April 2000, -1 BvR 81/00-, NJW 2000, S. 1936; Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 17. Februar 1989 -B 13 RJ 83/97 R-, SozR 1500 § 72, 19).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.07.2014 - L 5 P 9/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Prüfung der

    Eine vom Gericht im Rahmen der Amtsermittlung durch Beweisbeschluss bereits eingeleitete Beweisaufnahme indiziert daher regelmäßig hinreichende Erfolgsaussichten, sofern nicht besondere Umstände des Einzelfalles ausnahmsweise eine andere Entscheidung nahelegen (vgl. hierzu auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. September 2011, L 3 R 87/11 B, Rn. 16, Juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.09.2011 - L 3 R 253/10

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewilligungsreife eines Antrags auf Gewährung von

    In einem solchen Fall ist deshalb der Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Antrags maßgebend (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 8. September 2011, - L 3 R 87/11 B -, zur Veröffentlichung vorgesehen; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 1. Dezember 2005 - L 10 R 4283/05 PKH-B -, juris; a.A. Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe unter Beratungshilfe, 4. Aufl. 2005, Rdnr. 423, m.w.N.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2020 - L 2 AS 323/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerde gegen Ablehnung von Prozesskostenhilfe

    Daher können, ohne dass deshalb Prozesskostenhilfe zu gewähren ist, auch von Amts wegen Beweise (wie ein Gutachten) bei bereits angenommener fehlender Erfolgsaussicht eingeholt werden, um letzte Zweifel des Gerichts an der fehlenden Erfolgsaussicht des Klagebegehrens zu beseitigen (Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. September 2011 - L 3 R 87/11 B, juris Rn. 16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2012 - L 12 R 46/12
    Der Senat schließt sich insofern der Rechtsprechung anderer Landessozialgerichte an, wonach die Einholung ärztlicher Befundberichte noch nicht als Beweisaufnahme - die einen Klageerfolg als hinreichend wahrscheinlich erscheinen lassen würde - angesehen werden kann (vgl. u.a. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8.9.2011 - L 3 R 87/11 B; Bayerisches LSG, Beschl. v. 5.2.2007 - L 6 B 22/07 R PKH; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 2.6.1986 - L 14 S 3/86; anders wohl LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13.9.2006 - L 14 B 509/06 AS; jeweils veröffentlicht in juris).
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