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   LSG Bayern, 11.12.2007 - L 3 U 299/06   

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https://dejure.org/2007,21048
LSG Bayern, 11.12.2007 - L 3 U 299/06 (https://dejure.org/2007,21048)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11.12.2007 - L 3 U 299/06 (https://dejure.org/2007,21048)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - L 3 U 299/06 (https://dejure.org/2007,21048)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Feststellung des Vorliegens eines Arbeitsunfalls; Umfang des Versicherungsschutzes nach § 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versicherter Personenkreis - Wie-Beschäftigter" - Baumfällarbeiten - kein selbstverständlicher Hilfsdienst unter Nachbarn - keine unternehmerähnliche Tätigkeit - mitgebrachtes Werkzeug - Bestimmung des Arbeitsablaufs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter -

    Auszug aus LSG Bayern, 11.12.2007 - L 3 U 299/06
    § 2 Abs. 2 SGB VII will aus sozialpolitischen und rechtssystematischen Gründen den Versicherungsschutz auf Tätigkeiten erstrecken, die zwar nicht sämtliche Merkmale eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses aufweisen, in ihrer Grundstruktur aber einer abhängigen Beschäftigung ähneln, indem eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (ständige Rechtsprechung vgl. BSG, Urteil vom 05.07.2005, B 2 U 22/04 R, SozR 4-2700 § 2 Nr. 6).

    Entscheidend ist, ob nach dem Gesamtbild der Tätigkeit diese vom Handelnden "wie ein Beschäftigter" oder "wie ein Unternehmer" ausgeübt wurde (BSG, Urteil vom 05.07.2005, B 2 U 22/04 R, SozR 4-2700 § 2 Nr. 6; BSG, Urteil vom 08.01.1993, 2 B U 118/92 Reg.Nr. 20593; Kruschinsky, a.a.O., § 2 Rdnr. 836 ff., Keller, Arbeitnehmerähnliche oder unternehmerähnliche Tätigkeit? Ein Beitrag zur Rechtsanwendung des § 2 Abs. 2 SGB VII, NZS 2001, 188 ff).

  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 22/91

    Abgrenzung arbeitnehmerähnlicher Tätigkeiten von unternehmerähnlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 11.12.2007 - L 3 U 299/06
    Ebenso reicht der Umstand, dass der Verletzte im Wesentlichen den technischen Ablauf der Arbeit bestimmt, für die Versagung des Versicherungsschutzes aus § 2 Abs. 2 SGB VII nicht aus (vgl. BSG, Urteil vom 27.11.1986, 2 RU 13/86; Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22.04.1998, L 2 U 892/97; LSG Rheinland-Pfalz, Breithaupt 1994, 386, 390; vgl. BSG, Urteil vom 17.03.1992, SozR 3-2200 § 539 Nr. 16; Schlegel in Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Band 2, Unfallversicherungsrecht, § 14 Rdnr.100).

    Dies aber wiederum führt dazu, dass die Tätigkeiten, die wie ein Beschäftigter verrichtet werden, in der Regel sonst im Rahmen eines Unternehmens ausgeführt werden (vgl. BSG, Urteil vom 17.03.1992, 2 RU 22/91, SozR 3-2200 § 539 Nr. 16 m.w.N.).

  • BSG, 27.11.1986 - 2 RU 13/86
    Auszug aus LSG Bayern, 11.12.2007 - L 3 U 299/06
    Grundsätzlich betätigt sich daher nicht als Unternehmer, wer nicht regelmäßig und planmäßig Arbeiten für fremde Personen ausführt (BSG, Urteil vom 27.11.1986, 2 Ru 13/86).

    Ebenso reicht der Umstand, dass der Verletzte im Wesentlichen den technischen Ablauf der Arbeit bestimmt, für die Versagung des Versicherungsschutzes aus § 2 Abs. 2 SGB VII nicht aus (vgl. BSG, Urteil vom 27.11.1986, 2 RU 13/86; Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22.04.1998, L 2 U 892/97; LSG Rheinland-Pfalz, Breithaupt 1994, 386, 390; vgl. BSG, Urteil vom 17.03.1992, SozR 3-2200 § 539 Nr. 16; Schlegel in Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Band 2, Unfallversicherungsrecht, § 14 Rdnr.100).

  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 38/92

    Versicherungsschutz - Unentgeltliche Mitarbeit - Nahe Familienangehörige -

    Auszug aus LSG Bayern, 11.12.2007 - L 3 U 299/06
    Sie muss unter solchen Umständen geleistet werden, dass sie einer Tätigkeit auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist (vgl. BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 25 m.w.N.).
  • BSG, 05.03.2002 - B 2 U 9/01 R

    Zuständiger Unfallversicherungsträger - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 11.12.2007 - L 3 U 299/06
    Von entscheidender Bedeutung ist zudem die mit dem - objektiv arbeitnehmerähnlichen - Verhalten verbundene Handlungstendenz, die vom bloßen Motiv für das Tätigwerden zu unterscheiden ist (vgl. BSG, Urteil vom 05.03.2002, B 2 U 9/01 R, SGb 2002, 441).
  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung -

    Auszug aus LSG Bayern, 11.12.2007 - L 3 U 299/06
    Soweit sich die Beklagte insoweit auf ein Urteil des BSG vom 31.05.2005, B 2 U 35/04 R (SozR 4-2700 § 2 Nr. 5) beruft, ist der darin zugrunde liegende Sachverhalt mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.
  • BSG, 25.11.1992 - 2 RU 48/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls - Vorliegen einer

    Auszug aus LSG Bayern, 11.12.2007 - L 3 U 299/06
    Die Tätigkeit ähnelt einer Tätigkeit auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses, da der Kläger seine Arbeitskraft seinem Nachbar für die entsprechenden Baumfällarbeiten im Rahmen seines Haushalts, der als Unternehmen im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung anzusehen ist (BSG, Urteil vom 25.11.1992, 2 RU 48/91), zur Verfügung stellte.
  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 6/91

    Unfallversicherungsschutz bei nachbarschaftlicher Hilfe in einem

    Auszug aus LSG Bayern, 11.12.2007 - L 3 U 299/06
    Nicht erforderlich ist, dass der Verletzte von dem Unternehmer persönlich oder wirtschaftlich abhängig ist (vgl. BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 15 und 16).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.04.1998 - L 2 U 892/97

    Kein UV-Schutz beim Bäumefällen - Werkvertragscharakter

    Auszug aus LSG Bayern, 11.12.2007 - L 3 U 299/06
    Ebenso reicht der Umstand, dass der Verletzte im Wesentlichen den technischen Ablauf der Arbeit bestimmt, für die Versagung des Versicherungsschutzes aus § 2 Abs. 2 SGB VII nicht aus (vgl. BSG, Urteil vom 27.11.1986, 2 RU 13/86; Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22.04.1998, L 2 U 892/97; LSG Rheinland-Pfalz, Breithaupt 1994, 386, 390; vgl. BSG, Urteil vom 17.03.1992, SozR 3-2200 § 539 Nr. 16; Schlegel in Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Band 2, Unfallversicherungsrecht, § 14 Rdnr.100).
  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 9/87
    Auszug aus LSG Bayern, 11.12.2007 - L 3 U 299/06
    Fehlende Regelmäßigkeit und Planmäßigkeit von Arbeiten für fremde Personen würde die Annahme einer unternehmerähnlichen Tätigkeit nur dann nicht ausschließen, wenn die zum Unfall führende Tätigkeit eher mit einem Auftrag mit Werkvertragscharakter als mit einer abhängigen Beschäftigung vergleichbar wäre oder der Verletzte sein Handeln planerisch gestalten und seine Arbeitszeit frei bestimmen konnte (vgl. BSG, Urteil vom 27.10.1987, 2 Ru 9/87).
  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 30/00 R

    Vertragsärztliche Vergütung - Neustrukturierung durch Praxis- und Zusatzbudgets -

  • LSG Sachsen, 10.02.2011 - L 2 U 68/09

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung als Wie-Beschäftigter;

    Hierzu habe das Bayerische Landessozialgericht (LSG) mit Urteil vom 11.12.2007 - L 3 U 299/06 - ausgeführt, das Fällen eines großen Baumes stelle keine regelmäßig zu erwartende und damit unversicherte Gefälligkeitshandlung unter Nachbarn und Freunden dar.

    Verfolgt eine Person mit einem Verhalten, das ansonsten einer Tätigkeit auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnelt, in Wirklichkeit wesentlich allein eigene Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses tätig (Bayerisches LSG, Urteil vom 11.12.2007 - L 3 U 299/06 -, zitiert nach JURIS, Rdnrn. 17 ff.).

    Im Gegensatz dazu hat das Bayerische LSG mit Urteil vom 11.12.2007 (- L 3 U 299/06 -, zitiert nach JURIS, Rdnr. 21) bezüglich eines nachbarschaftlich helfenden Klägers, der bei Baumfällarbeiten abstürzte, den Versicherungsschutz angenommen.

    Gegenteilige Entscheidungen liegen allerdings vom Bayerischen LSG (Urteil vom 11.12.2007 - L 3 U 299/06 -, zitiert nach JURIS, Rdnr. 21) und vom LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 14.12.2007 - L 9 U 5/05 -, zitiert nach JURIS, Rdnr. 24) vor.

  • LSG Bayern, 12.09.2016 - L 2 U 221/15

    Arbeitsunfall oder familiäre Gefälligkeit - Haftungsausschluss -

    Er berief sich auf verschiedene Urteile zu Baumfällarbeiten (u. a. LSG Niedersachsen-Bremen vom 28.03.2013 - L 9 U 113/12; BayLSG vom 11.12.2007 - L 3 U 299/06).
  • LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 128/11

    Versicherungsschutz eines Jagdgastes in der gesetzlichen Unfallversicherung als

    Bei der Gesamtabwägung ist auch nicht von nennenswerter Bedeutung, dass der Kläger bei der Nachsuche keinen Erfolg schuldete und damit die Verrichtung eher Dienstvertragscharakter als Werkvertragscharakter hatte (vgl. LSG Bayern, Urteil vom 11.12.2007, L 3 U 299/06, juris, Rn. 26; Keller, NZS 2001, 188, 192 f.).
  • LSG Hessen, 26.11.2013 - L 3 U 70/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 16

    Für eine unternehmerähnliche Tätigkeit spricht auch, dass die Arbeiten des Klägers eher Werkvertragscharakter als Dienstvertragscharakter hatten (vgl. LSG Bayern, Urt. v. 11.12.2007, L 3 U 299/06, juris, Rn. 26; Keller, NZS 2001, 188, 192 f.).
  • SG Karlsruhe, 30.01.2012 - S 1 U 2650/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter -

    Verfolgt eine Person mit einem Verhalten, das ansonsten einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnelt, in Wirklichkeit wesentlich allein eigene Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und damit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses tätig (vgl. Bayerisches LSG vom 11.12.2007 - L 3 U 299/06 - sowie Sächsisches LSG vom 09.12.2010 - L 2 U 219/09 - und vom 10.02.2011 - L 2 U 68/09 - ).
  • LSG Sachsen, 09.12.2010 - L 2 U 219/09

    Versicherter Personenkreis - kein Versicherungsschutz als "Wie-Beschäftigter" -

    Verfolgt eine Person mit einem Verhalten, das ansonsten einer Tätigkeit auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnelt, in Wirklichkeit wesentlich allein eigene Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses tätig (Bayerisches LSG, Urteil vom 11.12.2007 - L 3 U 299/06 -, zitiert nach JURIS, Rdnrn. 17 ff.).
  • SG Karlsruhe, 19.10.2012 - S 1 U 1137/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche

    Verfolgt eine Person mit einem Verhalten, das ansonsten einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnelt, in Wirklichkeit wesentlich allein eigene Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und damit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses tätig (vgl. Bay. LSG vom 11.12.2007 - L 3 U 299/06 - sowie Sächs. LSG vom 09.12.2010 - L 2 U 219/09 - und vom 10.02.2011 - L 2 U 68/09 - ).
  • LSG Bayern, 08.02.2012 - L 2 U 226/10

    § 105 Abs. 2 SGB VII ist nicht anwendbar bei Schädigungen unversicherter

    Der Bevollmächtigte hat auf Urteile des Bayer. Landessozialgerichts vom 11.12.2007 (L 3 U 299/06) und 17.01.2006 (L 3 U 57/05) verwiesen.
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