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   LSG Hessen, 02.02.2016 - L 3 U 108/15   

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LSG Hessen, 02.02.2016 - L 3 U 108/15 (https://dejure.org/2016,1780)
LSG Hessen, Entscheidung vom 02.02.2016 - L 3 U 108/15 (https://dejure.org/2016,1780)
LSG Hessen, Entscheidung vom 02. Februar 2016 - L 3 U 108/15 (https://dejure.org/2016,1780)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Versicherungsschutz besteht auf dem Hinweg zur Arbeit mit dem Durchschreiten der Haustür und erstreckt sich ab dann auch auf Gefahrenmomente, die vom privaten Grundstück ausgehen.Tritt der Versicherte die Fahrt zur Arbeit auf dem eigenen Grundstück an, indem er das zuvor ...

  • IWW

    SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    SGB VII

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB VII § 8
    Wegeunfall beim Schließen des eigenen Hoftors nach Ausfahrt vom Grundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung eines Unfalles als Wege- bzw. Arbeitsunfall

  • rechtsportal.de

    Anerkennung eines Unfalles als Wege- bzw. Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem eigenen Grundstück bei Fahrtbeginn

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sturz als Arbeitsunfall: Versicherungsschutz auch beim Schließen des Hoftores

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Der Weg zurück zum Hoftor ist unfallversichert

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Weg zum privaten Hoftor unfallversichert

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherungsschutz auch auf dem Weg zurück zum Hoftor

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Der Weg zurück zum Hoftor ist unfallversichert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherung zahlt nach Sturz vor eigenem Hoftor

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Wann der Weg zur Arbeit versichert ist

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Weg zurück zum Auto nach Verschließen des Hoftors ist unfallversichert - Berufsgenossenschaft muss Wegeunfall anerkennen und entschädigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 277
  • NZV 2017, 200
  • VersR 2016, 1271
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Auszug aus LSG Hessen, 02.02.2016 - L 3 U 108/15
    Dies zeigt sich im äußeren Verhalten des Versicherten, wie es objektiv beobachtbar ist und stellt darauf ab, ob sein äußeres Handeln mit seiner inneren Tendenz zur Arbeit zu gelangen übereinstimmt (BSGE 91, 293 [BSG 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R] ; BSG, Urteil vom 4. Juli 2013 - B 2 U 12/12 R in: Sozialgerichtsbarkeit (SGb) 2014, 392, 394).

    Wird der Weg zur oder von der Arbeitsstätte durch eine Privatbesorgung mehr als nur geringfügig unterbrochen, besteht während der Unterbrechung kein Versicherungsschutz (dazu Urteil des Bundessozialgerichts vom 9. Dezember 2003 B 2 U 23/03 R in BSGE 91, 293 mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten hat das Bundessozialgericht im Urteil vom 9. Dezember 2013 (BSGE 91, 293) nicht entschieden, dass die Grundsätze der geringfügigen Unterbrechung keine Anwendung mehr finden, sobald ein Versicherter einen Abweg beschreitet, der in entgegengesetzter Richtung zur Arbeitsstätte führt.

  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - zweistufige

    Auszug aus LSG Hessen, 02.02.2016 - L 3 U 108/15
    Der Beklagten ist zwar zuzugeben, dass der Kläger damit objektiv auch zum Schutz seines Eigentums beitrug, wodurch aber die fortbestehende "Wirkursache" (zur Wirkursache als qualifizierter naturwissenschaftlicher Ursache BSGE 112, 177, 184) - das Zurücklegen des Weges mit unveränderter Handlungstendenz des Klägers - nicht entfiel und bei Abwägung mit dem Eigentumsschutzaspekt nicht jede Bedeutung verliert, so dass eine Zurechnung des Schulterschadens des Klägers allein zur unversicherten Wirkursache "Eigentumsschutz" nur schwer vertretbar erscheint.

    Letztlich ist auch allein dieses Ergebnis mit dem Schutzzweck der Norm vereinbar, die als Zurechnungskriterium neben der Kausalität erfüllt sein muss, um die Einstandspflicht des Unfallversicherungsträgers begründen zu können, so das letztlich zu fordern ist, dass der gesetzlich begründete Unfallversicherungsschutz den Sinn und Zweck hat, gegen Schäden der konkret eingetretenen Art zu schützen (BSGE 112, 177, 184, 185).

  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Hessen, 02.02.2016 - L 3 U 108/15
    Die jüngere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - auf die die Beklagte vor allem abhebt - stellt zur Bestimmung der Handlungstendenz auf dem aktuell zurückgelegten unmittelbaren Weg zur Arbeit allein auf die letzte ausgeübte und nach außen erkennbare zum Unfall führende Handlung des Versicherten ab, ohne diese Verrichtung in eine weitergehende Handlungsabsicht einzubetten (Urteil des BSG vom 9. November 2010 B 2 U 14/10 R - Rz 22 - juris; ebenso Spellbrink, Gemischte Tätigkeit und gemischte Motivationslage bei der Feststellung von Arbeitsunfällen, WzS 2011, 351, 352; Schur, Spellbrink, Unfallversicherungsschutz auf dem Weg von und nach der Arbeitsstelle, SGb 2014 589, 591, 592).
  • LSG Saarland, 18.11.2014 - L 2 U 48/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - nicht geringfügige Unterbrechung -

    Auszug aus LSG Hessen, 02.02.2016 - L 3 U 108/15
    Er wollte weder zurückgehen, um einen ausnahmsweise vergessenen Gegenstand zu holen (dazu Urteil des LSG Saarland vom 18. November 2014 - L 2 U 48/12 - juris) - beispielsweise ein Pausenbrot oder eine Brille (dazu Ziegler, a.a.O., Rz 232 zu § 8, Krasney, a.a.O., Rz 185 zu § 8), er wollte auch kein Regulierungsgespräch führen (wie in BSG SozR 4 - 2700 § 8 Nr. 32), er wollte einem Mitfahrer keine im Pkw vergessene Tasche hinterherbringen (LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 6. Juni 2013 - L 2 U 221/12 - juris), er wollte auch nicht vom Weg zur Arbeit abweichen um einen Erdbeer - oder sonstigen Einkauf zu tätigen (dazu BSG SozR 4 - 2700 § 8 Nr. 50).
  • BSG, 05.05.1998 - B 2 U 40/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Aufenthaltsdauer -

    Auszug aus LSG Hessen, 02.02.2016 - L 3 U 108/15
    Soweit hier von höchstens 5 Minuten gesprochen wird (Benz Urteilsanmerkung zu BSG B 2 U 40/97R in SGb 1999, Seiten 83, 84; Ricke, a.a.O., Rz. 42 zu § 8), handelt es sich allenfalls um einen groben Anhaltspunkt aber keine wirkliche Grenzziehung.
  • BSG, 31.05.1988 - 2/9b RU 6/87

    Garage - Häuslicher Bereich - Versicherungsschutz - Räumliche Nähe

    Auszug aus LSG Hessen, 02.02.2016 - L 3 U 108/15
    Nach übereinstimmender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur beginnt der Versicherungsschutz mit dem Durchschreiten der Außentür des Wohngebäudes (BSGE 2, 239; 42, 293, 296; 63, 212, 213; Keller in: Hauck, Sozialgesetzbuch, SGB VII, Gesetzliche Unfallversicherung, Kommentar, Rz 197 zu § 8, Krasney, in: Becker u.a. Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII), Kommentar, Rz 182 zu § 8).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2013 - L 2 U 221/12

    Wegeunfall - Fahrgemeinschaft - geringfügige Unterbrechung - Handlungstendenz -

    Auszug aus LSG Hessen, 02.02.2016 - L 3 U 108/15
    Er wollte weder zurückgehen, um einen ausnahmsweise vergessenen Gegenstand zu holen (dazu Urteil des LSG Saarland vom 18. November 2014 - L 2 U 48/12 - juris) - beispielsweise ein Pausenbrot oder eine Brille (dazu Ziegler, a.a.O., Rz 232 zu § 8, Krasney, a.a.O., Rz 185 zu § 8), er wollte auch kein Regulierungsgespräch führen (wie in BSG SozR 4 - 2700 § 8 Nr. 32), er wollte einem Mitfahrer keine im Pkw vergessene Tasche hinterherbringen (LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 6. Juni 2013 - L 2 U 221/12 - juris), er wollte auch nicht vom Weg zur Arbeit abweichen um einen Erdbeer - oder sonstigen Einkauf zu tätigen (dazu BSG SozR 4 - 2700 § 8 Nr. 50).
  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 7/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 02.02.2016 - L 3 U 108/15
    Die Wegeunfallversicherung soll den Versicherten bei Unfällen schützen, die er auf dem Hin- und Rückweg zur Arbeitsstätte erleidet, da er diesen Weg auch im Interesse des Betriebes in einer auf die versicherte Tätigkeit bezogenen Handlungstendenz zurücklegt (BSG - Urteil vom 18. Juni 2013 - B 2 U 7/12 R - juris; Keller, a.a.O., Rz 190 zu § 8).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Hessen, 02.02.2016 - L 3 U 108/15
    Dabei sollen nur geringfügige Unterbrechungen versicherungsunschädlich sein, auch wenn diese einer privaten Verrichtung dienen, da das Zurücklegen des Weges der wesentliche Grund dafür ist, dass der Versicherte in diese Situation gekommen ist (BSG - Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R Rz 19 - juris).
  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 12/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Dauer der

    Auszug aus LSG Hessen, 02.02.2016 - L 3 U 108/15
    Dies zeigt sich im äußeren Verhalten des Versicherten, wie es objektiv beobachtbar ist und stellt darauf ab, ob sein äußeres Handeln mit seiner inneren Tendenz zur Arbeit zu gelangen übereinstimmt (BSGE 91, 293 [BSG 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R] ; BSG, Urteil vom 4. Juli 2013 - B 2 U 12/12 R in: Sozialgerichtsbarkeit (SGb) 2014, 392, 394).
  • LSG Hessen, 17.09.2013 - L 3 U 33/11

    Privates Telefonieren während der Arbeitszeit ist nicht gesetzlich

  • BSG, 13.03.1956 - 2 RU 124/54

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

  • BSG, 27.10.1976 - 2 RU 247/74

    Versicherungsschutz - Weg nach dem Ort der Tätigkeit - Durchschreiten des

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 26/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - versicherte

  • SG Wiesbaden, 07.06.2018 - S 19 U 86/17
    Die den Versicherungsschutz begründende Verrichtung, die dadurch verursachte Einwirkung und der dadurch bedingte Erstschaden müssen in Überzeugungskraft des Vollbeweises feststehen (BSG vom 24.7.2012, B 2 U 9/11 R, Rn. 28; Hessisches LSG vom 2.2.2016, L 3 U 108/15 , Rn. 27 ; Becker/Franke/Molkentin, SGB VII, 3. Aufl., § 8, Rn. 14 ff.).
  • SG Wiesbaden, 27.09.2018 - S 19 U 153/17
    Die den Versicherungsschutz begründende Verrichtung, die dadurch verursachte Einwirkung und der dadurch bedingte Gesundheitserstschaden müssen in Überzeugungskraft des Vollbeweises feststehen (BSG vom 24.7.2012, B 2 U 9/11 R, Rn. 28; Hessisches LSG vom 2.2.2016, L 3 U 108/15 , Rn. 27 ; vom 12.6.2017, L 9 U 66/16; Becker/Franke/Molkentin, SGB VII, 5. Aufl., § 8, Rn. 14 ff.).
  • VG Kassel, 01.11.2021 - 1 K 792/20

    Anerkennung eines Wegeunfalls als Dienstunfall

    Ebenso wie etwa bei dem Gang zum parkenden Auto, beim Öffnen der Autotür, beim etwaigen Verstauen von Gepäck o. ä. im Innen- oder Kofferraum, beim Kratzen von vereisten Autoscheiben, beim Öffnen des Einfahrtstores, um auf die Straße fahren zu können (vgl. zu Letzterem Hessisches LSG, Urteil vom 2. Februar 2016 - L 3 U 108/15 -, juris, wonach auch noch das Schließen des Hoftores als nur geringfügige Unterbrechung unter den gesetzlichen Unfallschutz fällt), beim Einsteigen in den Pkw sowie beim Starten des Motors handelt es sich bei dem Entfernen der Abdeckplane von der Windschutzscheibe vorliegend um eine Handlung, die der unmittelbaren Zurücklegung des Dienstweges zuzurechnen ist.
  • LSG Hessen, 02.02.2016 - L 6 U 12/12

    SGB VII

    02.02.2016 - L 3 U 108/15 (vorher L 6 U 12/12).
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