Rechtsprechung
   LSG Hessen, 14.10.2013 - L 3 U 150/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,33658
LSG Hessen, 14.10.2013 - L 3 U 150/10 (https://dejure.org/2013,33658)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14.10.2013 - L 3 U 150/10 (https://dejure.org/2013,33658)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14. Oktober 2013 - L 3 U 150/10 (https://dejure.org/2013,33658)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,33658) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rabüro.de

    Zur Anerkennung eines Unfallereignisses durch geistig-seelische Einwirkung als Arbeitsunfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 1 S. 2
    Anerkennung eines geistig-seelisch belastenden Ereignisses als Arbeitsunfall in der Gesetzliche Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kausalität eines seelisch belastenden Ereignisses für Arbeitsunfall in Unfallversicherung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 23/96

    Zuständiger Versicherungsträger bei Arbeitsunfall eines Selbständigen während

    Auszug aus LSG Hessen, 14.10.2013 - L 3 U 150/10
    Grundsätzlich kann eine Körperschädigung sowohl durch körperlich gegenständliche Einwirkung als auch durch eine geistig-seelische Einwirkung in einem eng begrenzten Zeitraum verursacht werden (BSG, Urteil vom 18. März 1997 - 2 RU 23/96 - juris).

    Handelt es sich um eine geistig-seelische Einwirkung, so ist zumindest eine besondere psychische Anspannung und eine dadurch bedingte Stresssituation zu verlangen (HLSG, Urteil vom 8. Mai 2012 - L 3 U 8/12; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. März 2011 - a.a.O. - sowie vom 26. Januar 2012 - L 3 U 329/09 - jeweils juris; vgl. auch BSG, Urteil vom 18. März 1997, a.a.O.).

    Diese individuelle subjektive Reaktion auf die äußere Belastung ist indes das entscheidende Moment des Unfallereignisses (vgl. dazu BSG, Urteil vom 18. März 1997, a.a.O.).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hessen, 14.10.2013 - L 3 U 150/10
    Diese liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden; die reine Möglichkeit genügt nicht (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - juris).

    Ergänzend kann der Schutzzweck der Norm heranzuziehen sein (BSG, Urteil vom 9.Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - m.w.N. aus Literatur und Rspr. - juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 3 U 329/09

    Wegeunfall - alltägliche Gefahr - äußeres Ereignis - psychische Einwirkung -

    Auszug aus LSG Hessen, 14.10.2013 - L 3 U 150/10
    Handelt es sich um eine geistig-seelische Einwirkung, so ist zumindest eine besondere psychische Anspannung und eine dadurch bedingte Stresssituation zu verlangen (HLSG, Urteil vom 8. Mai 2012 - L 3 U 8/12; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. März 2011 - a.a.O. - sowie vom 26. Januar 2012 - L 3 U 329/09 - jeweils juris; vgl. auch BSG, Urteil vom 18. März 1997, a.a.O.).
  • OLG Hamburg, 20.09.2012 - 3 U 53/11

    Überlegen wirksam, Proteaseinhibitor - Heilmittelwerbung: Darlegungs- und

    Bei Berücksichtigung des erheblichen Schwierigkeitsgrades der vorliegend zu beurteilenden inhaltlichen Fragen und des hier im Interesse der ordentlichen Vorbereitung des Verfügungsverfahrens sachgerechten tendenziell großzügigen Maßstabs (vgl. Senat, Beschluss v. 7.3.2006, Az. 3 W 26/06; Urteil v. 30.6.2011, Az. 3 U 150/10) kann vorliegend von einer verzögerlichen Behandlung nicht gesprochen werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht