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   LSG Bayern, 20.01.2015 - L 3 U 365/14   

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https://dejure.org/2015,4015
LSG Bayern, 20.01.2015 - L 3 U 365/14 (https://dejure.org/2015,4015)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.01.2015 - L 3 U 365/14 (https://dejure.org/2015,4015)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. Januar 2015 - L 3 U 365/14 (https://dejure.org/2015,4015)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tödlicher Verkehrsunfall als Arbeitsunfall bei Verdachtsmomenten für einen Suizid; Feststellungsinteresse des Hinterbliebenen; Abgrenzung von Unfall und Selbstschädigung; Beweismaßstab und Beweislastverteilung für einen Suizid; Anspruch auf Feststellung eines ...

  • rewis.io

    Beweislast des Unfallversicherungsträgers bei fraglicher Selbsttötungsabsicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Feststellung eines Verkehrsunfalls als versicherten Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung; Beweislast des Unfallversicherungsträgers für eine fragliche Suizidabsicht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Beweislast nach Unfalltod - Versicherung muss möglichen Suizid beweisen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - Keine Beweispflicht für nicht vorliegende Selbsttötungsabsicht

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Hinterbliebene sind gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung nicht beweispflichtig dafür, dass der Versicherte nicht in Selbsttötungsabsicht gehandelt hat

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Entschädigungspflichtiger Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem Betriebsweg oder Selbsttötung?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Versicherung trägt Beweislast für eine Selbsttötung des Versicherten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherung muss Selbsttötung nachweisen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 429
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.01.2015 - L 3 U 365/14
    2) Nach der neueren Rechtsprechung des BSG (BSG vom 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R - vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - ; vom 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R - ; vom 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R - ) ist für die Anerkennung eines Arbeitsunfalles im Sinne von § 8 SGB VII in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu einem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität).

    c) Zur Anerkennung eines Arbeitsunfalls als Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung bedarf es weiter einer ursächlichen Verknüpfung zwischen der Verrichtung zur Zeit des Unfallereignisses und dem Unfallereignis, der sogenannten Unfallkausalität (BSG vom 12.04.2006 - B 2 U 11/04 R - ; vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - ; vom 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R - ; vom 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R - ).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.01.2015 - L 3 U 365/14
    2) Nach der neueren Rechtsprechung des BSG (BSG vom 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R - vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - ; vom 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R - ; vom 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R - ) ist für die Anerkennung eines Arbeitsunfalles im Sinne von § 8 SGB VII in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu einem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität).

    c) Zur Anerkennung eines Arbeitsunfalls als Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung bedarf es weiter einer ursächlichen Verknüpfung zwischen der Verrichtung zur Zeit des Unfallereignisses und dem Unfallereignis, der sogenannten Unfallkausalität (BSG vom 12.04.2006 - B 2 U 11/04 R - ; vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - ; vom 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R - ; vom 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R - ).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.01.2015 - L 3 U 365/14
    2) Nach der neueren Rechtsprechung des BSG (BSG vom 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R - vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - ; vom 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R - ; vom 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R - ) ist für die Anerkennung eines Arbeitsunfalles im Sinne von § 8 SGB VII in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu einem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität).

    c) Zur Anerkennung eines Arbeitsunfalls als Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung bedarf es weiter einer ursächlichen Verknüpfung zwischen der Verrichtung zur Zeit des Unfallereignisses und dem Unfallereignis, der sogenannten Unfallkausalität (BSG vom 12.04.2006 - B 2 U 11/04 R - ; vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - ; vom 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R - ; vom 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R - ).

  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.01.2015 - L 3 U 365/14
    2) Nach der neueren Rechtsprechung des BSG (BSG vom 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R - vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - ; vom 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R - ; vom 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R - ) ist für die Anerkennung eines Arbeitsunfalles im Sinne von § 8 SGB VII in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu einem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität).

    c) Zur Anerkennung eines Arbeitsunfalls als Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung bedarf es weiter einer ursächlichen Verknüpfung zwischen der Verrichtung zur Zeit des Unfallereignisses und dem Unfallereignis, der sogenannten Unfallkausalität (BSG vom 12.04.2006 - B 2 U 11/04 R - ; vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - ; vom 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R - ; vom 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R - ).

  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Einwirkung auf

    Auszug aus LSG Bayern, 20.01.2015 - L 3 U 365/14
    § 8 RdNr. 8; ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), z.B. BSG, Urteil vom 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, S. 269 ff; BSG, Urteil vom 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 42).

    Dieses Tatbestandsmerkmal dient ferner auch der Abgrenzung von Selbstschädigungen (Keller a.a.O mit Hinweis auf BSG, Urteil vom 29.11.2011 a.a.O).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Bayern, 20.01.2015 - L 3 U 365/14
    § 8 RdNr. 8; ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), z.B. BSG, Urteil vom 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, S. 269 ff; BSG, Urteil vom 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 42).

    Daher steht das willentliche Herbeiführen einer Einwirkung der Annahme einer äußeren Einwirkung entgegen (vergl. BSG vom 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).

  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 7/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.01.2015 - L 3 U 365/14
    Als objektive Umstände, die Rückschlüsse auf die Handlungstendenz zulassen, ist beim Zurücklegen von Wegen insbesondere von Bedeutung, ob und inwieweit Ausgangspunkt, Ziel, Streckenführung und gegebenenfalls das gewählte Verkehrsmittel durch betriebliche Vorgaben geprägt werden (BSG mit Urteil vom 18.06.2013 - B 2 U 7/12 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 48; UV-Recht Aktuell 2013, 951 - 960).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Bayern, 20.01.2015 - L 3 U 365/14
    Nach der Rechtsprechung des BSG setzt dies eine an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit voraus (BSG mit Urteil vom 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R - juris).
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.01.2015 - L 3 U 365/14
    51 Ist ungeklärt bzw. unklärbar, ob der Tod durch Selbsttötung geschehen ist, trägt insoweit die Beklagte die objektive Beweislast (vergl. BSG mit Urteil vom 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 31; Bereiter-Hahn/Mehretns, Gesetzliche Unfallversicherung, § 8, 9.9).
  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 21/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - fehlendes

    Auszug aus LSG Bayern, 20.01.2015 - L 3 U 365/14
    Denn sie begehrt Leistungen an Hinterbliebene im Sinne von §§ 63 ff. SGB VII und macht nicht Ansprüche des Versicherten als Sonderrechtsnachfolgerin geltend (vergl. Bundessozialgericht - BSG - mit Urteil vom 12.01.2010 - B 2 U 21/08 R - jurisPR-SozR 19/2010).
  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige

  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • LSG Hessen, 24.03.2015 - L 3 U 225/10

    Nur der Weg zum Essen ist in der Mittagspause unfallversichert

    Maßgeblich ist dabei - wie auch im Übrigen zur Feststellung der versicherten Tätigkeit - auf die Handlungstendenz des Versicherten abzustellen, soweit diese durch objektive Umstände des Einzelfalles bestätigt wird (BSG Urteil vom 9. Dezember 2003 B 2 U 23/03 R juris sowie ständige Rechtsprechung des Senats - beispielsweise Urteile vom 5. Juni 2012 L 3 U 11/11, vom 18. September 2012 L 3 U 266/08 und vom 23. Oktober 2012 L 3 U 250/07) Als objektive Umstände, die Rückschlüsse auf die Handlungstendenz beim Zurücklegen von Wegen zulassen, ist insbesondere von Bedeutung, ob und inwieweit Ausgangspunkt, Ziel, Streckenführung und gegebenenfalls das gewählte Verkehrsmittel durch betriebliche Vorgaben geprägt werden (BSG, Urteil in SozR 4-2700 § 8 Nrn. 39 und 48; Bayer. LSG, Urteil vom 20. Januar 2015 - L 3 U 365/14 - Rdnr. 31 - juris).
  • LSG Hessen, 20.02.2017 - L 9 U 163/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - SGB VII

    Etwas anderes ergebe sich entgegen der Ansicht des Prozessbevollmächtigten auch nicht aus dem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 20. Januar 2015 (L 3 U 365/14), denn dort sei letztlich der versicherte Weg nicht unterbrochen worden, vielmehr sei dort entscheidungsrelevant die Frage gewesen, ob der Beklagten der Beweis der so genannten inneren Ursache (Suizidhandlung) als anspruchsausschließende nichtversicherte Handlungstendenz gelinge, was dort zu verneinen gewesen sei.

    Das Bayerische Landessozialgericht habe in einem vergleichbaren Fall (L 3 U 365/14) eindeutig entschieden, dass bei Unklarheit über die Ursache des Todes eines Versicherten die Beklagte die Beweislast trage.

  • SG Karlsruhe, 30.08.2016 - S 4 U 2601/15

    Arbeitnehmer trägt Beweislast dafür, dass ein Arbeitsunfall und kein (erneuter)

    Hiervon zu unterscheiden ist der Fall, dass ein Arbeitsweg oder Betriebsweg nachgewiesen und lediglich das Vorliegen eines Suizids fraglich ist; in einem solchen Fall handelt es sich bei einem Suizid oder Suizidversuch um eine Einrede, für welche der Träger der Unfallversicherung die Beweislast trägt (BSG, Urteil vom 04. September 2007 - B2 U 28/06 R -, Rn. 15, juris; BSG, Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 18/07 R -, SozR 4-2700 8 8 Nr. 31; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. Januar 2015 -L 3 U 365/14 -, Rn. 51, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.07.2017 - L 6 U 3770/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Nur wenn ungeklärt bzw. unklärbar ist, was vorliegend nicht der Fall ist, ob der Tod auf dem Weg zur Arbeit durch Selbsttötung geschehen oder verkehrsunfallbedingt eingetreten ist, trägt die Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Beweislast dafür, dass ein Suizid vorgelegen hat (ständige Rspr., zuletzt Bayerisches LSG, Urteil vom 20. Januar 2015 - L 3 U 365/14 -, juris, Rz. 51; BSG, Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 18/07 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 31).
  • SG Marburg, 29.05.2015 - S 3 U 70/14
    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Ansicht des Prozessbevollmächtigten auch nicht aus dem Urteil des Bayrischen Landessozialgerichts vom 20.01.2015, Az. L 3 U 365/14, denn dort war letztlich der versicherte Weg nicht unterbrochen worden, vielmehr war dort entscheidungsrelevant die Frage, ob der Beklagten der Beweis der sog. inneren Ursache (Suizidhandlung) als anspruchsausschließende nichtversicherte Handlungstendenz gelingen würde, was dort zu verneinen war.
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