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   LSG Bayern, 25.04.2017 - L 3 U 227/15   

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LSG Bayern, 25.04.2017 - L 3 U 227/15 (https://dejure.org/2017,18482)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25.04.2017 - L 3 U 227/15 (https://dejure.org/2017,18482)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25. April 2017 - L 3 U 227/15 (https://dejure.org/2017,18482)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfallversicherungsrecht; Haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität; Anforderungen an den Beweismaßstab; Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung bei Tätigkeiten eines landwirtschaftlichen Unternehmers zur Erfüllung von ...

  • rewis.io

    Feststellung eines Arbeitsunfalls

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung bei Tätigkeiten eines landwirtschaftlichen Unternehmers zur Erfüllung von Verpflichtungen aus einem Hofübergabevertrag

  • rechtsportal.de

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung bei Tätigkeiten eines landwirtschaftlichen Unternehmers zur Erfüllung von Verpflichtungen aus einem Hofübergabevertrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (29)

  • BSG, 26.06.2014 - B 2 U 9/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 17

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2017 - L 3 U 227/15
    Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 26. Juni 2014 - B 2 U 9/13 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 29 und juris) impliziere ein Nießbrauchrecht des Übergebenden an dem übergebenen Vermögen.

    Das im Unfallzeitpunkt verrichtete Fällen der Bäume diente weder wesentlich dem landwirtschaftlichen Unternehmen (hierzu unter a) noch dem Haushalt eines landwirtschaftlichen Unternehmens (hierzu unter b; vgl. auch BSG, Urteil vom 26. Juni 2014 - B 2 U 9/13 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 29 und juris Rn. 30).

    Das bedeutet, dass im Haushalt Tätigkeiten verrichtet werden, die einen Bezug zu einem landwirtschaftlichen Unternehmen haben; der Haushalt muss somit ein landwirtschaftliches Gepräge aufweisen (vgl. BSG, Urteil vom 26. Juni 2014 - B 2 U 9/13 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 29 und juris Rn. 30 f. m.w.N.).

    Das BSG hat die Frage, ob Tätigkeiten eines landwirtschaftlichen Unternehmers in seinem Betrieb zur Erfüllung von Verpflichtungen aus einem Hofübergabevertrag vom Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a SGB VII erfasst sind, wenn die vereinbarten Tätigkeiten dem Zweck des Übergabevertrages, nämlich einer angemessenen Existenzsicherung der Altenteiler, dienen, bislang ausdrücklich offen gelassen (BSG, Urteil vom 26. Juni 2014 - B 2 U 9/13 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 29 und juris Rn. 32).

    Soweit das BSG (Urteil vom 26. Juni 2014 - B 2 U 9/13 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 29 und Rn. 24) unter Bezugnahme auf zivilgerichtliche Rechtsprechung darauf hinweist, dass die in einem Übergabevertrag vereinbarten Leistungen des Übernehmers zur Versorgung des Übergebenden bei gleichzeitigem Einrücken des Übernehmenden in die Existenzgrundlage des Übergebenden in der Regel keine Gegenleistungen für die Übertragung des Grundbesitzes, sondern aus dem zugewendeten Vermögen zu leistende Auflagen sind, könnte hiergegen im vorliegenden Fall bezüglich der Holzlieferung eingewandt werden, dass diese aus fremdem Bestand erbracht werden musste.

    Dementsprechend werden im Steuerrecht die Versorgungsleistungen auch nicht als Veräußerungsentgelt oder Anschaffungskosten des landwirtschaftlichen Betriebes angesehen (vgl. BSG, Urteil vom 26. Juni 2014 - B 2 U 9/13 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 29 und juris Rn. 24 m.w.N.).

    Vielmehr dürfte die Übernahme dieser Verpflichtungen regelmäßig im Hinblick auf mögliche gesetzliche Unterhaltspflichten gegenüber den Eltern (vgl. §§ 1601 ff. BG) erfolgen (vgl. BSG, Urteil vom 26. Juni 2014 - B 2 U 9/13 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 29 und juris Rn. 25).

    Auch wenn sich das BSG bislang zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Tätigkeiten eines landwirtschaftlichen Unternehmers oder anderer, grundsätzlich nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a und b SGB VII versicherter Personen, die zur Erfüllung von Verpflichtungen aus einem Hofübergabevertrag verrichtet werden, vom Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst sind oder nicht, nicht geäußert hat, so hat es allerdings klargestellt, dass jedenfalls nach Aufgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens durch den ursprünglichen Übernehmer eine trotz Aufgabe fortbestehende Verpflichtung aus dem Hofübergabevertrag nicht mehr dazu führen kann, dass diese fortgeltende Verpflichtung eine einem landwirtschaftlichen Unternehmen dienende Tätigkeit eines landwirtschaftlichen Unternehmers ist (vgl. BSG, Urteil vom 26. Juni 2014 - B 2 U 9/13 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 29 und juris Rn. 32).

  • BSG, 26.09.1996 - 2 RU 30/95

    Versicherungsschutz eines landwirtschaftlichen Unternehmers bei

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2017 - L 3 U 227/15
    Bei Verrichtungen eines Unternehmers ist daher prüfen, ob sich die jeweilige Tätigkeit im Rahmen des Unternehmens hält und die zum Unfall führende Verrichtung als solche im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit liegt (vgl. BSG, Urteil vom 18. März 2008 - B 2 U 2/07 R -, SozR 4-2700 § 6 Nr. 1 und juris Rn. 18; vgl. auch BSG, Urteil vom 26. September 1996 - 2 RU 30/95 -, SozR 3-2200 § 548 Nr. 30 und juris Rn. 18).

    Hierzu gehören nicht nur die eigentlichen land- (und forst-)wirtschaftlichen Tätigkeiten im engeren Sinne - z.B. die Be- und Verarbeitung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse -, sondern auch die mit dieser Tätigkeit zusammenhängenden verwaltenden und werbenden Tätigkeiten (BSG, Urteil vom 26. September 1996 - 2 RU 30/95 -, SozR 3-2200 § 548 Nr. 30 und juris Rn. 19).

    Dabei muss - unbeschadet zivilrechtlicher Verpflichtungen - das Vorhandensein des Unternehmens ein wesentlicher Anlass für die Tätigkeit sein und diese muss für das Unternehmen Bedeutung haben (vgl. BSG, Urteil vom 26. September 1996 - 2 RU 30/95 -, SozR 3-2200 § 548 Nr. 30 und juris Rn. 21, 22).

    Unterfallen jedoch andererseits auch Tätigkeiten zur Abwicklung eines landwirtschaftlichen Unternehmens nach Aufgabe des Betriebes dem Unfallversicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a SGB VII (BSG, Urteil vom 26. September 1996 - 2 RU 30/95 -, SozR 3-2200 § 548 Nr. 30 und juris), so stellt dies ein Argument dar, welches dagegen spricht, Verpflichtungen aus einem Hofübergabevertrag als unfallversichert anzusehen.

  • LSG Bayern, 11.11.2015 - L 2 U 308/13

    Besorgen von Brennholz für das Beheizen des Wohnhauses eines landwirtschaftlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2017 - L 3 U 227/15
    Der planmäßige Anbau und Abschlag setzt nicht voraus, dass jedes Jahr angepflanzt und schlagreifes Holz geschlagen wird; es genügen auch ein Anbau und Abschlag in mehrjährigen Zeitabständen (BSG, Urteil vom 12. Juni 1989 - 2 RU 13/88 -, juris Rn. 15 m.w.N.; Bayerisches LSG, Urteil vom 11. November 2015 - L 2 U 308/13 -, juris Rn. 24).

    Da überdies Seitens des Klägers ebenfalls nicht geltend gemacht worden ist, dass entweder der Haushalt seiner Mutter oder der Haushalt seiner Großeltern wesentlich der Landwirtschaft diene bzw. gedient habe (insbesondere im Unfallzeitpunkt bzw. ggf. im Zeitpunkt der Betriebsübergabe), hat der Senat keinen Anlass für weitere Ermittlungen gesehen (vgl. auch Bayerisches LSG, Urteil vom 11. November 2015 - L 2 U 308/13 -, juris Rn. 29; Bayerisches LSG, Urteil vom 13. Mai 2013 - L 3 U 91/12 -, juris Rn. 41).

    Dies steht in Einklang mit der Rechtsprechung des 2. Senates des Bayerischen LSG, der ausgeführt hat, dass es über den Schutzzweck der Normen des § 2 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. §§ 123 f. SGB VII hinausgehen würde, wenn an sich rein private Tätigkeiten in Erfüllung der Unterhaltspflicht zwischen Eltern und Kindern durch ihre Vereinbarung in Hofübergabeverträgen dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterstellt würden (Bayerisches LSG, Urteil vom 11. November 2015 - L 2 U 308/13 -, juris Rn. 30 f.; in diesem Sinne auch, allerdings nicht entscheidungserheblich: LSG Niedersachen-Bremen, Urteil vom 18. Oktober 2012 - L 14 U 120/09 -, juris Rn. 25 f.; ähnlich bei Vorliegen eines Pachtvertrages: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Februar 1996 - L 10 U 661/95 -, Bl. 34 ff. SG-Akte; ebenso für eine im Hofübergabevertrag vereinbarte Grabpflege: LSG Niedersachen, Urteil vom 1. Dezember 1977 - L 6 U 282/77 -, Bl. 41 ff. LSG-Akte).

  • LSG Bayern, 13.05.2013 - L 3 U 91/12

    Hofübernahme gegen "Wart und Pflege" hat weder die Erwerbsmäßigkeit der

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2017 - L 3 U 227/15
    Da überdies Seitens des Klägers ebenfalls nicht geltend gemacht worden ist, dass entweder der Haushalt seiner Mutter oder der Haushalt seiner Großeltern wesentlich der Landwirtschaft diene bzw. gedient habe (insbesondere im Unfallzeitpunkt bzw. ggf. im Zeitpunkt der Betriebsübergabe), hat der Senat keinen Anlass für weitere Ermittlungen gesehen (vgl. auch Bayerisches LSG, Urteil vom 11. November 2015 - L 2 U 308/13 -, juris Rn. 29; Bayerisches LSG, Urteil vom 13. Mai 2013 - L 3 U 91/12 -, juris Rn. 41).

    Überdies wurden entsprechende Regelungen früher und werden es auch noch heute als sittliche Pflicht der übernehmenden Angehörigen angesehen (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 13. Mai 2013 - L 3 U 91/12 -, juris Rn. 37).

    Aus Sicht des Senats ist es daher nicht zulässig, den gesetzlich definierten Unfallversicherungsschutz durch private Vereinbarungen individuell zu erweitern (oder ggf. auch einzuengen; vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 13. Mai 2013 - L 3 U 91/12 -, juris Rn. 40).

  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung -

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2017 - L 3 U 227/15
    Es muss ebenfalls eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert verrichtet werden, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte und regelmäßig verrichtet wird, die in einem fremden Unternehmen dafür eingestellt sind (BSG, Urteil vom 27. März 2012 - B 2 U 5/11 R -, juris Rn. 56 m.w.N.; vgl. auch BSG, Urteil vom 31. Mai 2005 - B 2 U 35/04 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 5 und juris Rn. 16).

    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (BSG, Urteil vom 31. Mai 2005 - B 2 U 35/04 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 5 und juris Rn. 15 m.w.N.).

    So braucht bei einer Wie-Beschäftigung eine persönliche oder wirtschaftliche Abhängigkeit vom unterstützten Unternehmen nicht vorzuliegen, und für ein Unternehmen ist kein Geschäftsbetrieb oder auf Erwerb gerichtete Tätigkeit erforderlich (BSG, Urteil vom 31. Mai 2005 - B 2 U 35/04 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 5 und juris Rn. 17).

  • BSG, 27.03.2012 - B 2 U 5/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz -

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2017 - L 3 U 227/15
    Es muss ebenfalls eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert verrichtet werden, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte und regelmäßig verrichtet wird, die in einem fremden Unternehmen dafür eingestellt sind (BSG, Urteil vom 27. März 2012 - B 2 U 5/11 R -, juris Rn. 56 m.w.N.; vgl. auch BSG, Urteil vom 31. Mai 2005 - B 2 U 35/04 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 5 und juris Rn. 16).

    Dann kann sie den Tatbestand der "Wie-Beschäftigung" erfüllen (BSG, Urteil vom 27. März 2012 - B 2 U 5/11 R -, juris Rn. 57).

  • BSG, 12.06.1989 - 2 RU 13/88

    Entschädigungsansprüche für einen Unfall beim Abfahren von Brennholz - Abfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2017 - L 3 U 227/15
    Der planmäßige Anbau und Abschlag setzt nicht voraus, dass jedes Jahr angepflanzt und schlagreifes Holz geschlagen wird; es genügen auch ein Anbau und Abschlag in mehrjährigen Zeitabständen (BSG, Urteil vom 12. Juni 1989 - 2 RU 13/88 -, juris Rn. 15 m.w.N.; Bayerisches LSG, Urteil vom 11. November 2015 - L 2 U 308/13 -, juris Rn. 24).

    Denn jedenfalls ohne den Hofübergabevertrag wären die Holzarbeiten nach den bisherigen Ausführungen unabhängig davon, ob sie für den Haushalt des Klägers bzw. seiner Mutter oder für die Großeltern erfolgt wären, als eigenwirtschaftliche Tätigkeit ohne inneren bzw. sachlichen Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Unternehmen anzusehen (vgl. BSG, Urteil vom 12. Juni 1989 - 2 RU 13/88 -, juris).

  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter -

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2017 - L 3 U 227/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG kommt nämlich der mit dem - objektiv arbeitnehmerähnlichen - Verhalten verbundenen Handlungstendenz, die vom bloßen Motiv für das Tätigwerden zu unterscheiden ist, ausschlaggebende Bedeutung zu (BSG, Urteil vom 5. Juli 2005 - B 2 U 22/04 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 6 und juris Rn. 13 m.w.N.).

    Verfolgt eine Person mit einem Verhalten, das ansonsten einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnelt, in Wirklichkeit wesentlich allein eigene Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern wie ein Unternehmer eigenwirtschaftlich tätig und steht daher auch nicht nach § 2 Abs. 2 SGB VII wie ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII Tätiger unter Versicherungsschutz (BSG, Urteil vom 5. Juli 2005 - B 2 U 22/04 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 6 und juris Rn. 13 m.w.N.).

  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 5/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Betriebsweg -

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2017 - L 3 U 227/15
    Denn Versicherter im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII ist jemand nur, wenn, solange und soweit er den Tatbestand einer versicherten Tätigkeit durch eigene Verrichtungen erfüllt (BSG, Urteil vom 5. Juli 2016 - B 2 U 5/15 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 35 und juris Rn. 15).

    Es kommt objektiv auf die Eingliederung des Handelns des Verletzten in das Unternehmen eines anderen und subjektiv auf die zumindest auch darauf gerichtete Willensausrichtung an, dass die eigene Tätigkeit unmittelbare Vorteile für das Unternehmen des anderen bringen soll (BSG, Urteil vom 5. Juli 2016 - B 2 U 5/15 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 35 und juris Rn. 17).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.1996 - L 10 U 661/95

    Zur Frage des UV-Schutzes bei der Aufarbeitung von im Gemeindewald erworbenem

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2017 - L 3 U 227/15
    Das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 15. Februar 1996 (- L 10 U 661/95 -, BAGUV RdSchr 54/96 = HVBG-INFO 1996, 1440; Blatt 34 ff. SG-Akte), auf welches auch das SG München im Urteil vom 24. Mai 2012 (- S 1 U 5029/11 -, juris) Bezug genommen habe, stelle klar, dass die Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung nicht schon dann zu einer landwirtschaftlichen Tätigkeit werde, weil der Gegenstand des Vertrages die Verpachtung der Landwirtschaft sei.

    Dies steht in Einklang mit der Rechtsprechung des 2. Senates des Bayerischen LSG, der ausgeführt hat, dass es über den Schutzzweck der Normen des § 2 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. §§ 123 f. SGB VII hinausgehen würde, wenn an sich rein private Tätigkeiten in Erfüllung der Unterhaltspflicht zwischen Eltern und Kindern durch ihre Vereinbarung in Hofübergabeverträgen dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterstellt würden (Bayerisches LSG, Urteil vom 11. November 2015 - L 2 U 308/13 -, juris Rn. 30 f.; in diesem Sinne auch, allerdings nicht entscheidungserheblich: LSG Niedersachen-Bremen, Urteil vom 18. Oktober 2012 - L 14 U 120/09 -, juris Rn. 25 f.; ähnlich bei Vorliegen eines Pachtvertrages: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Februar 1996 - L 10 U 661/95 -, Bl. 34 ff. SG-Akte; ebenso für eine im Hofübergabevertrag vereinbarte Grabpflege: LSG Niedersachen, Urteil vom 1. Dezember 1977 - L 6 U 282/77 -, Bl. 41 ff. LSG-Akte).

  • SG München, 24.05.2012 - S 1 U 5029/11

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

  • LSG Bayern, 14.11.2011 - L 2 U 220/11

    Versicherungsschutz forstwirtschaftlicher Unternehmer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2012 - L 14 U 120/09

    Unfallversicherungsschutz; Reichweite versicherter Beschäftigung; Mitversicherung

  • LSG Bayern, 23.04.1997 - L 2 U 268/94

    Zum UV-Schutz eines Landwirts - unternehmerische Tätigkeit - innerer Zusammenhang

  • BayObLG, 22.05.1995 - 1Z RR 62/94

    Positive Vertragsverletzung; Widerruf einer Schenkung; Auslegung eines

  • BSG, 06.05.2003 - B 2 U 37/02 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - landwirtschaftliches

  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 43/03 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftliche Unfallversicherung

  • SG München, 22.04.2015 - S 1 U 5063/14

    Anspruch auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls

  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 18/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - kein Leistungsausschluss

  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 25/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Jagdunfall - Jagdpacht - niederländischer

  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer

  • BSG, 18.09.2012 - B 2 U 20/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - freiwillige Unternehmerversicherung -

  • BSG, 31.10.1978 - 2 RU 87/76

    Arbeitsunfall - Berufsausbildung zum Beamten - Erreichen des Ziels der Ausbildung

  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 5/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - sozialgerichtliches

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - freiwillige

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

  • SG München, 17.02.2023 - S 1 U 5029/22

    Kein Arbeitsunfall bei Holzverarbeitung zugekauften Holzes

    Das Bayerische Landessozialgericht (Urteil vom 25. April 2017, Az. L 3 U 227/15) ging dagegen nicht vom Vorliegen eines Arbeitsunfalls aus.
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