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   LSG Sachsen, 20.03.2008 - L 3 SO 25/07   

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https://dejure.org/2008,7804
LSG Sachsen, 20.03.2008 - L 3 SO 25/07 (https://dejure.org/2008,7804)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 20.03.2008 - L 3 SO 25/07 (https://dejure.org/2008,7804)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 20. März 2008 - L 3 SO 25/07 (https://dejure.org/2008,7804)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Höhe der zu gewährenden Grundsicherungsleistungen bei Erwerbsminderung - Anrechnung von Ausbildungsgeld als Einkommen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung ohne Anrechnung von Ausbildungsgeld als Einkommen; Beurteilung des Charakters eines Ausbildungsgeldes als einer der Motivationserhöhung eines behinderten Menschen dienenden Sozialleistung; Differenzierung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Sozialhilfe, Berücksichtigung von Ausbildungsgeld als Einkommen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2006 - 12 A 2320/05

    Berufungszulassung - Ausbildung in Werkstatt für behinderte Menschen - Keine

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.03.2008 - L 3 SO 25/07
    Dieser gesetzlichen Zweckbestimmung würde es widersprechen, das Ausbildungsgeld nach § 104 Abs. 1 Nr. 2, § 107 SGB III im Rahmen der Sozialhilfe als Einkommen anzurechnen, da dann der mit dem Ausbildungsgeld verfolgte Zweck einer Zusatzleistung nicht mehr verwirklicht werden könne (Hinweis auf OVG Münster, Beschluss vom 22. Dezember 2006 - 12 A 2320/05).

    Mit dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen (Beschluss vom 22. Dezember 2006 - 12 A 2320/05 - JURIS-Dokument Rdnr. 6), ist vielmehr infrage zu stellen, ob sich aus § 45 Abs. 5 Nr. 1 SGB IX bereits ableiten lässt, das Ausbildungsgeld diene der Sicherung des Lebensunterhalts.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2006 - 16 A 176/05

    Ausbildung im Berufsbildungsbereich einer WfbM - Keine Anrechnung von

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.03.2008 - L 3 SO 25/07
    Zweck des Ausbildungsgeldes solle vielmehr sein, die Motivation behinderter Menschen zur Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen dadurch zu fördern, dass die frei verfügbaren Mittel erhöht würden (OVG Münster, Urteil vom 22. Februar 2006 - 16 A 176/05).
  • OVG Niedersachsen, 22.02.2001 - 12 L 3923/00

    Anrechnung; Arbeitstraining; Arbeitstrainingsprämie; Ausbildungsgeld;

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.03.2008 - L 3 SO 25/07
    Im Übrigen werde zur Begründung auch auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom 22. Februar 2001 (Az.: 12 L 3923/00, m.w.N., auch zur Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere das Urteil des BSG vom 26. September 1990 - 9b/7 RAr 100/89) sowie wie die Kommentierung von Lauterbach in Gagel, SGB III (Stand März 2002, § 107 Rdnr. 2) von Brühl in LPK-SGB XII (6. Aufl., § 83 Rdnr. 17) und von Mecke in Eicher/Spellbrink, SGB II (§ 11, Rdnr. 81) verwiesen.
  • BSG, 26.09.1990 - 9b/7 RAr 100/89

    Bemessung des Ausbildungsgeldes bei beruflicher Bildungsmaßnahme im

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.03.2008 - L 3 SO 25/07
    Im Übrigen werde zur Begründung auch auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom 22. Februar 2001 (Az.: 12 L 3923/00, m.w.N., auch zur Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere das Urteil des BSG vom 26. September 1990 - 9b/7 RAr 100/89) sowie wie die Kommentierung von Lauterbach in Gagel, SGB III (Stand März 2002, § 107 Rdnr. 2) von Brühl in LPK-SGB XII (6. Aufl., § 83 Rdnr. 17) und von Mecke in Eicher/Spellbrink, SGB II (§ 11, Rdnr. 81) verwiesen.
  • BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 1/00 R

    Behinderter - Werkstatt für Behinderte - Eingliederungshilfe - Arbeitsbereich -

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.03.2008 - L 3 SO 25/07
    Dass das Ausbildungsgeld gerade kein Arbeitsentgelt sei, sondern ein fürsorgliche Leistung mit Taschengeld- bzw. Belohnungscharakter, werde auch durch die Urteile des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg (vom Sozialgericht benannt) und des Bundessozialgerichtes vom 14. Februar 2001 (Az.: B 1 KR 1/00 R) belegt.
  • BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 3.83

    Sozialhilfe - Einkommen - Begriff - Berücksichtigung - Rente

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.03.2008 - L 3 SO 25/07
    Hinsichtlich des Prüfverfahrens beim Zusammentreffen von zwei Sozialleistungen sei auf die vom BVerwG konzipierten Grundsätze zu verweisen (BVerwG, Urteil vom 12. April 1984 - 5 C 3/83).
  • LSG Sachsen, 01.11.2007 - L 3 AS 158/06

    Berechnung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes - Berufsausbildung

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.03.2008 - L 3 SO 25/07
    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 1. November 2007 (Az.: L 3 AS 158/06 - JURis-Dokument Rdnr. 39) im Zusammenhang mit den Einkommensregelungen in § 11 SGB II ausgeführt hat, ist zwischen dem Ausbildungsgeld, das bei beruflicher Ausbildung (§ 105 SGB III), bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und bei Grundausbildung (§ 106 SGB III) und bei Maßnahmen in anerkannten Werkstätten für Behinderte Menschen (§ 107 SGB III) gewährt wird, zu differenzieren.
  • BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.03.2008 - L 3 SO 25/07
    Für die Beibehaltung dieser Prüf- und Wertungsgrundsätze spreche, dass das Bundessozialgericht mit Urteil vom 5. September 2007 (Az.: B 11b AS 15/06 R) entschieden habe, dass das ebenfalls unter § 45 SGB IX aufgeführte Verletztengeld der Unfallversicherung nach dem Siebenten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) hinsichtlich der Anrechnung bei geltend gemachtem Bedarf nach dem SGB III aufgrund mangelnder konkreter Zweckbestimmung ungekürzt als Einkommen zu berücksichtigen sei.
  • OVG Niedersachsen, 28.07.2009 - 4 PA 250/08

    Zweck der Hilfe zur Erziehung in einer betreuten Wohnform nach § 34

    Anders als das für die Teilnahme an einer Maßnahme im Arbeitstraining in einer Werkstatt für Behinderte nach den §§ 102 Abs. 2 Nr. 2, 104 Abs. 1 Nr. 2, 107 SGB III gezahlte Ausbildungsgeld, das in einer von der individuellen Lebenssituation des behinderten Menschen unabhängigen Höhe gewährt wird (vgl. hierzu Niedersächsisches OVG, Urt. v. 22.2.2001 - 12 L 3923/00 -, FEVS 52, 508, 509 f. und zur Abgrenzung von Ausbildungsgeld nach § 104 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB III: Sächsisches LSG, Urt. v. 20.3.2008 - L 3 SO 25/07 -), bestimmt sich die Höhe des hier gezahlten Ausbildungsgeldes im Sinne des § 104 Abs. 1 Nr. 1 SGB III nach den individuellen Lebensumständen des Behinderten und zeigt so deutlich, dass es unterhaltssichernde Funktion hat.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - L 20 SO 13/08

    Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Mehrbedarf für behinderte

    Anders als das Ausbildungsgeld im Sinne von § 104 Abs. 1 Nr. 2 SGB III, bei dem es sich um eine Leistung handelt, die in erster Linie die Motivation zur Teilhabe an der Ausbildungsmaßnahme fördern soll (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.02.2008 - L 23 SO 117/07; Sächsisches LSG, Urteil v. 20.03.2008 - L 3 SO 25/07- jeweils m.w.N.) steht der den Lebensunterhalt sichernde Charakter des Übergangsgeldes so eindeutig im Vordergrund, dass es nicht gerechtfertigt ist, davon auszugehen, dass die beiden Leistungen teilweise unterschiedlichen Zwecken dienen würden (vgl. auch LSG NRW, Urteil vom 08.11.2007 - L 9 AS 67/06 ).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.08.2009 - L 8 SO 10/08

    Ausbildungsgeld für die Teilnahme an einer berufsfördernden Maßnahme in einer

    Anders als beispielsweise im Rahmen des § 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB II genügt es nach dem klaren Wortlaut des § 83 Abs. 1 SGB XII nicht, dass sich der Zweck einer Leistung nur indirekt aus dem Regelungszusammenhang ermitteln lässt (BVerwG, Urteil vom 12. April 1984, Az.: 5 C 3/83, BVerwGE 69, 177 ff.; W. Schellhorn in: Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 17. Aufl. 2006, § 83 RN 11; Wahren-dorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 2. Aufl., § 83 RN 6 m.w.N.; a.A: Sächsisches LSG, Urteil vom 20. März 2008, Az.: L 3 SO 25/07, zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.08.2009 - 8 SO 10/08

    Anspruch auf Sozialhilfe; Berücksichtung von Ausbildungsgeld einer Werkstatt für

    Anders als beispielsweise im Rahmen des § 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB II genügt es nach dem klaren Wortlaut des § 83 Abs. 1 SGB XII nicht, dass sich der Zweck einer Leistung nur indirekt aus dem Regelungszusammenhang ermitteln lässt (BVerwG, Urteil vom 12. April 1984, Az.: 5 C 3/83, BVerwGE 69, 177 ff.; W. Schellhorn in: Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 17. Aufl. 2006, § 83 RN 11; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 2. Aufl., § 83 RN 6 m.w.N.; a.A: Sächsisches LSG, Urteil vom 20. März 2008, Az.: L 3 SO 25/07, zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2009 - L 8/13 SO 7/07

    Anspruch eines Behinderten auf höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und

    Davon geht die weit überwiegende sozialgerichtliche Rechtsprechung aus, wonach das hier fragliche Ausbildungsgeld nicht demselben Zweck wie die Sozialhilfe dient und damit gemäß § 83 Abs. 1 SGB XII nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist (vgl Sächsisches Landessozialgericht - LSG -, Urteil vom 20. März 2008 - L 3 SO 25/07 - Revision: - B 8 SO 15/08 R - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Februar 2008 - L 23 SO 269/06 - dasselbe, Urteil vom 21. Februar 2008 - L 23 SO 117/07 -).
  • SG Detmold, 02.02.2016 - S 2 SO 157/12

    Gewährung von Grundsicherungsleistungen ohne Anrechnung des gewährten

    Anders als das Ausbildungsgeld im Sinne von § 104 Abs. 1 Nr. 2 SGB III, bei dem es sich um eine Leistung handelt, die in erster Linie die Motivation zur Teilhabe an der Ausbildungsmaßnahme fördern soll (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.02.2008 - L 23 SO 117/07; Sächsisches LSG, Urteil v. 20.03.2008 - L 3 SO 25/07- jeweils m.w.N.), steht der den Lebensunterhalt sichernde Charakter des Übergangsgeldes so eindeutig im Vordergrund, dass es nicht gerechtfertigt ist, davon auszugehen, dass die beiden Leistungen teilweise unterschiedlichen Zwecken dienen würden (vgl. auch LSG NRW, Urteil vom 08.11.2007 - L 9 AS 67/06).
  • SG Lüneburg, 19.11.2009 - S 7 AL 35/09
    Davon geht die weit überwiegende sozialgerichtliche Rechtsprechung aus, wonach das hier fragliche Ausbildungsgeld nicht demselben Zweck wie die Sozialhilfe dient und damit gemäß § 83 Abs. 1 SGB XII nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist (vgl Sächsisches Landessozialgericht LSG , Urteil vom 20. März 2008 L 3 SO 25/07 Revision: B 8 SO 15/08 R ; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Februar 2008 L 23 SO 269/06 ; dasselbe, Urteil vom 21. Februar 2008 L 23 SO 117/07 ).
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