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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2009 - L 3 U 1027/05   

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https://dejure.org/2009,23067
LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2009 - L 3 U 1027/05 (https://dejure.org/2009,23067)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.08.2009 - L 3 U 1027/05 (https://dejure.org/2009,23067)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. August 2009 - L 3 U 1027/05 (https://dejure.org/2009,23067)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines aufgrund eines Krampfanfalls verursachten Sturzes beim Schieben eines Containers während der beruflichen Tätigkeit als Arbeitsunfall; Verursachung eines Sturzes während der Arbeit aufgrund eines durch ein Alkoholentzugsyndrom verursachten Krampfanfalls; ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - Sturz beim Transport eines Wäschecontainers - fehlende Unfallkausalität - Krampfanfall - Alkoholentzugskrampf/ Alkoholepilepsie - innere Ursache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2009 - L 3 U 1027/05
    Aufgrund der Unbegrenztheit der naturwissenschaftlich-philosophischen Ursachen für einen Erfolg ist für die praktische Rechtsanwendung in einer zweiten Prüfungsstufe die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden bzw. denen der Erfolg zugerechnet wird, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (vgl. Urteil des BSG vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/07 R -, in SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

    Nach dieser werden als kausal und rechtserheblich nur solche Ursachen angesehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (grundlegend: Reichsversicherungsamt, AN 1912, S 930 f; übernommen vom BSG in BSGE 1, 72, 76; BSGE 1, 150, 156 f; stRspr vgl. u. a. Urteile des BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R -, in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, sowie vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, a. a. O.).

    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs abgeleitet werden (vgl. Urteil des BSG vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, a. a. O.).

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2009 - L 3 U 1027/05
    Das von außen auf den Körper einwirkende Ereignis liegt nicht nur bei einem besonderes ungewöhnlichen Geschehen, sondern auch bei einem alltäglichen Vorgang, wie das Stolpern über die eigenen Füße oder das Aufschlagen auf den Boden vor, weil hierdurch ein Teil der Außenwelt auf den Körper einwirkt (BSG, Urteile vom 30. Januar 2007 - B 2 U 23/05 R - und 17. Februar 2009 - B 2 U 18/07 -, m. w. N., jeweils in Juris).

    Insoweit gilt ebenso wie für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfallereignis und Gesundheitserstschaden die Theorie der wesentlichen Bedingung (BSG, Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 18/07 -, m. w. N., a. a. O.).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2009 - L 3 U 1027/05
    Nach dieser werden als kausal und rechtserheblich nur solche Ursachen angesehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (grundlegend: Reichsversicherungsamt, AN 1912, S 930 f; übernommen vom BSG in BSGE 1, 72, 76; BSGE 1, 150, 156 f; stRspr vgl. u. a. Urteile des BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R -, in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, sowie vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, a. a. O.).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2009 - L 3 U 1027/05
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern erst für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 04. September 2007 - B 2 U 28/06 R -, m. w. N., in Juris).
  • BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54

    Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2009 - L 3 U 1027/05
    Nach dieser werden als kausal und rechtserheblich nur solche Ursachen angesehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (grundlegend: Reichsversicherungsamt, AN 1912, S 930 f; übernommen vom BSG in BSGE 1, 72, 76; BSGE 1, 150, 156 f; stRspr vgl. u. a. Urteile des BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R -, in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, sowie vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, a. a. O.).
  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2009 - L 3 U 1027/05
    Nach dieser werden als kausal und rechtserheblich nur solche Ursachen angesehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (grundlegend: Reichsversicherungsamt, AN 1912, S 930 f; übernommen vom BSG in BSGE 1, 72, 76; BSGE 1, 150, 156 f; stRspr vgl. u. a. Urteile des BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R -, in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, sowie vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, a. a. O.).
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2009 - L 3 U 1027/05
    Das von außen auf den Körper einwirkende Ereignis liegt nicht nur bei einem besonderes ungewöhnlichen Geschehen, sondern auch bei einem alltäglichen Vorgang, wie das Stolpern über die eigenen Füße oder das Aufschlagen auf den Boden vor, weil hierdurch ein Teil der Außenwelt auf den Körper einwirkt (BSG, Urteile vom 30. Januar 2007 - B 2 U 23/05 R - und 17. Februar 2009 - B 2 U 18/07 -, m. w. N., jeweils in Juris).
  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungsversagung - Leistungsentziehung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2009 - L 3 U 1027/05
    Aufgrund der Unbegrenztheit der naturwissenschaftlich-philosophischen Ursachen für einen Erfolg ist für die praktische Rechtsanwendung in einer zweiten Prüfungsstufe die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden bzw. denen der Erfolg zugerechnet wird, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (vgl. Urteil des BSG vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/07 R -, in SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • SG Berlin, 23.01.2013 - S 68 U 577/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Versicherungsschutz bei Raucherpause

    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu einem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität), und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität, vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 15. Juni 2010 zum Aktenzeichen B 2 U 12/09 R; Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. August 2009 zum Aktenzeichen L 3 U 1027/05, beide zitiert nach juris).
  • SG Nürnberg, 14.03.2016 - S 2 U 52/13

    Tod des Ehemann ist nicht in Folge des Unfallgeschehens entstanden

    Sie muss aus der nachträglichen Sicht nach dem jeweils neuesten anerkannten Stand des Fach und Erfahrungswissens über kausal Beziehungen beantwortet werden (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2009, Az.: L 3 U 1027/05 und Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6.05.2014, Az.: L 15 U 563/12).
  • SG Berlin, 14.09.2010 - S 68 U 927/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung iS des

    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu einem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität), und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität, vgl. BSG, Urt. v. 15.06.2010 - B 2 U 12/09 R; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.08.2009 - L 3 U 1027/05, beide zitiert nach juris).
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