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   LSG Bayern, 28.07.2014 - L 3 SB 195/13   

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https://dejure.org/2014,19795
LSG Bayern, 28.07.2014 - L 3 SB 195/13 (https://dejure.org/2014,19795)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28.07.2014 - L 3 SB 195/13 (https://dejure.org/2014,19795)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28. Juli 2014 - L 3 SB 195/13 (https://dejure.org/2014,19795)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen B - ständige Begleitung - Kind mit Diabetes mellitus - latente Gefahr von hypoglykämischen Schocks - gleiche Kriterien wie bei Erwachsenen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Diabetes mellitus als Begründung für das Merkzeichen "B" ?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Merkzeichen "B" für insulinpflichtiges Kind

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Kein Merkzeichen "B" für insulinpflichtiges Kind

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen des Merkzeichens B im Schwerbehindertenausweis eines zuckerkranken Kindes

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine ständige Begleitung für schwerbehindertes Kind mit Diabetes-Erkrankung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    An Diabetes mellitus leidendes, schwerbehindertes Kind hat keinen Anspruch auf Zuerkennung des Merkzeichens "B" - Latente Gefahr von Unterzucker nicht ausreichend für begründete Notwendigkeit einer ständigen Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmitteln ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 11.11.1987 - 9a RVs 6/86

    Merkzeichen B und G - Unentgeltliche Beförderung im Nah- und Fernverkehr

    Auszug aus LSG Bayern, 28.07.2014 - L 3 SB 195/13
    Weiterhin setzt die Zuerkennung des Merkzeichens "B" regelmäßig das Vorliegen einer erheblichen Gehbehinderung (= Merkzeichen "G" im Sinne von § 146 Abs. 1 SGB IX) voraus (vgl. BSG, Urteil vom 11.11.1987 - 9a RVs 6/86 in Thannheiser/Wende/ Zech, Handbuch des Bundesversorgungsrechts, BSG-Rspr. § 59 SchwbG/§ 145 SGB IX Seite 1; BSG, Urteil vom 12.11.1996 - 9 RVs 5/95 zur Entziehung der Merkzeichen "B" und "G" wegen Änderung der Verhältnisse in SozR 3-1300 § 48 Nr. 57; BSGE 79, 223 ff.; Breithaupt 1997, 457 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.1998 - L 7 SB 140/97

    Nachteilsausgleich G - Nachteilsausgleich B - 3-jähriges Kind - Diabetes mellitus

    Auszug aus LSG Bayern, 28.07.2014 - L 3 SB 195/13
    25 In Fortführung dieser Rechtsprechung hat das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 28.05.1998 - L 7 SB 140/97 (juris) zur Frage der Zuerkennung der Merkzeichen "G" und "B" bei einem dreijährigen an Diabetes mellitus erkrankten Kind ausgeführt: Zur Annahme einer erheblichen Einschränkung der Bewegungsfähigkeit genügt es nicht, dass der Behinderte jederzeit mit der Möglichkeit einer gravierenden Einschränkung der Bewegungsfähigkeit durch das Auftreten eines entsprechenden akuten Zustandes rechnen muss.
  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 5/95

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides zur Entziehung der Merkzeichen B und G wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 28.07.2014 - L 3 SB 195/13
    Weiterhin setzt die Zuerkennung des Merkzeichens "B" regelmäßig das Vorliegen einer erheblichen Gehbehinderung (= Merkzeichen "G" im Sinne von § 146 Abs. 1 SGB IX) voraus (vgl. BSG, Urteil vom 11.11.1987 - 9a RVs 6/86 in Thannheiser/Wende/ Zech, Handbuch des Bundesversorgungsrechts, BSG-Rspr. § 59 SchwbG/§ 145 SGB IX Seite 1; BSG, Urteil vom 12.11.1996 - 9 RVs 5/95 zur Entziehung der Merkzeichen "B" und "G" wegen Änderung der Verhältnisse in SozR 3-1300 § 48 Nr. 57; BSGE 79, 223 ff.; Breithaupt 1997, 457 ff.).
  • BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 1/95

    Zweck des Nachteilsausgleichs RF, Altersgrenze

    Auszug aus LSG Bayern, 28.07.2014 - L 3 SB 195/13
    Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) bereits mit Urteil vom 12.02.1997 - 9 RVs 1/95 (SozR 3-3870 § 4 Nr. 18; BSGE 80, 97 ff.; Breithaupt 1997, 797 ff.) hinsichtlich des dort streitigen Nachteilsausgleichs "RF" bestätigt: Behinderungsbedingt und damit nach dem Schwerbehindertenrecht auszugleichen sind in der Regel nur solche Nachteile, die einen gleichaltrigen Nichtbehinderten typischerweise nicht treffen.
  • SG Aachen, 18.02.2020 - S 18 SB 181/18

    Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich

    b) aa) Teil D Ziff. 2 a) S. 2, 3 VMG stellt klar, dass entsprechend Teil D Ziff. 1 c) VMG (zum Merkzeichen G) auch bei Säuglingen und Kleinkindern dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen mit gleichen Gesundheitsstörungen maßgebend sind, wobei diese Regelung für übrige Kinder und Jugendliche in gleicher Weise gilt (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 28. Juli 2014 - L 3 SB 195/13 -, Rn. 26, juris; Vogl in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 3. Aufl. 2018, § 229 SGB IX, Rn. 30).
  • SG Aachen, 16.10.2018 - S 18 SB 317/17

    Feststellung des Grades der Behinderung - Anforderungen an die Annahme einer

    Ziff. 2 a) S. 2, 3 VMG stellt klar, dass entsprechend Teil D Ziff. 1 c) VMG auch bei Säuglingen und Kleinkindern dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen mit gleichen Gesundheitsstörungen maßgebend sind, wobei diese Regelung für übrige Kinder und Jugendliche in gleicher Weise gilt (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 28. Juli 2014 - L 3 SB 195/13 -, Rn. 26, juris; Vogl in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 3. Aufl. 2018, § 229 SGB IX, Rn. 30).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2022 - L 3 R 108/14
    Im Allgemeinen ist auf eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit erst ab einer mittleren Anfallshäufigkeit mit einem diesbezüglich festgestellten GdB von wenigstens 70 zu schließen, wenn zudem die Anfälle überwiegend am Tage auftreten (hierzu etwa LSG Hamburg, Urteil vom 10.10.2017 - L 3 SB 21/15 ), bzw. eine hohe Anfallsfrequenz muss die konkrete Gefahr von Anfällen im Freien bewirken (LSG Nordrhein-G., Urteil vom 31.05.1994 - L 6 Vs 111/93; Bayerisches LSG, Urteil vom 28.07.2014 - L 3 SB 195/13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2020 - L 13 SB 25/20
    Im Allgemeinen ist auf eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit erst ab einer mittleren Anfallshäufigkeit mit einem diesbezüglich festgestellten GdB von wenigstens 70 zu schließen, wenn zudem die Anfälle überwiegend am Tage auftreten (hierzu etwa LSG Hamburg, Urteil vom 10. Oktober 2017 - L 3 SB 21/15 - juris Rn. 24), bzw. eine hohe Anfallsfrequenz muss die konkrete Gefahr von Anfällen im Freien bewirken (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. Mai 1994 - L 6 Vs 111/93; Bayerisches LSG, Urteil vom 28. Juli 2014 - L 3 SB 195/13) und die bloß theoretische Möglichkeit des jederzeitigen Eintritts eines Anfalls reicht nicht aus.
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