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   LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2013 - L 3 U 29/11   

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LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2013 - L 3 U 29/11 (https://dejure.org/2013,12016)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.05.2013 - L 3 U 29/11 (https://dejure.org/2013,12016)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. Mai 2013 - L 3 U 29/11 (https://dejure.org/2013,12016)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2013 - L 3 U 29/11
    Es muss eine kausale Verknüpfung des Unfalls bzw. seiner Folgen mit der betrieblichen Sphäre bestehen, mithin eine rechtliche Zurechnung für besonders bezeichnete Risiken der Arbeitswelt beziehungsweise gleichgestellter Tätigkeiten, für deren Entschädigung die gesetzliche Unfallversicherung als spezieller Zweig der Sozialversicherung einzustehen hat, und zwar nicht nur im Sinne einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne, sondern auch im Sinne der Zurechnung des eingetretenen Erfolges zum Schutzbereich der unfallversicherungsrechtlichen Norm als eines rechtlich wesentlichen Kausalzusammenhangs (Zurechnungslehre der wesentlichen Bedingung, ständige Rechtsprechung, etwa BSG, Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zitiert nach juris Rn. 13 ff.).

    Ob der Gesundheitsschaden eines Versicherten durch einen Arbeitsunfall (wesentlich) verursacht wurde, entscheidet sich - bei Vorliegen einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne - danach, ob das Unfallereignis selbst die wesentliche Bedingung für den Eintritt des Gesundheitsschadens war (BSG, Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zitiert nach juris Rn. 13 ff.).

    Bei der Abwägung kann der Schwere des Unfallereignisses Bedeutung zukommen (vgl. Urteil des BSG vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zitiert nach juris Rn. 15).

  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 21/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Begriff der Hauterkrankung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2013 - L 3 U 29/11
    Eine eben so verstandene Feststellungsklage ist gemäß § 55 Abs. 1 Hs. 1 Nr. 3 SGG vorliegend statthaft (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 21/03 R -, zitiert nach juris Rn. 24); das erforderliche Feststellungsinteresse gemäß § 55 Abs. 1 Hs. 2 SGG ist hierbei zu bejahen.
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2013 - L 3 U 29/11
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (etwa BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, zitiert nach juris Rn. 15).
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2013 - L 3 U 29/11
    Dementsprechend wäre die auf die Gewährung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung gerichtete Klage bei wörtlichem Verständnis unzulässig gewesen, weil nicht in einem Verwaltungsverfahren über konkrete Entschädigungsleistungen vor Klageerhebung befunden worden ist (vgl. etwa Bundessozialgericht, Urteil vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R -, zitiert nach juris Rn. 10 f.).
  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2013 - L 3 U 29/11
    Denn trotz unterschiedlicher Tatbestandsvoraussetzungen im Übrigen setzen, wie bereits ausgeführt, alle Leistungsansprüche nach den §§ 26 ff. SGB VII als gemeinsame Tatbestandsmerkmale einen Versicherungsfall (iSd §§ 7 bis 13 SGB VII) und durch ihn verursachte Gesundheitsschäden - bis hin zum Tod des Verletzten - voraus und begründen dafür die Verbandszuständigkeit nur eines bestimmten Trägers der Unfallversicherung (BSG, Urteil vom 05. Juli 2011 - B 2 U 17/10 R - zitiert nach juris, Rn. 12, 17, 19 ff.).
  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 23/11 R

    Anspruch auf Feststellung eines Arbeitsunfalls mit einem Bandscheibenvorfall der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2013 - L 3 U 29/11
    Eben dies entspricht neben Schönberger et al, a.a.O., Kap. 8.3.2.6.3, S. 436 etwa auch den Ausführungen bei Thormann/ Schröter/ Grosser, Orthopädisch-unfallchirurgische Begutachtung, 1. Aufl. 2009, Kap. 8.2.3, S. 79 und Becher/ Ludolph, Grundlagen der ärztlichen Begutachtung, 1. Aufl. 2012, Kap. 8.2, S. 124. Bereits hiervon ausgehend kann die medizinisch-wissenschaftliche Richtigkeit der von den Sachverständigen zugrunde gelegten Prämisse nicht ernsthaft in Frage gestellt werden (so jedoch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Januar 2011 - L 10 U 4302/09 -, zitiert nach juris Rn. 34, aufgehoben und zurückverwiesen vom BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 23/11 R -, zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - L 10 U 4302/09

    Arbeitsunfall - traumatischer Bandscheibenvorfall - Unfallfolge - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2013 - L 3 U 29/11
    Eben dies entspricht neben Schönberger et al, a.a.O., Kap. 8.3.2.6.3, S. 436 etwa auch den Ausführungen bei Thormann/ Schröter/ Grosser, Orthopädisch-unfallchirurgische Begutachtung, 1. Aufl. 2009, Kap. 8.2.3, S. 79 und Becher/ Ludolph, Grundlagen der ärztlichen Begutachtung, 1. Aufl. 2012, Kap. 8.2, S. 124. Bereits hiervon ausgehend kann die medizinisch-wissenschaftliche Richtigkeit der von den Sachverständigen zugrunde gelegten Prämisse nicht ernsthaft in Frage gestellt werden (so jedoch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Januar 2011 - L 10 U 4302/09 -, zitiert nach juris Rn. 34, aufgehoben und zurückverwiesen vom BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 23/11 R -, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.06.2015 - L 3 U 150/13

    Feststellung eines weiteren bei einem Arbeitsunfall erlittenen

    auch der Widerspruchsbescheid zu konkreten Entschädigungsleistungen nicht verhält, hätte es insofern auch an der Durchführung des nach § 78 SGG erforderlichen Vorverfahrens gefehlt (Landessozialgericht Berlin Brandenburg, Urteil vom 03. Mai 2013 - L 3 U 29/11 -, zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 27.11.2013 - L 2 U 104/13

    Arbeitsunfähigkeit, Außenmeniskusschaden, Behandlungsbedürftigkeit,

    Zu den abstrakt feststellbaren Anspruchselementen gehören neben dem Versicherungsfall nach §§ 7, 8 SGB VII auch die (sog. unmittelbaren) Unfallfolgen im engeren Sinn, also die Gesundheitsschäden, die wesentlich (und deshalb zurechenbar) spezifisch durch den Gesundheitserstschaden des Versicherungsfalls verursacht wurden (so z.B. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. Mai 2013, Az.: L 3 U 29/11).
  • LSG Bayern, 19.10.2016 - L 2 U 74/16

    Wegeunfall - Feststellung einer Läsion des Discus triangularis

    Zu den abstrakt feststellbaren Anspruchselementen gehören neben dem Versicherungsfall nach §§ 7, 8 des Siebten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VII) die unmittelbaren Unfallfolgen im engeren Sinn, also die Gesundheitsschäden, die wesentlich (und deshalb zurechenbar) spezifisch durch den Gesundheitserstschaden des Versicherungsfalls verursacht wurden (Bayer. LSG, Urt. v. 27.11.2013, Az.: L 2 U 104/13 - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 03.05.2013, Az.: L 3 U 29/11 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.03.2014 - L 3 U 3995/12
    Demgegenüber wäre eine Klage auf Feststellung einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit und Behandlungsbedürftigkeit über einen bestimmten Zeitpunkt hinaus, als Elementenfeststellungsklage unzulässig (Bayerisches LSG, Urteil vom 27.11.2013 - L 2 U 104/13 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.05.2013 - L 3 U 29/11 - jew. veröffentlicht in juris); sie wäre gegenüber der im Wege der Anfechtungs- und Leistungsklage geltend zu machenden Erstattung konkreter Behandlungskosten oder Zahlung von Verletztengeld subsidiär (vgl. Keller in Meyer-Ladewig/ Keller/ Leitherer, SGG, 10. Aufl., 2012, § 55, Rn. 9 und 19 f).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2013 - L 3 U 150/11
    Dies gilt im Allgemeinen auch, wenn die Feststellung von Behandlungsbedürftigkeit begehrt wird, weil damit nur ein Tatbestandsmerkmal eines Anspruchs auf Verletztengeld geltend gemacht wird (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. Mai 2013 - L 3 U 29/11 - juris).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2012 - L 3 U 29/11   

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https://dejure.org/2012,125105
LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2012 - L 3 U 29/11 (https://dejure.org/2012,125105)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.02.2012 - L 3 U 29/11 (https://dejure.org/2012,125105)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. Februar 2012 - L 3 U 29/11 (https://dejure.org/2012,125105)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2012 - L 3 U 29/11
    Die MdE richtet sich nach dem Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden geminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, wobei nach ständiger Rechtsprechung (vgl Bundessozialgericht (BSG) SozR 2200 § 581 Nr. 15; SozR 3-2200 § 581 Nr. 8) zur Einschätzung der MdE auf die im unfallmedizinischen Schrifttum erarbeiteten Erfahrungssätze über die Auswirkungen bestimmter körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen auf die verbliebenen Arbeitsmöglichkeiten des Betroffenen zurückgegriffen werden kann.
  • BSG, 23.06.1982 - 9b/8/8a RU 86/80

    Bewertung der MdE

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2012 - L 3 U 29/11
    Die MdE richtet sich nach dem Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden geminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, wobei nach ständiger Rechtsprechung (vgl Bundessozialgericht (BSG) SozR 2200 § 581 Nr. 15; SozR 3-2200 § 581 Nr. 8) zur Einschätzung der MdE auf die im unfallmedizinischen Schrifttum erarbeiteten Erfahrungssätze über die Auswirkungen bestimmter körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen auf die verbliebenen Arbeitsmöglichkeiten des Betroffenen zurückgegriffen werden kann.
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