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   LSG Baden-Württemberg, 24.10.2018 - L 3 SB 2660/16   

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https://dejure.org/2018,48575
LSG Baden-Württemberg, 24.10.2018 - L 3 SB 2660/16 (https://dejure.org/2018,48575)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.10.2018 - L 3 SB 2660/16 (https://dejure.org/2018,48575)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - L 3 SB 2660/16 (https://dejure.org/2018,48575)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen G - erhebliche Gehbehinderung - konkretes Gehvermögen im Hinblick auf Zurücklegen einer Wegstrecke von 2 km in 30 Minuten nicht maßgeblich - Erforderlichkeit der Erfüllung von Regelbeispielen nach den Versorgungsmedizinischen ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 146 Abs 1 S 1 SGB 9, § 69 Abs 4 SGB 9, § 229 Abs 1 S 1 SGB 9 2018, § 152 Abs 4 SGB 9 2018, § 2 VersMedV
    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen G - erhebliche Gehbehinderung - konkretes Gehvermögen im Hinblick auf Zurücklegen einer Wegstrecke von 2 km in 30 Minuten nicht maßgeblich - Erforderlichkeit der Erfüllung von Regelbeispielen nach den Versorgungsmedizinischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zuerkennung des Merkzeichens G im Schwerbehindertenrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 1/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen G - erhebliche Beeinträchtigung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.10.2018 - L 3 SB 2660/16
    Von Bedeutung sei in diesem Zusammenhang auch das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11.08.2015 (B 9 SB 1/14 R).

    Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch auf Feststellung des Merkzeichens G sind §§ 145 Abs. 1 Satz 1, 146 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 69 Abs. 1 und 4 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) in den bis zum 31.12.2017 geltenden Fassungen (vgl. BSG, Urteil vom 11.08.2015, B 9 SB 1/14 R, juris) beziehungsweise §§ 228 Abs. 1 Satz 1, 229 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 152 Abs. 1 und 4 SGB IX in den ab dem 01.01.2018 geltenden Fassungen.

    Gemäß den daher anwendbaren (BSG, Urteil vom 11.08.2015, B 9 SB 1/14 R, juris) Grundsätzen für die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für Nachteilsausgleiche ist nach den VG, Teil D, Nr. 1 Buchst. b Satz 1 ein schwerbehinderter Mensch in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, der infolge einer Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere Leiden, oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit, nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden.

    Ferner ist zu berücksichtigen, dass Anspruch auf den Nachteilsausgleich G über die genannten Regelbeispiele hinausgehend auch der schwerbehinderte Mensch hat, der nach Prüfung des einzelnen Falles aufgrund anderer Erkrankungen mit gleich schweren Auswirkungen auf die Gehfunktion und die zumutbare Wegstrecke dem beispielhaft aufgeführten Personenkreis gleichzustellen ist, da die VG, Teil D, Nr. 1 keine abschließende Listung in Betracht kommender Behinderungen aus dem Formenkreis einzelner medizinischer Fachrichtungen enthalten (BSG, Urteil vom 11.08.2015, B 9 SB 1/14 R, juris).

  • BSG, 13.08.1997 - 9 RVs 1/96

    Anhaltspunkte für das Merkzeichen G

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.10.2018 - L 3 SB 2660/16
    Das BSG ist bereits in seinem Urteil vom 13.08.1997 (9 RVs 1/96, juris) dann auch davon abgewichen, eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr von der konkreten Frage abhängig zu machen, welche Wegstrecken zu Fuß zurückgelegt werden können.
  • BSG, 13.12.1994 - 9 RVs 3/94

    Nachteilsausgleich aG - Störung der Orientierungsfähigkeit - Anfallsleiden

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.10.2018 - L 3 SB 2660/16
    Es kann daraus auch nicht geschlossen werden, dass er damit zugleich auch die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens G bejaht, denn für das Merkzeichen aG gelten gegenüber dem Merkzeichen G nicht gesteigerte, sondern andere Voraussetzungen (BSG, Urteil vom 13.12.1994, 9 RVs 3/94, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2014 - L 8 SB 2497/11

    Schwerbehinderung - GdB-Feststellung - Gesamt-GdB von 50 -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.10.2018 - L 3 SB 2660/16
    Des Weiteren ist zu beachten, dass entgegen der in der Berufungsbegründung zum Ausdruck kommenden Auffassung der "Wirbelsäulenabschnitt" gemäß den VG, Teil B, Nr. 18.9 sich nicht auf die einzelnen Etagen bezieht, also bei Schäden in Höhe von LWK3/4 und LWK4/5 nicht bereits zwei Wirbelsäulenabschnitte betroffen sind, sondern "Wirbelsäulenabschnitte" im Sinne der VG, Teil B, Nr. 18.9 sind die drei Wirbelsäulenabschnitte HWS, BWS und LWS (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.2014, L 8 SB 2497/11, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2017 - L 8 SB 3879/16

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen G - erhebliche Gehbehinderung - übliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.10.2018 - L 3 SB 2660/16
    Dass die Gehstrecke im Sinne des Merkzeichens G nur mit Schmerzen bewältigt werden kann, ist kein maßgebliches gesetzliches Beurteilungskriterium (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.03.2017, L 8 SB 3879/16, juris, auch zum Nachfolgenden).
  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 7/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen "G" - Bewegungsunfähigkeit im Straßenverkehr

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.10.2018 - L 3 SB 2660/16
    Das Gesetz fordert eine doppelte Kausalität: Ursache der beeinträchtigten Bewegungsfähigkeit muss eine Behinderung des schwerbehinderten Menschen sein und diese Behinderung muss sein Gehvermögen einschränken (BSG, Urteil vom 24.04.2008, B 9/9a SB 7/06 R, juris).
  • BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 6/12 R

    Elterngeld - Absenkung des Bemessungssatzes nach § 2 Abs 2 S 2 BEEG idF vom

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.10.2018 - L 3 SB 2660/16
    Im Hinblick auf die den vorliegend zu beurteilenden Zeitraum betreffenden unterschiedlichen Gesetzesfassungen sind diese - da Übergangsregelungen fehlen - nach dem Grundsatz anzuwenden, dass die Entstehung und der Fortbestand des sozialrechtlichen Anspruchs auf Leistungen nach dem Recht zu beurteilen ist, welches zur Zeit der anspruchsbegründenden Ereignisse oder Umstände jeweils gegolten hat (BSG, Urteil vom 16.12.2014, B 9 SB 2/13 R, juris; BSG, Urteil vom 04.09.2013, B 10 EG 6/12 R, juris; Stölting/Greiser in SGb 2015, 135-143).
  • BSG, 16.12.2014 - B 9 SB 2/13 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Diabetes mellitus - GdB von 50 -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.10.2018 - L 3 SB 2660/16
    Im Hinblick auf die den vorliegend zu beurteilenden Zeitraum betreffenden unterschiedlichen Gesetzesfassungen sind diese - da Übergangsregelungen fehlen - nach dem Grundsatz anzuwenden, dass die Entstehung und der Fortbestand des sozialrechtlichen Anspruchs auf Leistungen nach dem Recht zu beurteilen ist, welches zur Zeit der anspruchsbegründenden Ereignisse oder Umstände jeweils gegolten hat (BSG, Urteil vom 16.12.2014, B 9 SB 2/13 R, juris; BSG, Urteil vom 04.09.2013, B 10 EG 6/12 R, juris; Stölting/Greiser in SGb 2015, 135-143).
  • SG Aachen, 23.04.2019 - S 12 SB 656/17

    Voraussetzungen einer Zuerkennung der Merkzeichen RF, aG, H und B im

    Es handelt sich daher um ein "Aliud" (SG Dresden, Urteil vom 13.05.2014 - S 13 SB 590/12 = juris Rn. 49 unter Hinweis auf BSG Urteile vom 29.03.2007 - B 9a SB 1/06 R sowie B 9a SB 5/05 R = juris; vgl. auch unlängst LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.10.2018 - L 3 SB 2660/16 = juris Rn. 46).
  • BSG, 27.03.2020 - B 9 SB 83/19 B

    Entziehung des Merkzeichens G; Verfahrensrüge im

    Besteht aber nach den Feststellungen des LSG beim Kläger bereits keine mit einem GdB von wenigstens 40 zu bewertende Behinderung der unteren Extremitäten nach Teil D Nr. 1 Buchst d Satz 1 und 2 AnlVersMedV, kommt es - auch nach der Rechtsauffassung des LSG - auf die weitere Voraussetzung, dass sich diese auf die Gehfähigkeit besonders auswirken muss, nicht an (vgl LSG Baden-Württemberg Urteil vom 24.10.2018 - L 3 SB 2660/16 - juris RdNr 38) .
  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2018 - L 3 U 4287/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - psychische Gesundheitsstörung -

    Insoweit hält der Senat jedoch an seiner Rechtsprechung fest, dass dies aber jedenfalls voraussetzen würde, dass die im Verlauf getätigten Angaben überaus glaubhaft wären (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 11.07.2018, L 3 U 3108/17; Urteil vom 24.10.2018, L 3 SB 2660/16).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.04.2019 - L 8 SB 1298/18
    Von diesen Faktoren filtern die VG all jene heraus, die nach dem Gesetz außer Betracht zu bleiben haben, weil sie die Bewegungsfähigkeit des schwerbehinderten Menschen im Straßenverkehr nicht infolge einer behinderungsbedingten Einschränkung seines Gehvermögens, sondern möglicherweise aus anderen Gründen erheblich beeinträchtigen (BSG, Urteil vom 24.04.2008 - B 9/9a SB 7/06 R -, juris, zu den mit den VG vergleichbaren AHP; BSG, Beschluss vom 17.08.2010 - B 9 SB 32/10 B -, juris, zu den VG und AHP, vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.10.2018 - L 3 SB 2660/16, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 13 SB 114/18

    Zur Feststellung des Merkzeichens G

    Von diesen Faktoren bleiben all jene außer Betracht, welche die Bewegungsfähigkeit des schwerbehinderten Menschen im Straßenverkehr nicht infolge einer behinderungsbedingten Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere Leiden, oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit, sondern möglicherweise aus anderen Gründen erheblich beeinträchtigen (so bereits BSG, Urteil vom 13. August 1997 - 9 RVs 1/96 - juris Rn. 19, sowie aktuell Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. September 2018 - L 13 SB 89/16 - juris Rn. 20; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Oktober 2018 - L 3 SB 2660/16 - juris Rn. 45).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2019 - L 8 SB 1331/19
    Für die Zuerkennung des Merkzeichens G ist nicht ausschlaggebend, ob konkret eine Wegstrecke von 2 km in 30 Minuten zurückgelegt werden kann, sondern es ist allein entscheidend, ob ein Regelbeispiel gemäß Teil D Nr. 1 Buchst d bis f der Versorgungsmedizinischen Grundsätze (Anlage zu § 2 VersMedV) vorliegt oder ob die vorhandene Behinderung mit einem solchen Regelbeispiel vergleichbar ist (vgl. BSG vom 13.8.1997 - 9 RVs 1/96 = SozR 3-3870 § 60 Nr. 2; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.10.2018, L 3 SB 2660/16, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 13 SB 143/17
    Von diesen Faktoren bleiben all jene außer Betracht, welche die Bewegungsfähigkeit des schwerbehinderten Menschen im Straßenverkehr nicht infolge einer behinderungsbedingten Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere Leiden, oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit, sondern möglicherweise aus anderen Gründen erheblich beeinträchtigen (so bereits BSG, Urteil vom 13. August 1997 - 9 RVs 1/96 - juris Rn. 19, sowie aktuell Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. September 2018 - L 13 SB 89/16 - juris Rn. 20; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Oktober 2018 - L 3 SB 2660/16 - juris Rn. 45).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2020 - L 13 SB 129/17
    Von diesen Faktoren bleiben all jene außer Betracht, welche die Bewegungsfähigkeit des schwerbehinderten Menschen im Straßenverkehr nicht infolge einer behinderungsbedingten Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere Leiden, oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit, sondern möglicherweise aus anderen Gründen erheblich beeinträchtigen (so bereits BSG, Urteil vom 13. August 1997 - 9 RVs 1/96 -, juris Rn. 19, sowie aktuell Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. September 2018 - L 13 SB 89/16 - juris Rn. 20; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Oktober 2018 - L 3 SB 2660/16 - juris Rn. 45).
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