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   LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2013 - L 3 U 288/11   

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https://dejure.org/2013,3074
LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2013 - L 3 U 288/11 (https://dejure.org/2013,3074)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.02.2013 - L 3 U 288/11 (https://dejure.org/2013,3074)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Februar 2013 - L 3 U 288/11 (https://dejure.org/2013,3074)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 SGB 7, § 7 SGB 7, § 8 SGB 7
    Arbeitsunfall im eigenen Einfamilienhaus - Friseurgeschäft - Wohnung - innerer Zusammenhang - Treppe - Büro - Materiallager

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfallversicherung; Gemischt genutzte Räume; Unfallversicherungsschutz auf Zugangstreppe zwischen Wohn- und Geschäftsbereich

  • rabüro.de

    Zu den Voraussetzungen des Vorliegens eines Arbeitsunfalls

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - Wohnung und Arbeitsstätte in einem Haus - Friseurgeschäft mit getrenntem Büro - Sturz auf beiderseitiger Nutzung dienenden Treppe - wesentlicher Betriebszweck - regelmäßige betriebliche Nutzung der Treppe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 7; SGB VII § 8 Abs. 1
    Unfallversiicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2013 - L 3 U 288/11
    Maßgeblich ist die Handlungstendenz des Versicherten, so wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (etwa BSG, Urteil vom 07. September 2004 - B 2 U 35/03 R -, zitiert nach Juris Rn. 14).
  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 32/87
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2013 - L 3 U 288/11
    Ob dafür etwa das zwei- bis dreimalige wöchentliche Begehen einer Treppe ausreicht, hängt von der Nutzung der Treppe insgesamt ab (vgl. BSG, a.a.O., Rn. 15 f. unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 27. Oktober 1987 - 2 RU 32/87 -, zitiert nach juris Rn. 15).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2013 - L 3 U 288/11
    Es muss eine kausale Verknüpfung des Unfalls mit der betrieblichen Sphäre bestehen, mithin eine rechtliche Zurechnung für besonders bezeichnete Risiken der Arbeitswelt beziehungsweise gleichgestellter Tätigkeiten, für deren Entschädigung die gesetzliche Unfallversicherung als spezieller Zweig der Sozialversicherung einzustehen hat, und zwar nicht nur im Sinne einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne, sondern auch im Sinne der Zurechnung des eingetretenen Erfolges zum Schutzbereich der unfallversicherungsrechtlichen Norm als eines rechtlich wesentlichen Kausalzusammenhangs (Zurechnungslehre der wesentlichen Bedingung, ständige Rechtsprechung, etwa Bundessozialgericht , Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zitiert nach juris Rn. 13 ff.).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2013 - L 3 U 288/11
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (etwa BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, zitiert nach juris Rn. 15).
  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 1/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Arbeitsweg - sachlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2013 - L 3 U 288/11
    Die Grenze "Außentür des Gebäudes" trennt klar den öffentlichen Verkehrsraum von dem unversicherten Bereich ab, dem von dem Versicherten bewohnten Haus bzw. dem Haus, in dem seine Wohnung liegt (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2006 - B 2 U 1/06 R -, zitiert nach juris Rn. 13 f.).
  • LSG Bayern, 05.04.2017 - L 2 U 101/14

    Herabsteigen einer Kellertreppe und die Anerkennung eines Arbeitsunfalls

    Das SG hat die VBG unter Hinweis auf ein Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 07.02.2013 (L 3 U 288/11) zur Prüfung eines Anerkenntnisses aufgefordert, weil die Treppe auch der Erschließung des Arbeitsbereichs gedient habe.
  • SG Augsburg, 31.01.2014 - S 8 U 168/13

    Versicherter Sturz auf Betriebsweg in beruflich mitgenutzten Einfamilienhaus.

    Als Kriterium für die Wesentlichkeit werden eine ständige und nicht nur gelegentliche Nutzung des Unfallorts für betriebliche Zwecke angeführt (siehe BSG, Urteile vom 12. Dezember 2006, B 2 U 28/05 R und B 2 U 1/06 R, m.w.N.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Februar 2013, L 3 U 288/11).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 11.01.2017 - L 4 U 174/15

    Unfall auf der Treppe im Hausflur eines sechsstöckigen Wohnhauses - Büro und

    Als Kriterium für die UV Recht & Reha Aktuell (UVR) 12/2017 vom 18.12.2017 DOK 371.1:371.2:374.2 Wesentlichkeit kommt es auf eine ständige und nicht nur gelegentliche Nutzung des Unfallorts für betriebliche Zwecke an (vgl. etwa LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 07.02.2013 - L 3 U 288/11).
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