Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 3 U 207/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 62 SGB 1, § 65 Abs 1 SGB 1, § 66 Abs 1 S 1 SGB 1, § 48 SGB 10, § 54 Abs 2 S 2 SGG
Gesetzliche Unfallversicherung - Entziehung einer BK-Rente - Aufforderung zur stationären Begutachtung - Umfang und Grenzen der Mitwirkungspflicht - Erforderlichkeit und Angemessenheit - gerichtliche Überprüfung - Ermessensbetätigung der Versicherung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 62 SGB 1, § 65 SGB 1, § 66 SGB 2, § 48 SGB 10, § 101 SGG
Aufforderung zur stationären Begutachtung zwecks Klägerung, ob BK-Rente noch weiter zu zahlen sei - Umfang und Grenzen der Mitwirkungspflicht - Ermessensbetätigung der Versicherung - Berücksichtigung persönlicher Umstände - Sanktion - widerrufener Prozessvergleich - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Unfallversicherung - Verweigerung eines stationären Klinikaufenthalts zur Überprüfung der anerkannten Folgen einer Berufskrankheit und Neubemessung der MdE - Mitwirkungspflichten - Entziehung der Verletztenrente
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Mitwirkungspflicht des Leistungsberechtigten - Untersuchung nach § 62 SGB I - Umfang und Grenzen der Mitwirkung - verlangter vierwöchiger stationärer Aufenthalt zwecks Begutachtung - Entziehung einer BK-Rente wegen fehlender Mitwirkung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Neuruppin, 27.09.2010 - S 8 U 30/09
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 3 U 207/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 14.12.1994 - 4 RA 42/94
Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kfz-Hilfe
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 3 U 207/10
Vielmehr entsteht, sobald die Mitwirkung nachgeholt wird, gemäß § 67 SGB I i. V. m. § 39 Abs. 1 SGB I ein Recht des Bürgers auf ermessensfehlerfreie Entscheidung (vgl. ausführlich BSG…, Urteil vom 22. Februar 1995, a. a. O.; ferner BSG, Urteil vom 14. Dezember 1994, 4 RA 42/94, in juris). - BSG, 22.02.1995 - 4 RA 44/94
Entziehung einer Sozialleistung wegen fehlender Mitwirkung
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 3 U 207/10
Effektiver Rechtsschutz setzt daher voraus, dass derjenige, in dessen bindend zuerkannten Leistungsanspruch die Verwaltung ohne Aufhebung des Leistungsbescheides, aber bei Leistungseinstellung eingegriffen hat, nicht nur den Rechtseingriff abwehren, sondern auch einen vollstreckbaren Leistungstitel erlangen kann (vgl. hierzu Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 22. Februar 1995, 4 RA 44/94, in juris).
- LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 7 AS 3613/15
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Mitwirkungspflichten - auf Dritte bezogene …
d) Unter Würdigung aller Einzelfallumstände und der individuellen Verhältnisse der Klägerin (vgl. dazu BSG…, Urteil vom 22. Februar 1995, a.a.O. ; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. September 2002 - L 3 U 207/10 - ) erweisen sich die angefochtenen Entscheidungen nach alledem als rechtswidrig und sind daher aufzuheben.
Rechtsprechung
LSG Hessen, 29.11.2011 - L 3 U 207/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2 Abs 1 Nr 10b SGB 7, § 4 Abs 1 Nr 1 SGB 7, § 29 Abs 2 S 2 PfarrDG, § 54 Abs 1 PfarrDG, § 30 BBG
- Wolters Kluwer
Fortbestehen des Dienstverhältnisses eines Pfarrers nach Eintritt in den Ruhestand; Voraussetzungen für das Bestehen von Versicherungsschutz bei weiterer Ausübung des Amtes nach Eintritt in den Ruhestand
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Versicherter Personenkreis - Evangelischer Pfarrer im Ruhestand - Unfall bei Gottesdienst - fortbestehendes Dienstverhältnis - Dienstunfall - beamtenrechtliche Unfallfürsorge - Versicherungsfreiheit - kein Versicherungsschutz wegen Ehrenamt
- rechtsportal.de
Versicherungsschutz Pfarrern im Ruhestand in der gesetzlichen Unfallversicherung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Ein Pfarrer bleibt immer im Dienst // Berufsgenossenschaft muss nicht für die Dienstunfallfolgen eines Pfarrers im Ruhestand aufkommen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Auch ein Pfarrer im Ruhestand ist immer im Dienst
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Ein Pfarrer bleibt immer im Dienst - Berufsgenossenschaft muss nicht für die Dienstunfallfolgen eines Pfarrers im Ruhestand aufkommen
- hessen.de (Pressemitteilung)
Ein Pfarrer bleibt immer im Dienst // Berufsgenossenschaft muss nicht für die Dienstunfallfolgen eines Pfarrers im Ruhestand aufkommen
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 10.09.2010 - S 23 U 250/09
- LSG Hessen, 29.11.2011 - L 3 U 207/10
Wird zitiert von ... (2)
- FG Sachsen, 25.07.2012 - 8 K 2495/07
Ruhegehaltszahlungen an Priester als Versorgungsbezüge Im …
Nach den Feststellung des Hessischen Landessozialgerichts (Urteil vom 29.11.2011, L 3 U 207/10 [zit. nach juris]) besteht das Dienstverhältnis von evangelischen Pfarrern (wohl der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau) auch im Ruhestand fort, so dass ein in Ausübung des Amtes nach Eintritt des Ruhestandes erlittener Unfall weiterhin einen Dienstunfall darstellt. - LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2021 - L 14 U 164/17
Erhebung von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung; Voraussetzungen für …
Der Betroffene muss also in Ausübung seines Dienstes entsprechend § 31 Abs. 1 Satz 1 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) tätig sein [vgl. hierzu u.a. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 15. November 2007, 2 C 24/06; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. November 2011, L 3 U 207/10; jeweils juris].