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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 29.10.2013 - L 3 U 28/10   

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LSG Hessen, 29.10.2013 - L 3 U 28/10 (https://dejure.org/2013,41691)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29.10.2013 - L 3 U 28/10 (https://dejure.org/2013,41691)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29. Oktober 2013 - L 3 U 28/10 (https://dejure.org/2013,41691)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2101 - arbeitstechnische Voraussetzung - Büroarbeit - Scrollen mit der Computermaus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    BK 2101 - Epicondylitis am rechten Ellenbogen - Scrollen mit der Computermaus - keine erkrankungsursächliche Einwirkung

  • RA Kotz

    Tennisellenbogen aufgrund von Scrollen mit der Computermaus eine Berufskrankheit?

  • rechtsportal.de

    BKV Anl. 1 Nr. 2101 ; SGB VII § 9 Abs. 1
    Anerkennung der Berufskrankheit gemäß BKV Anl. 1 Nr. 2101

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Keine Berufskrankheit wegen Computermaus // Tennisellenbogen nicht auf Computertätigkeit zurückzuführen

  • heise.de (Pressebericht, 10.04.2014)

    "Tennisellenbogen" ist keine Berufskrankheit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Arbeit mit der Computermaus und der Tennisellenbogen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Berufskrankheit: Tennisellenbogen durch Scrollen mit der Computermaus?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Berufskrankheiten - Computermaus verursacht keinen Tennisarm

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    "Tennisarm" bei Arbeit mit Computermaus ist keine Berufskrankheit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tennisellenbogen nicht auf Computertätigkeit zurückzuführen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Häufiges Klicken mit Computermaus verursacht keine Berufskrankheit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tennisarm durch Computerarbeit keine Berufskrankheit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Häufiges Klicken mit Computermaus verursacht keine Berufskrankheit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    "Tennisellenbogen" durch Arbeiten mit Computermaus keine Berufskrankheit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tennisarm durch PC-Maus? - Das ist bei einem Büroangestellten keine Berufskrankheit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berufskrankheit abgelehnt: kein Tennisarm durch Computermaus

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Keine Berufskrankheit wegen Computermaus // Tennisellenbogen nicht auf Computertätigkeit zurückzuführen

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Tennisarm durch PC-Maus als Berufskrankheit?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Tennisarm durch Computermaus keine Berufskrankheit für Büroangestellte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Bayern, 28.11.2003 - L 18 U 181/01

    Anerkennung einer Epicondylitis als Berufskrankheit (BK) nach Nr. 2101 der Anlage

    Auszug aus LSG Hessen, 29.10.2013 - L 3 U 28/10
    In Betracht kommen auch solche repetitiven Arbeitsverrichtungen, bei denen eine wiederholte grobe Kraftanwendung bei hoher Auslenkung des Handgelenks im Sinne einer unphysiologischen Haltung erforderlich ist (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 10. März 2008 - L 3 U 2/07 sowie LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14. April 2005, NZS 2006, 157 zur Tätigkeit eines Masseurs; Bayerisches LSG, Urteil vom 28. November 2003, L 18 U 181/01 zur Tätigkeit eines Herrenfrisörs; Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Aufl., S. 1165, 1166).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Hessen, 29.10.2013 - L 3 U 28/10
    Es muss ein so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit vorliegen, dass alle Umstände des Einzelfalles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon zu begründen (BSGE 45, 285, 287; 61, 127, 128).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Hessen, 29.10.2013 - L 3 U 28/10
    Es muss ein so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit vorliegen, dass alle Umstände des Einzelfalles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon zu begründen (BSGE 45, 285, 287; 61, 127, 128).
  • LSG Schleswig-Holstein, 14.04.2005 - L 1 U 18/03

    gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität

    Auszug aus LSG Hessen, 29.10.2013 - L 3 U 28/10
    In Betracht kommen auch solche repetitiven Arbeitsverrichtungen, bei denen eine wiederholte grobe Kraftanwendung bei hoher Auslenkung des Handgelenks im Sinne einer unphysiologischen Haltung erforderlich ist (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 10. März 2008 - L 3 U 2/07 sowie LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14. April 2005, NZS 2006, 157 zur Tätigkeit eines Masseurs; Bayerisches LSG, Urteil vom 28. November 2003, L 18 U 181/01 zur Tätigkeit eines Herrenfrisörs; Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Aufl., S. 1165, 1166).
  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus LSG Hessen, 29.10.2013 - L 3 U 28/10
    Der ursächliche Zusammenhang ist jedoch nicht schon dann wahrscheinlich, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist (BSGE 60, 58, 59).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 -

    Auszug aus LSG Hessen, 29.10.2013 - L 3 U 28/10
    Der ursächliche Zusammenhang zwischen Gesundheits(erst)schaden und weiteren Folgeerkrankungen ist im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität zu beurteilen (dazu BSGE 103, 59).
  • LSG Hessen, 21.11.2006 - L 3 U 103/05

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische

    Auszug aus LSG Hessen, 29.10.2013 - L 3 U 28/10
    Bei einer Epicondylitis und auch den übrigen Diagnosen handelt es sich um im Rahmen der BK-Ziffer 2101 grundsätzlich als BK in Betracht kommende Erkrankungen (dazu: Schönberger, Mehrtens, Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Auflage, S. 1164; ebenso Ärztliches Merkblatt zur BK 2101 unter II 2 - veröffentlicht bei: Mehrtens/Brandenburger, Die Berufskrankheitenverordnung, Kommentar, M 2101 Anm. 4.1 und Lauterbach, Unfallversicherung (SGB VII), § 9, Anh. IV, 2101, Anm. III, 5.; Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 3. September 2002 - Az.: L 9/3 U 409/99 sowie Urteil des Senats vom 21. November 2006 - Az.: L 3 U 103/05).
  • VG Göttingen, 22.08.2006 - 3 A 38/05

    Beamtenversorgung: Anerkennung einer Sehnenscheidenentzündung als Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Hessen, 29.10.2013 - L 3 U 28/10
    Auch das Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 22. August 2006, Az.: 3 A 38/05 ist schon deshalb für das Begehren des Klägers nicht relevant, da die dortige Klägerin eine Sehnenscheidenentzündung am Handgelenk als beruflich bedingt geltend gemacht hat, während beim Kläger ein Erkrankungsbild am Ellenbogen als BK-Folge im Streit ist.
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Auszug aus LSG Hessen, 29.10.2013 - L 3 U 28/10
    Die vom Kläger erhobene Feststellungsklage (§ 55 Abs. 1 Ziffer 3 SGG) ist danach zulässig, wobei Gegenstand dieser Klage, die keine Leistungsgewährung zum Inhalt hat, auch die Feststellung einer Erkrankung als BK sein kann (so Keller in: Meyer-Ladewig u.a., SGG, Kommentar, Anm. 13 b zu § 55; BSGE 103, 45, 46).
  • VG Kassel, 10.07.2014 - 1 K 222/12
    Ferner stellt die Epikondylitis radialis humeri eine in der Bevölkerung unabhängig von armbelastender beruflicher Tätigkeit weit verbreitete Erkrankung dar, wobei diese durch diverse auch nicht berufliche Risikofaktoren ausgelöst werden kann (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. Oktober 2013 - L 3 U 28/10 -, juris).

    Bei einer Epikondylitis handelt es sich zwar um eine im Rahmen der Ziffer 2101 der Anlage 1 BKV grundsätzlich als Berufskrankheit in Betracht kommende Erkrankung (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteile vom 29. Oktober 2013 - L 3 U 28/10 -, juris; vom 21. November 2006 - L 3 U 103/05 -, juris; Landessozialgericht Nds.-Bremen, Urteil vom 3. September 2002 - L 9/3 U 409/99 -, juris).

    Die tägliche Einwirkungsdauer sollte mindestens drei Stunden, die Gesamtbelastungszeit in der Regel fünf Jahre betragen (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteile vom 29. Oktober 2013 - L 3 U 28/10 -, juris; vom 21. November 2006 - L 3 U 103/05 -, juris; Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 14. April 2005 - L 1 U 18/03 -, juris).

  • VG Ansbach, 14.03.2019 - AN 1 K 17.00813

    Osteochondrale Veränderung am Ellenbogen - Keine Anerkennung als Berufskrankheit

    Eine Epicondylitis lateralis humeri kann grundsätzlich als Berufskrankheit im Sinne der Ziff. 2101 der Anlage 1 zur BKV in Betracht kommen (HessLSG U.v. 29.10.2013 - L 3 U 28/10 -, juris), allerdings fehlt es vorliegenden an jeglichem Anhaltspunkt dafür, dass bei der Klägerin überhaupt eine Epicondylitis, die zu dem osteochondralen Defekt geführt haben könnte, vorliegt.

    Die tägliche Einwirkungsdauer sollte mindestens drei Stunden, die Gesamtbelastungszeit in der Regel fünf Jahre betragen (VG Kassel, U.v. 10.7.2014 - 1 K 222/12.KS -, juris Rn 99 unter Verweis auf HessLSG U.v. 29.10.2013 - L 3 U 28/10 -, juris; U.v. 21.11.2006 - L 3 U 103/05 -, juris; LSG SH, U.v. 14.4.2005 - L 1 U 18/03 -, juris; zur Gesamtbelastungszeit vgl. auch HessLSG, U.v. 29.1.2019 - L 3 U 90/15 -, juris).

    Auch stellt die Epikondylitis radialis humeri eine in der Bevölkerung unabhängig von armbelastender beruflicher Tätigkeit weit verbreitete Erkrankung dar, wobei diese durch diverse auch nicht berufliche Risikofaktoren ausgelöst werden kann (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. Oktober 2013 - L 3 U 28/10 -, juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.04.2022 - L 3 U 36/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versagungsbescheid wegen fehlender Mitwirkung -

    Das LSG Hessen hat in einer Entscheidung (Urteil vom 29. Oktober 2013 - L 3 U 28/10 -, Rn. 16 ff., 26 juris) zu einem Verfahren in dem die Anerkennung einer Epicondylitis humeri radialis und ulnaris sowie einer zeitweise festgestellten Tendovaginitis am rechten Handgelenk als BK Nr. 2101 wegen Computerarbeit mit verstärktem Mauseinsatz geltend gemacht worden war, zu den arbeitstechnischen Voraussetzungen unter Bezugnahme auf ein hierzu eingeholtes Gutachten und arbeitsmedizinische Stellungnahmen für den Senat nachvollziehbar dargelegt, dass beim Arbeiten mit der Computermaus um mehr als den Faktor 10 geringere Bewegungsfrequenzen von bis zu 25 pro Minute aufträten, die nicht vergleichbar mit den Frequenzen von Stenotypistinnen auf der Tastatur (bis 300 Anschläge pro Minute) oder von Klavierspielern seien.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.06.2017 - L 10 VE 56/14
    Eine derartige Überlastung von Sehnenansätzen im Ellenbogenbereich ist bei bloßer achsenungünstiger Auslenkung des Handgelenks mit nur vernachlässigbarer Krafteinwirkung nicht zu erwarten (siehe dazu auch Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. August 2007, Az.: L 17 U 28/04; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. Oktober 2013, Az.: L 3 U 28/10 unter Berufung auf ein Sachverständigengutachten mit ins Einzelne gehenden Betrachtung der Abläufe bei Nutzung einer Computermaus).

    Selbst wenn diese Voraussetzungen gegeben gewesen wären, würde damit der für die Epicondylitis diskutierte Risikofaktor "kraftvolle repetitive Ellenbogenbewegungen" nicht erfüllt werden (vgl. Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 29. Oktober 2013, a.a.O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.04.2011 - L 3 U 36/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versagungsbescheid wegen fehlender Mitwirkung -

    Das LSG Hessen hat in einer Entscheidung (Urteil vom 29. Oktober 2013 - L 3 U 28/10 -, Rn. 16 ff., 26 juris) zu einem Verfahren in dem die Anerkennung einer Epicondylitis humeri radialis und ulnaris sowie einer zeitweise festgestellten Tendovaginitis am rechten Handgelenk als BK Nr. 2101 wegen Computerarbeit mit verstärktem Mauseinsatz geltend gemacht worden war, zu den arbeitstechnischen Voraussetzungen unter Bezugnahme auf ein hierzu eingeholtes Gutachten und arbeitsmedizinische Stellungnahmen für den Senat nachvollziehbar dargelegt, dass beim Arbeiten mit der Computermaus um mehr als den Faktor 10 geringere Bewegungsfrequenzen von bis zu 25 pro Minute aufträten, die nicht vergleichbar mit den Frequenzen von Stenotypistinnen auf der Tastatur (bis 300 Anschläge pro Minute) oder von Klavierspielern seien.
  • SG Karlsruhe, 30.08.2016 - S 4 U 988/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2101 -

    Ursächlich für eine BK Nr. 2101 können sein (vgl. Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Auflage 2010, S. 1165 f.; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. Oktober 2013 - L 3 U 28/10 -, Rn. 25, juris).
  • SG Kassel, 17.03.2015 - S 1 U 35/13
    Bei einer Epicondylitis handelt es sich grundsätzlich um eine Erkrankung im Rahmen der BK 2101 (vgl. Schönberger/Mertens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Aufl., S. 1164 ff.; Mertens/Brandenburg, Die Berufskrankheitenverordnung, Stand: Februar 2015 M 2101, 1 ff.; HLSG, 29.10.2013 - L 3 U 28/10 -, juris).
  • SG Wiesbaden, 30.09.2016 - S 32 U 39/13
    Für den Ursachenzusammenhang zwischen den berufsbedingten Belastungen und der Erkrankung genügt eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, d.h. bei vernünftiger Abwägung aller für und gegen den Zusammenhang sprechenden Umstände müssen die für den Zusammenhang sprechenden Erwägungen so stark überwiegen, dass die dagegen sprechenden billigerweise für die Bildung und Rechtfertigung der richterlichen Überzeugung außer Betracht bleiben können (vgl. HLSG, Urt. v. 29. Oktober 2013 - L 3 U 28/10 -, juris, Rn. 22; Urt. v. 21. November 2006 - L 3 U 103/05 -, juris, Rn. 26).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2015 - L 3 U 1554/14
    In Betracht kommen auch solche repetitiven Arbeitsverrichtungen, bei denen eine wiederholte grobe Kraftanwendung bei hoher Auslenkung des Handgelenks im Sinne einer unphysiologischen Haltung erforderlich ist (Hessisches LSG, Urteil vom 29.10.2013 - L 3 U 28/10 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.10.2014 - L 3 U 1343/14
    In Betracht kommen auch solche repetitiven Arbeitsverrichtungen, bei denen eine wiederholte grobe Kraftanwendung bei hoher Auslenkung des Handgelenks im Sinne einer unphysiologischen Haltung erforderlich ist (Hessisches LSG, Urteil vom 29.10.2013 - L 3 U 28/10 - juris).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2013 - L 3 U 28/10   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2013 - L 3 U 28/10 (https://dejure.org/2013,103461)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.08.2013 - L 3 U 28/10 (https://dejure.org/2013,103461)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. August 2013 - L 3 U 28/10 (https://dejure.org/2013,103461)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2013 - L 3 U 28/10
    Dies setzt nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (zB BSGE 45, 285; BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17) voraus, dass ein derartiger Zusammenhang hinreichend wahrscheinlich ist.

    Hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt vor, wenn beim vernünftigen Abwägen aller Umstände die auf die berufliche Verursachung deutenden Faktoren so stark überwiegen, dass darauf die richterliche Überzeugung gestützt werden kann (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 38).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2013 - L 3 U 28/10
    Dies setzt nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (zB BSGE 45, 285; BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17) voraus, dass ein derartiger Zusammenhang hinreichend wahrscheinlich ist.
  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Einbeziehung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2013 - L 3 U 28/10
    Anhaltspunkte für die Bemessung der MdE im Einzelfall bilden die sog Erfahrungswerte, die sich in der gesetzlichen Unfallversicherung im Laufe der Zeit bei einer Vielzahl von Unfallfolgen herausgebildet haben (vgl hierzu Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 13. September 2005 - B 2 U 4/04 R - juris mwN).
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