Weitere Entscheidung unten: LSG Bayern, 10.10.2007

Rechtsprechung
   LSG Hessen, 12.12.2006 - L 3 U 139/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6423
LSG Hessen, 12.12.2006 - L 3 U 139/05 (https://dejure.org/2006,6423)
LSG Hessen, Entscheidung vom 12.12.2006 - L 3 U 139/05 (https://dejure.org/2006,6423)
LSG Hessen, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - L 3 U 139/05 (https://dejure.org/2006,6423)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Hinterbliebenenleistungen; Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Wegeunfall; Heimfahrt von einer Betriebsfeier; Erheblichkeit eines Umwegs; Wahl eines längeren Heimwegs als Folge eines Verirrens

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kein Versicherungsschutz nach Unfall auf Umweg von Betriebsfeier nach Hause

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wegeunfall - erheblicher Umweg - Umweg wegen Verirrens - Beweisnotstand - erleichterte Beweisführung - kein Beweis bei mehreren möglichen Geschehensabläufen - objektive Beweislast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Unfallversicherung: Umwege von Betriebsfeiern nach Hause sind nicht unfallversichert

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Weihnachtsfeier auf Umwegen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weihnachtsfeier auf Umwegen

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Umwege von Betriebsfeiern nach Hause sind nicht unfallversichert

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Unfallversicherung: Umwege von Betriebsfeiern nach Hause sind nicht unfallversichert

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Hessen, 12.12.2006 - L 3 U 139/05
    Es muss also sicher feststehen, dass eine auch zu diesem Zeitpunkt noch versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (BSGE 58, 80, 83; 61, 127, 128; Urteil des Senats vom 18. September 1996, Az.: L-3/U -277/95).
  • BSG, 27.03.1958 - 8 RV 387/55
    Auszug aus LSG Hessen, 12.12.2006 - L 3 U 139/05
    Nach den im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsätzen für die an die richterliche Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung zu stellenden Anforderungen ist es erforderlich, die entscheidungserheblichen Tatsachen zweifelsfrei mit einem der Gewissheit nahe kommenden Grad der Wahrscheinlichkeit festzustellen (BSGE 7, 103, 106; BSG in SozR 2200 Nr. 38 zu § 548 Reichsversicherungsordnung -RVO-).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus LSG Hessen, 12.12.2006 - L 3 U 139/05
    Es muss also sicher feststehen, dass eine auch zu diesem Zeitpunkt noch versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (BSGE 58, 80, 83; 61, 127, 128; Urteil des Senats vom 18. September 1996, Az.: L-3/U -277/95).
  • LSG Sachsen, 15.05.2008 - L 2 U 175/06

    Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung, Entfernung des Unfallorts

    Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob einem etwaigen Beweisnotstand dadurch Rechnung getragen werden kann, dass an den Beweis der anspruchsbegründenden Tatsache weniger hohe Anforderungen gestellt werden (BSG, a.a.O., 56) oder die mangelnde Feststellung eines genauen Unfallvorgangs der Annahme eines Arbeitsunfalls als nicht entgegenstehend anzusehen ist, wenn die überwiegenden Umstände auf einen Arbeitsunfall hinweisen und andere Ursachen mit Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. September 1981 - l § U 154/80, SozVers 1982, 307, 308; Hessisches LSG, Urteil vom 12. Dezember 2006 - L 3 U 139/05 - zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 10.10.2007 - L 3 U 139/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,41352
LSG Bayern, 10.10.2007 - L 3 U 139/05 (https://dejure.org/2007,41352)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10.10.2007 - L 3 U 139/05 (https://dejure.org/2007,41352)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10. Oktober 2007 - L 3 U 139/05 (https://dejure.org/2007,41352)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 30/61

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall - Arbeitsunfall eines

    Auszug aus LSG Bayern, 10.10.2007 - L 3 U 139/05
    Ob das betriebliche Interesse wesentlich ist, beurteilt sich in erster Linie nach den aufgrund von objektiven Anhaltspunkten nachvollziehbaren subjektiven Vorstellungen des Versicherten (BSGE 20, 215, 218).

    Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Frage, ob eine gemischte Tätigkeit wesentlich betriebliche Interessen zu dienen bestimmt war, ist, ob diese Tätigkeit hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn der private Zweck entfallen wäre (BSGE 20, 215, 219; BSG, SozR 3-2200 § 548 Nr. 19).

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus LSG Bayern, 10.10.2007 - L 3 U 139/05
    Dieser innere bzw. sachliche Zurechnungszusammenhang ist wertend zu ermitteln, in dem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (vgl. BSGE 58, 76, 77; BSG, SozR 4-2700 § 8 Nr. 2).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 45/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche

    Auszug aus LSG Bayern, 10.10.2007 - L 3 U 139/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) kann der Versicherte in dieser Situation die Grundlagen der in Frage kommenden Leistungsansprüche vorab im Wege einer isolierten Feststellungsklage klären lassen (BSG, Urteil vom 15.02.2005, B 2 U 1/04 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 12; BSG, Urteile, vom 07.09.2004 B 2 U 46/03 R, SozR 4-2700 § 2 Nr. 2, B 2 U 45/03, SozR 4-2700 § 2 Nr. 2; BSG, Urteil vom 28.04.2004, B 2 U 21/03 R, SozR 4-6571 Anlage 1 Nr. 5101 Nr. 2).
  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus LSG Bayern, 10.10.2007 - L 3 U 139/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) kann der Versicherte in dieser Situation die Grundlagen der in Frage kommenden Leistungsansprüche vorab im Wege einer isolierten Feststellungsklage klären lassen (BSG, Urteil vom 15.02.2005, B 2 U 1/04 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 12; BSG, Urteile, vom 07.09.2004 B 2 U 46/03 R, SozR 4-2700 § 2 Nr. 2, B 2 U 45/03, SozR 4-2700 § 2 Nr. 2; BSG, Urteil vom 28.04.2004, B 2 U 21/03 R, SozR 4-6571 Anlage 1 Nr. 5101 Nr. 2).
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 21/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Begriff der Hauterkrankung -

    Auszug aus LSG Bayern, 10.10.2007 - L 3 U 139/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) kann der Versicherte in dieser Situation die Grundlagen der in Frage kommenden Leistungsansprüche vorab im Wege einer isolierten Feststellungsklage klären lassen (BSG, Urteil vom 15.02.2005, B 2 U 1/04 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 12; BSG, Urteile, vom 07.09.2004 B 2 U 46/03 R, SozR 4-2700 § 2 Nr. 2, B 2 U 45/03, SozR 4-2700 § 2 Nr. 2; BSG, Urteil vom 28.04.2004, B 2 U 21/03 R, SozR 4-6571 Anlage 1 Nr. 5101 Nr. 2).
  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 52/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Bayern, 10.10.2007 - L 3 U 139/05
    Dieser innere bzw. sachliche Zurechnungszusammenhang ist wertend zu ermitteln, in dem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (vgl. BSGE 58, 76, 77; BSG, SozR 4-2700 § 8 Nr. 2).
  • OLG Bremen, 26.02.2004 - 2 U 46/03
    Auszug aus LSG Bayern, 10.10.2007 - L 3 U 139/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) kann der Versicherte in dieser Situation die Grundlagen der in Frage kommenden Leistungsansprüche vorab im Wege einer isolierten Feststellungsklage klären lassen (BSG, Urteil vom 15.02.2005, B 2 U 1/04 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 12; BSG, Urteile, vom 07.09.2004 B 2 U 46/03 R, SozR 4-2700 § 2 Nr. 2, B 2 U 45/03, SozR 4-2700 § 2 Nr. 2; BSG, Urteil vom 28.04.2004, B 2 U 21/03 R, SozR 4-6571 Anlage 1 Nr. 5101 Nr. 2).
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