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   LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 14/12   

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LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 14/12 (https://dejure.org/2014,12192)
LSG Hessen, Entscheidung vom 25.03.2014 - L 3 U 14/12 (https://dejure.org/2014,12192)
LSG Hessen, Entscheidung vom 25. März 2014 - L 3 U 14/12 (https://dejure.org/2014,12192)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Fachschule als berufsbildende Schule gemäß § 539 Abs. 1 Nr. 14 c RVO (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 b SGB VII) - Wegeunfall - Fahrt zur Wohnung am Ort der Tätigkeit - zuständiger Träger - wesentlicher Grund für die Anmietung - Ablehnungsbescheid durch fachlich unzuständigen Träger - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (29)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 14/12
    Ein Arbeitsunfall setzt voraus, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen länger andauernder Unfallfolgen aufgrund des Gesundheits(erst)schadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (für § 8 SGB VII BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, B 2 U 1/05 R, juris, Rn. 10).

    Dies setzt voraus, dass eine Beeinträchtigung in Folge des festgestellten Versicherungsfalles eingetreten ist, also über einen längeren Zeitraum andauernde Unfallfolgen vorliegen; zur Feststellung einer gesundheitlichen Beeinträchtigung in Folge eines Versicherungsfalles muss zwischen dem Unfallereignis und den geltend gemachten Unfallfolgen entweder mittels eines Gesundheitserstschadens oder direkt ein Ursachenzusammenhang nach der im Sozialrecht geltenden Theorie der wesentlichen Bedingung bestehen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, B 2 U 1/05 R, juris, Rn. 12).

    Auf einer zweiten Prüfungsstufe ist die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden können bzw. denen der Erfolg zugerechnet wird, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, B 2 U 1/05 R, juris, Rn. 13).

    Die Kausalitätsbeurteilung hat auf der Basis des aktuellen naturwissenschaftlichen Erkenntnisstandes über die Möglichkeit von Ursachenzusammenhängen zwischen bestimmten Ereignissen und der Entstehung bestimmter Krankheiten zu erfolgen, was die Prüfung einschließt, ob ein Ereignis nach wissenschaftlichen Maßstäben überhaupt geeignet ist, eine bestimmte körperliche oder seelische Störung hervorzurufen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, B 2 U 1/05 R, juris, Rn. 17).

    Es gibt im Bereich des Arbeitsunfalls keine Beweisregel, dass bei fehlender Alternativursache die versicherte naturwissenschaftliche Ursache automatisch auch eine wesentliche Ursache ist, weil dies bei komplexen Krankheitsgeschehen zu einer Umkehr der Beweislast führen würde (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, B 2 U 1/05 R, juris, Rn. 29).

  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 16/02 R

    Wegeunfall - Tatbestandsmerkmal - ständige Familienwohnung - Unterkunft -

    Auszug aus LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 14/12
    Der Begriff der Familienwohnung ist weit auszulegen (BSG, Urteil vom 10. Oktober 2002, B 2 U 16/02 R, juris, Rn. 19).

    Indizien dafür, dass ein bestimmter Ort den Mittelpunkt der Lebensverhältnisse darstellt, sind insbesondere regelmäßige Heimfahrten (BSG, Urteil vom 29. Mai 1973, 2 RU 24/72, juris, Rn. 31 ff.), aber auch die Gestaltung der Wohnverhältnisse (BSG, Urteil vom 10. Oktober 2002, B 2 U 16/02 R, juris, Rn. 19).

    Ob die polizeiliche Meldung insofern keine Bedeutung hat (BSG, Urteil vom 29. Mai 1973, 2 RU 24/72, juris, Rn. 29) oder als Indiz für die Annahme eines Lebensmittelpunktes anzusehen ist (BSG, Urteil vom 23. Juni 1977, 8 RU 98/76, juris, Rn. 12), aus dem sich in der Regel aber noch kein verlässlicher Rückschluss auf die tatsächlichen Wohnverhältnisse ziehen lässt (BSG, Urteil vom 10. Oktober 2002, B 2 U 16/02 R, juris, Rn. 19), kann dahinstehen.

    Als Unterkunft im Sinne des § 550 Abs. 3 RVO kann jedes vom Versicherten genutzte Gebäude am Arbeitsort oder in dessen Nähe gelten (BSG, Urteil vom 10. Oktober 2002, B 2 U 16/02 R, juris, Rn. 27).

    Denn der Versicherungsschutz des § 550 Abs. 3 RVO (bzw. § 8 Abs. 2 Nr. 4 SGB VII) ermöglicht es, rechtlich die dem persönlichen Lebensbereich des Versicherten zuzurechnenden Beweggründe für die Fahrt weitgehend unberücksichtigt zu lassen (BSG, Urteil vom 10. Oktober 2002, B 2 U 16/02 R, juris, Rn. 19).

  • BSG, 05.07.2007 - B 9/9a VS 3/06 R

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Wehrübung im Ausland -

    Auszug aus LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 14/12
    Auch die Klage auf Feststellung von Unfallfolgen ist nur in Form einer kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage zulässig und setzt eine vorherige Entscheidung durch Verwaltungsakt voraus (vgl. BSG, Beschluss vom 27. Juni 2006, B 2 U 77/06 B, juris, Rn. 8; Urteil vom 5. Juli 2007, B 9/9a VS 3/06 R, juris, Rn. 16).

    Diese Möglichkeit erstreckt sich auch auf Feststellungsklagen (BSG, Urteil vom 5. Juli 2007, B 9/9a VS 3/06 R, juris, Rn. 17).

    § 75 Abs. 5 SGG gibt den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit aus prozessökonomischen Gründen die Befugnis, in Fällen, in denen der Kläger einen nicht passivlegitimierten Leistungsträger verklagt, den in Wirklichkeit passivlegitimierten, aber nicht verklagten Leistungsträger nach Beiladung zu verurteilen, um einen neuen Rechtsstreit und damit auch die Möglichkeit sich praktisch widersprechender Urteile verschieden besetzter Spruchkörper zu vermeiden (BSG, Urteil vom 29. April 2010, B 9 VS 2/09 R, juris, Rn. 48; vgl. auch BSG, Urteil vom 5. Juli 2007, B 9/9a VS 3/06 R, juris, Rn. 17).

  • BSG, 14.12.1995 - 2 BU 151/95

    Unfallversicherungsschutz für Verkehrsunfall - Wegstrecke zum ständigen

    Auszug aus LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 14/12
    Der Versicherungsschutz für solche Fahrten ist nicht nur auf Beschäftigte beschränkt, sondern erstreckt sich auf alle nach § 539 Abs. 1 RVO versicherten Personengruppen (BSG, Urteil vom 14. Dezember 1995, 2 BU 151/95, juris, Rn. 7).

    Sinn und Zweck dieser Sonderregelung gestatten es nicht, strenge Anforderungen hinsichtlich des Beginns der Fahrt zur und von der Familienwohnung zu stellen; anders als für den Versicherungsschutz auf der Fahrt von und nach dem Ort der Tätigkeit (§ 550 Abs. 1 RVO) müssen für Familienheimfahrten unter anderem die Entfernung, die Verkehrs- und Witterungsverhältnisse sowie die Leistungsfähigkeit des Versicherten beachtet werden (vgl. BSG, Urteil vom 14. Dezember 1995, 2 BU 151/95, juris, Rn. 10).

    Bei einem Fahrtantritt zur Familienwohnung am folgenden oder übernächsten Tag ist der erforderliche innere Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit noch als gewahrt anzusehen (BSG, Urteil vom 14. Dezember 1995, 2 BU 151/95, juris, Rn. 10).

  • BSG, 29.05.1973 - 2 RU 24/72
    Auszug aus LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 14/12
    Indizien dafür, dass ein bestimmter Ort den Mittelpunkt der Lebensverhältnisse darstellt, sind insbesondere regelmäßige Heimfahrten (BSG, Urteil vom 29. Mai 1973, 2 RU 24/72, juris, Rn. 31 ff.), aber auch die Gestaltung der Wohnverhältnisse (BSG, Urteil vom 10. Oktober 2002, B 2 U 16/02 R, juris, Rn. 19).

    Ob die polizeiliche Meldung insofern keine Bedeutung hat (BSG, Urteil vom 29. Mai 1973, 2 RU 24/72, juris, Rn. 29) oder als Indiz für die Annahme eines Lebensmittelpunktes anzusehen ist (BSG, Urteil vom 23. Juni 1977, 8 RU 98/76, juris, Rn. 12), aus dem sich in der Regel aber noch kein verlässlicher Rückschluss auf die tatsächlichen Wohnverhältnisse ziehen lässt (BSG, Urteil vom 10. Oktober 2002, B 2 U 16/02 R, juris, Rn. 19), kann dahinstehen.

    Aus dem Umstand, dass der Versicherte nicht regelmäßig wöchentlich oder auch nur monatlich von dem Ort seiner Tätigkeit zu dem Ort fährt, in dem seine Familie wohnt, kann nicht alleine geschlossen werden, der Mittelpunkt seiner Lebensverhältnisse habe sich an den Ort der Tätigkeit verlagert, insbesondere, wenn Grund hierfür die große Entfernung oder die finanzielle Lage ist (BSG, Urteil vom 29. Mai 1973, 2 RU 24/72, juris, Rn. 29).

  • BSG, 03.12.2002 - B 2 U 18/02 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - ständige Familienwohnung -

    Auszug aus LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 14/12
    § 550 Abs. 3 RVO stimmt im Wesentlichen mit § 8 Abs. 2 Nr. 4 SGB VII überein, wonach eine versicherte Tätigkeit auch das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden Weges von und nach der ständigen Familienwohnung ist, wenn die Versicherten wegen der Entfernung ihrer Familienwohnung von dem Ort der Tätigkeit an diesem oder in dessen Nähe eine Unterkunft haben (BSG, Urteil vom 3. Dezember 2002, B 2 U 18/02 R, juris, Rn. 14; Schwerdtfeger, in: Lauterbach, SGB VII, § 8 Rn. 541, Stand: November 2011).

    Er meint eine Wohnung, die für nicht unerhebliche Zeit den Mittelpunkt der Lebensverhältnisse bildet, wobei für diese Beurteilung die tatsächliche Gestaltung der Lebensverhältnisse des Versicherten zur Unfallzeit, insbesondere die psychologischen und soziologischen Gegebenheiten maßgeblich sind (BSG, Urteil vom 3. Dezember 2002, B 2 U 18/02 R, juris, Rn. 16).

    Bei einem Ledigen kann die Wohnung der Eltern weiterhin als Mittelpunkt seines Lebens gelten, wenn er seine Freizeit regelmäßig dort verbringt, die Bindung zu den Eltern nicht gelockert ist und er am Ort der Tätigkeit keinen neuen Lebensmittelpunkt gefunden hat (BSG, Urteil vom 3. Dezember 2002, B 2 U 18/02 R, juris, Rn. 16).

  • BSG, 18.10.2005 - B 4 RA 21/05 R

    Bewertung von Kindererziehung - Zusammentreffen mit Beitragszeiten -

    Auszug aus LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 14/12
    Schließlich kann ein Anspruchsinhaber auch nicht auf seinen Aufhebungsanspruch verzichten (BSG, Urteil vom 18. Oktober 2005, B 4 RA 21/05 R, juris, Rn. 16).

    Wird eine ("unechte") Leistungsklage mit einer Anfechtungsklage kombiniert, ist sie nur statthaft, wenn ein den vermeintlichen Rechtsanspruch regelnder Verwaltungsakt der zuständigen Behörde des Leistungsträgers vorliegt; ein solcher fehlt, wenn auf die Anfechtungsklage der Bescheid einer sachlich unzuständigen Behörde aufgehoben wurde (BSG, Urteil vom 18. Oktober 2005, B 4 RA 21/05 R, juris, Rn. 17).

  • BSG, 23.06.1977 - 8 RU 98/76

    Familienwohnung - Arbeitsort - Unterkunft - Wohnen bei der Mutter

    Auszug aus LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 14/12
    Ob die polizeiliche Meldung insofern keine Bedeutung hat (BSG, Urteil vom 29. Mai 1973, 2 RU 24/72, juris, Rn. 29) oder als Indiz für die Annahme eines Lebensmittelpunktes anzusehen ist (BSG, Urteil vom 23. Juni 1977, 8 RU 98/76, juris, Rn. 12), aus dem sich in der Regel aber noch kein verlässlicher Rückschluss auf die tatsächlichen Wohnverhältnisse ziehen lässt (BSG, Urteil vom 10. Oktober 2002, B 2 U 16/02 R, juris, Rn. 19), kann dahinstehen.

    Das Vorhandensein eines eigenen Zimmers bei den Eltern spricht hingegen dafür, dass sich der Lebensmittelpunkt noch dort befindet (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juni 1977, 8 RU 98/76, juris, Rn. 12; Keller, in: Hauck/Noftz, SGB VII, § 8 Rn. 215b, Stand: 2013).

  • BSG, 30.08.1962 - 2 RU 127/59
    Auszug aus LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 14/12
    Versicherte brauchen in der Familienwohnung nicht einmal einen eigenen Raum zur Verfügung haben (BSG, Urteil vom 30. August 1962, 2 RU 127/59, juris, Rn. 14).
  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VS 2/09 R

    Soldatenversorgung - Soldat auf Zeit - Wehrdienstbeschädigung - Wehrdienst -

    Auszug aus LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 14/12
    § 75 Abs. 5 SGG gibt den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit aus prozessökonomischen Gründen die Befugnis, in Fällen, in denen der Kläger einen nicht passivlegitimierten Leistungsträger verklagt, den in Wirklichkeit passivlegitimierten, aber nicht verklagten Leistungsträger nach Beiladung zu verurteilen, um einen neuen Rechtsstreit und damit auch die Möglichkeit sich praktisch widersprechender Urteile verschieden besetzter Spruchkörper zu vermeiden (BSG, Urteil vom 29. April 2010, B 9 VS 2/09 R, juris, Rn. 48; vgl. auch BSG, Urteil vom 5. Juli 2007, B 9/9a VS 3/06 R, juris, Rn. 17).
  • BSG, 14.03.2002 - B 13 RJ 15/01 R

    Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis - Beherrschen der deutschen

  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 5/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - sozialgerichtliches

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 77/06 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Feststellungsklage -

  • BSG, 20.07.2010 - B 2 U 19/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - beachtlicher Verfahrensfehler gem § 62

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2009 - L 10 SB 39/09

    Zuerkennung des Merkzeichens G (erhebliche Gehbehinderung)

  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

  • BSG, 14.12.1965 - 2 RU 201/61

    Unfallversicherungsschutz - Arbeitsweg - Weg zur Ausbildungsstätte - Rechtlich

  • BSG, 03.09.1998 - B 12 KR 23/97 R

    Versicherungspflicht - soziale Pflegeversicherung - freiwillige Versicherung -

  • BSG, 19.11.1997 - 3 RK 21/96

    Abgrenzung von Krankenhausbehandlung und stationärer Rehabilitation, notwendige

  • BSG, 04.11.1959 - 9 RV 862/56
  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 3/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 9/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - Rentenbeginn - erstmalige

  • BSG, 11.10.1973 - 2 RU 60/72

    Träger der gesetzlichen Unfallversicherung an Schulen -

  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 2/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung: Schüler

  • BSG, 26.01.1988 - 2 RU 2/87

    Private Ergänzungsschulen - Allgemeinbildende Schulen - Bildungsziele

  • BSG, 13.02.2013 - B 2 U 24/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 539 Abs 1 Nr 14

  • LSG Baden-Württemberg, 06.05.1976 - L 10 Ua 542/74
  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.08.2008 - L 7 VS 3/07

    Handlungsbefugnis der Verwaltung als Voraussetzung eines Verwaltungsaktes; Umfang

  • BSG, 25.03.2010 - B 2 U 31/10 B
  • LSG Hessen, 27.03.2018 - L 3 U 260/15

    Unzulässigkeit einer Klage auf Wiederaufnahme des sozialgerichtlichen

    Gegenstand des Verfahrens ist die Wiederaufnahme der Berufung im Verfahren L 3 U 14/12.

    Mit seiner am 8. Dezember 2015 beim Hessischen Landessozialgericht erhobenen Klage begehrt der Kläger die Wiederaufnahme des mit Urteil vom 25. März 2014 abgeschlossenen Verfahrens L 3 U 14/12.

    das durch rechtskräftiges Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 25. März 2014 abgeschlossene Verfahren L 3 U 14/12 wieder aufzunehmen, das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 25. März 2014, L 3 U 14/12, abzuändern, das Urteil des Sozialgerichts Fulda vom 12. Dezember 2011 aufzuheben und die Beigeladene unter Anerkennung der in den Gutachten des Dr. M. vom 11. Januar 2011 und des Dr. N. vom 14. Januar 2011 festgestellten Gesundheitsstörungen als Folgen des Arbeitsunfalls vom 18. Oktober 1993 zu verurteilen, ihm Rente nach einer MdE von mindestens 20 v. H. zu gewähren.

    Die vorliegenden Eingaben des Klägers beziehen sich im Wesentlichen auf die medizinischen Grundlagen, auf die sich das Urteil des Senats vom 25. März 2014, Az. L 3 U 14/12, stützt.

    Im Hinblick auf den Restitutionsgrund § 580 Nr. 7b ZPO ist die Wiederaufnahmeklage ferner unzulässig, da dem Kläger - soweit es sich um Berichte behandelnder Ärzte und Kliniken in der Zeit vor dem 25. März 2014 handelt, die nicht bereits aktenkundig waren, die entsprechenden Untersuchungen und Behandlungen von jeher bekannt waren, und daher nicht ersichtlich ist, weshalb diese nicht hätten bereits in dem Verfahren L 3 U 14/12 vorgelegt werden können (§ 582 ZPO).

  • LSG Hessen, 26.01.2021 - L 3 U 131/18

    1. Die zu einer behandlungsbedürftigen Erkrankung führende Infektion mit einem

    Ungeachtet dessen, dass Prof. Dr. A. angekündigt hat, kein Gutachten ohne eine zusätzliche Begutachtung durch Dr. F. zu erstellen, der selbst kein Arzt im Sinne des § 109 SGG ist (zur Beschränkung des § 109 SGG auf ärztliche Gutachten nur HLSG, Urteil vom 25. März 2014 - L 3 U 14/12 - juris Rn. 87 ), ist nicht nachvollziehbar, was die Klägerin beabsichtigt mit einem solchen Gutachten nachzuweisen, was nicht schon als erwiesen anzunehmen oder aber nicht mehr entscheidungsrelevant ist (zur Ablehnung des Antrags nach § 109 SGG unter diesen Gesichtspunkten Keller in: Meyer-Ladewig, SGG, 13. Auflage, 2020, § 109 Rn. 5, 10a; HLSG, Urteil vom 25. Juli 2017 - L 3 U 22/11 - juris Rn. 67 ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2015 - L 11 KA 109/13

    Streit über die Erteilung einer Institutsermächtigung für eine Tagesklinik für

    Solange die sachlich zuständige Ausgangsbehörde nicht über den erhobenen Feststellungsantrag entschieden hat, besteht (außer bei rechtswidriger Untätigkeit der Behörde) kein berechtigtes Interesse an einer gerichtlichen Feststellung (BSG, Urteil vom 20.07.2010 - B 2 U 19/09 R - LSG Hessen, Urteil vom 25.03.2014 - L 3 U 14/12 -).
  • SG Aachen, 30.11.2016 - S 1 KR 152/15

    Anspruch auf Gewährung einer kassenartenübergreifenden Förderung durch die

    Die Unzuständigkeit der Beklagten wird auch nicht durch rügelose Einlassung der Klägerin unbeachtlich (BSG, Urteil vom 18.10.2005, B 4 RA 21/05 R; LSG Hessen, Urteil vom 25.03.2014, L 3 U 14/12).
  • BSG, 14.10.2014 - B 2 U 140/14 B
    L 3 U 14/12 (Hessisches LSG).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2014 - L 17 U 108/14

    Externe/freiwillige Bildungsmaßnahme außerhalb der Arbeitszeit auf eigene Kosten

    Ein vorheriger Schadensfall ist hinsichtlich der Anerkennung als Versicherungsfall nach dem Recht der RVO zu beurteilen, gleich wann die Entscheidung ergeht (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.03.2014 - L 3 U 14/12; Ricke, in: Kasseler Kommentar, beck-online, Stand 16.04.2014, § 212 SGB VII, Rn 4).
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