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   LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 42/10   

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LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 42/10 (https://dejure.org/2014,7903)
LSG Hessen, Entscheidung vom 25.03.2014 - L 3 U 42/10 (https://dejure.org/2014,7903)
LSG Hessen, Entscheidung vom 25. März 2014 - L 3 U 42/10 (https://dejure.org/2014,7903)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes nach § 573 RVO (§ 90 Abs. 1 SGB VII) - Anspruch auf Bescheidrücknahme gemäß § 44 SGB X - Auslegung eines Prozessvergleiches - gerichtlicher Vergleich kann Bescheidrücknahme entgegenstehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (27)

  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 17/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - teilweise Unzulässigkeit der Klage -

    Auszug aus LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 42/10
    Der Grundsatz der Rechtssicherheit muss auch in den Fällen hinter den Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit zurücktreten, in denen sich die Verwaltung von der Unrichtigkeit ihrer (zum Nachteil des Leistungsberechtigten) ergangenen Entscheidungen überzeugt bzw. überzeugen musste (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013, B 4 AS 17/13, juris, Rn. 21).

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn sich aus den Umständen des Falles ergibt, dass die Beteiligten mit Abschluss des gerichtlichen Vergleiches eine endgültige Regelung hinsichtlich des konkreten Streitgegenstandes treffen und eine erneute Überprüfung ausschließen wollten (in diesen Sinne BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013, B 4 AS 17/13, juris, Rn. 21).

    Ob hierin zugleich ein konkludenter Verzicht auf Sozialleistungen nach § 46 SGB I zu sehen ist, kann dahinstehen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013, B 4 AS 17/13, juris, Rn. 21).

    Der Vergleich ist damit so zu verstehen, dass die Beteiligten eine Befriedigung und endgültige Lösung der unterschiedlichen Rechtsauffassungen - jedenfalls für die Vergangenheit - erreichen wollten (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013, B 4 AS 17/13, juris, Rn. 23).

  • BSG, 18.09.2012 - B 2 U 14/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht gem §§ 212, 214 Abs 2 S 1 SGB 7 -

    Auszug aus LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 42/10
    Denn eine (Neu-)Festsetzung des Jahresarbeitsverdienstes ist mangels Außenwirkung kein Verwaltungsakt (§ 31 SGB X), sondern lediglich eine verwaltungsinterne Klärung eines Wertfaktors im Rahmen der Vorbereitung der Feststellung des Werts des Rechts auf Verletztenrente (für § 90 SGB VII BSG, Urteil vom 18. September 2012, B 2 U 14/11 R, juris, Rn. 18).

    Das geänderte Klagebegehren des Klägers ist durch eine kombinierte Anfechtungs-, Verpflichtungs- und (unechte) Leistungsklage geltend zu machen, mit der die Ablehnung einer Aufhebung angefochten und die Verpflichtung zur Aufhebung des Ursprungsbescheides (nach § 48 SGB X) sowie die Leistung nach § 56 i. V. m. § 90 Abs. 3 SGB VII (bzw. § 580 Abs. 1 i.V.m. § 573 Abs. 3 RVO) begehrt wird (in diesem Sinne BSG, Urteil vom 18. September 2012, B 2 U 14/11 R, juris, Rn. 19).

    Dem entspricht nun § 90 Abs. 3 SGB VII. Die Neufestsetzung nach § 573 RVO bzw. § 90 SGB VII ist ein typisierender Fall, der zu einer wesentlichen Veränderung des Wertes des jeweiligen Rechtes im Sinne von § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X führt (für § 90 SGB VII BSG, Urteil vom 18. September 2012, B 2 U 14/11 R, juris, Rn. 18).

  • BSG, 15.06.2010 - B 2 U 22/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Jahresarbeitsverdienst -

    Auszug aus LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 42/10
    Ein Antrag, mit dem nach § 44 SGB X eine günstigere Rentenberechnung wegen vermeintlich von Anfang an rechtswidriger Festsetzung des Jahresarbeitsverdienstes gemäß § 573 Abs. 1 RVO begehrt wird, betrifft einen anderen Streitgegenstand als der Antrag, angesichts eines nachträglich (nach Festsetzung des Jahresarbeitsverdienstes) eingetretenen Unvermögens zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit nach § 573 Abs. 3 RVO bzw. § 90 Abs. 3 SGB VII den Jahresarbeitsverdienst und damit die Verletztenrente über § 48 SGB X neu festzusetzen (in diesem Sinne BSG, Urteil vom 15. Juni 2010, B 2 U 22/09 R, juris, Rn. 11).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtswidrigkeit ist der Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsaktes (BSG, Urteil vom 15. Juni 2010, B 2 U 22/09 R, juris, Rn. 18).

    Denn dieser Umstand ist angesichts der für die Beteiligten bindenden rechtskräftigen Entscheidung (§ 141 Abs. 1 Nr. 1 SGG) des Senats vom 18. August 2009 (erst) zum 1. April 1989 und damit erst im Anschluss an den Vergleich und den Ausführungsbescheid eingetreten, sodass er im Rahmen des § 44 SGB X unbeachtlich ist und nur zu einer Aufhebung nach § 48 SGB X führen könnte (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 15. Juni 2010, B 2 U 22/09 R, juris, Rn. 18).

  • BSG, 16.11.2005 - B 2 U 28/04 R

    Klageänderung - Zulässigkeit - Prozessvoraussetzung - Übergangsleistung -

    Auszug aus LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 42/10
    Nur so konnte der Bescheid nach seinem objektiven Sinngehalt (§§ 133, 157 BGB analog) verstanden werden (vgl. BSG, Urteil vom 16. November 2005, B 2 U 28/04 R, juris, Rn. 13).

    Durch eine Erweiterung der Klage kann auch ein prozessualer Anspruch Gegenstand des aufgrund einer Berufung beim Landessozialgericht anhängigen Verfahrens werden, über den das Landessozialgericht in erster Instanz zu entscheiden hat (Eckertz, in: Lüdtgen, SGG, 4. Aufl. 2012, § 143 Rn. 22; im Ergebnis ebenso BSG, Urteil vom 16. November 2005, B 2 U 28/04 R, juris, Rn. 11; Urteil vom 24. März 2009, B 8 AY 10/07, juris, Rn.18; a. A. BSG, Urteile vom 31. Juli 2002, B 4 RA 113/00 R, juris, Rn. 17, und B 4 RA 20/01 R, juris, Rn. 28, wonach das LSG nur dann über eine im Berufungsverfahren geänderte Klage entscheiden können soll, wenn es erstinstanzlich hierfür zuständig ist).

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 20/01 R

    Parteiwechsel in der Berufungsinstanz - erstinstanzliche Entscheidung des

    Auszug aus LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 42/10
    Eine Berufung jedoch, die einen neuen, bisher noch nicht geltend gemachten Anspruch zum Gegenstand hat, ist (mangels Beschwer) grundsätzlich unzulässig; ohne Weiterverfolgung wenigstens eines Teils des in erster Instanz erhobenen Anspruchs kommt auch eine Klageänderung oder Klageerweiterung in der Berufungsinstanz grundsätzlich nicht in Betracht, denn auch sie setzt in der Regel eine zulässige Berufung voraus; andernfalls würde unter Umgehung der Vorschriften über das Berufungsverfahren eine Klage anhängig gemacht, für die erstinstanzlich das Sozialgericht zuständig wäre (vgl. BSG, Urteil vom 31. Juli 2002, B 4 RA 20/01 R, juris, Rn. 22; vgl. auch BSG, Urteil vom 30. März 1962, 2 RU 53/60, juris, Rn. 27; vgl. BSG, Urteil 25. Juni 2008, B 11b AS 35/96 R, juris, Rn. 16, wonach die restriktive Handhabung des § 99 SGG durch den 4. Senat jedenfalls in den Fallkonstellationen einer "fortwirkenden Beschwer" - Berufungsrücknahme nach vorheriger verbindlicher Erklärung der Beklagten zur Neuberechnung - nicht gerechtfertigt sei).

    Durch eine Erweiterung der Klage kann auch ein prozessualer Anspruch Gegenstand des aufgrund einer Berufung beim Landessozialgericht anhängigen Verfahrens werden, über den das Landessozialgericht in erster Instanz zu entscheiden hat (Eckertz, in: Lüdtgen, SGG, 4. Aufl. 2012, § 143 Rn. 22; im Ergebnis ebenso BSG, Urteil vom 16. November 2005, B 2 U 28/04 R, juris, Rn. 11; Urteil vom 24. März 2009, B 8 AY 10/07, juris, Rn.18; a. A. BSG, Urteile vom 31. Juli 2002, B 4 RA 113/00 R, juris, Rn. 17, und B 4 RA 20/01 R, juris, Rn. 28, wonach das LSG nur dann über eine im Berufungsverfahren geänderte Klage entscheiden können soll, wenn es erstinstanzlich hierfür zuständig ist).

  • BSG, 18.10.2005 - B 4 RA 21/05 R

    Bewertung von Kindererziehung - Zusammentreffen mit Beitragszeiten -

    Auszug aus LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 42/10
    Denn wird eine (unechte) Leistungsklage (§ 54 Abs. 4 SGG) mit einer Anfechtungsklage kombiniert, ist sie nur statthaft, wenn ein den vermeintlichen Rechtsanspruch regelnder Verwaltungsakt der zuständigen Behörde vorliegt (BSG, Urteil vom 18. Oktober 2005, B 4 RA 21/05 R, juris, Rn.17).
  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 16/09 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - angenommenes Anerkenntnis - Vergleich -

    Auszug aus LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 42/10
    Angesichts der Unzulässigkeit der Klage nach § 48 SGB X i.V.m. § 573 Abs. 3 RVO, § 90 Abs. 3 SGB VII kann die Frage offen bleiben, ob der zum 1. April 1989 eingetretene Wegfall der Fähigkeit des Klägers, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, dazu führt, dass der gerichtliche Vergleich und der dazu ergangene Ausführungsbescheid gemäß § 48 SGB X anzupassen sind (vgl. dazu BSG, Urteil vom 6. Mai 2010, B 13 R 16/09 R, juris, Rn. 16 m.w.N.; Hissnauer, in: jurisPK-SGB X, § 59 Rn. 34, Stand: 3. März 2014; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 101 Rn. 15a; Mannes/Peters-Lange, SGb 2011, 126, 130).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Auszug aus LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 42/10
    Die Klage ist statthaft, unabhängig davon, ob man in dieser Konstellation eine Anfechtungsklage gegen den Ablehnungsbescheid vom 11. Mai 2001, kombiniert mit einer Verpflichtungsklage auf Aufhebung der bestandskräftigen Festsetzung vom 28. Oktober 1987 nach § 44 SGB X sowie einer unechten Leistungsklage auf Verurteilung der Beklagten zur Zahlung einer höheren Rente (so die Auffassung der Mehrzahl der Senate des BSG, z. B. 8. Senat, Urteil vom 29. September 2009, B 8 SO 12/10 R, juris, Rn. 9; weitere Nachweise bei Baumeister, in: jurisPK-SGB X, § 44 Rn. 154 Fn. 172, Stand: 8. April 2013, und Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 54 Rn. 20c) oder eine kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (so der 2. Senat des BSG, Urteil vom 10. Oktober 2006, B 2 U 20/05 R, juris, Rn. 10; vgl. auch Urteil vom 5. September 2006, B 2 U 24/05 R, juris, Rn. 9) als statthaft ansieht.
  • BSG, 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 R

    Asylbewerberleistung - sozialgerichtliches Verfahren - Einbeziehung von Klägern

    Auszug aus LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 42/10
    Durch eine Erweiterung der Klage kann auch ein prozessualer Anspruch Gegenstand des aufgrund einer Berufung beim Landessozialgericht anhängigen Verfahrens werden, über den das Landessozialgericht in erster Instanz zu entscheiden hat (Eckertz, in: Lüdtgen, SGG, 4. Aufl. 2012, § 143 Rn. 22; im Ergebnis ebenso BSG, Urteil vom 16. November 2005, B 2 U 28/04 R, juris, Rn. 11; Urteil vom 24. März 2009, B 8 AY 10/07, juris, Rn.18; a. A. BSG, Urteile vom 31. Juli 2002, B 4 RA 113/00 R, juris, Rn. 17, und B 4 RA 20/01 R, juris, Rn. 28, wonach das LSG nur dann über eine im Berufungsverfahren geänderte Klage entscheiden können soll, wenn es erstinstanzlich hierfür zuständig ist).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 48.88

    Wohnungsbindungsverstoß - Ergänzende Ermessensentscheidung - Geldleistungen -

    Auszug aus LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 42/10
    Dann wäre es eine reine Förmelei, würde auf der Durchführung des Vorverfahrens bestanden (BSG, Urteil vom 12. Dezember 1985, 7 Rar 23/84, juris, Rn. 16; ähnlich BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990, 8 C 48/88, juris, Rn. 22).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - L 19 AS 1836/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • BSG, 14.04.2011 - B 8 SO 12/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2013 - L 22 R 1173/10

    Einbeziehung eines Altersrentenbescheides in einen Rechtsstreit um einen

  • BSG, 18.05.2011 - B 3 P 5/10 R

    Soziale Pflegeversicherung - Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft iS

  • BSG, 29.05.1980 - 9 RV 8/80
  • BSG, 30.03.1962 - 2 RU 53/60
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 113/00 R

    Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages bei Bestandsrenten im

  • BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 23/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - wesentlicher Verfahrensmangel - Prozessurteil

  • BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung bei

  • BSG, 28.08.1990 - 2 RU 7/90
  • BSG, 18.03.1982 - 11 RA 19/81

    Verwaltungsakt; Ersatzzeit; Anrechnung der Ersatzzeit; Versicherungszeit;

  • BSG, 25.04.2007 - B 12 AL 2/06 R

    Private Krankenversicherung - Arbeitslosengeldbezieher - Versicherungsfreiheit -

  • LSG Bayern, 18.05.2011 - L 13 R 457/10

    Versicherungszeiten nach dem Fremdrentengesetz sind nicht mehr festzustellen,

  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige

  • BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 19/01 R

    Unzulässigkeit der Berufung - Zulassung der Berufung außerhalb des

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 KN 2/07 U R

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässiges Berufungsbegehren - Fehlen der

  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 49/10 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Lebensmittel-

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2019 - L 17 U 143/16

    Anspruch auf Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes für die Berechnung der

    Die Berufung gegen das klageabweisende Urteil vom 06.05.2002 wies das Hessische LSG mit Urteil vom 25.03.2014 (L 3 U 42/10, zuvor L 11 U 584/02) zurück und führte zur Begründung u.a. aus, soweit der Kläger nach § 48 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch -SGB X- i.V.m. § 573 Abs. 3 der Reichsversicherungsordnung -RVO-, § 90 Abs. 3 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch -SGB VII- eine Anhebung des Jahresarbeitsverdienstes verlange, sei die Klage mangels einer anfechtbaren Verwaltungsentscheidung unzulässig.

    Allerdings ist die Entscheidung über die Neufestsetzung des JAV nach § 573 Abs. 3 RVO, die bei Vorliegen der Voraussetzungen von Amts wegen zu erfolgen hat, auch in diesem Rahmen kein isoliert verfolgbarer Streitgegenstand sondern ein Berechnungselement der Rentenhöhe (dies folgt z.B. aus BSG, Urteil vom 15.06.2010 - B 2 U 22/09 R -, Rn. 14, juris; a.A. offenbar Hessisches LSG im Urteil vom 25.03.2014, Az. L 3 U 42/10).

  • SG Karlsruhe, 25.10.2016 - S 4 U 2663/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente wegen Verschlimmerung -

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn sich aus den Umständen des Falles ergibt, dass die Beteiligten mit Abschluss des gerichtlichen Vergleiches eine endgültige Regelung hinsichtlich des konkreten Streitgegenstandes treffen und eine erneute Überprüfung ausschließen wollten (in diesen Sinne BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013, B 4 AS 17/13, juris, Rn. 21; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. März 2014 - L 3 U 42/10 -, Rn. 47, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2022 - L 26 KR 208/20

    Kostenerstattungsanspruch - Vorfestlegung auf die Selbstbeschaffung -

    Dann wäre es eine reine Förmelei, würde auf der Durchführung des Vorverfahrens bestanden werden (BSG, Urteil vom 12. Dezember 1985 - 7 RAr 23/84 - juris Rn. 16; Landessozialgericht [LSG] Hessen, Urteil vom 25. März 2014 - L 3 U 42/10 - juris Rn. 42).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2022 - L 9 AS 135/19
    Dann wäre es eine reine Förmelei, würde auf der Durchführung des Vorverfahrens bestanden (mit Hinweis auf Hessisches LSG, Urteil vom 25.04.2014 - L 3 U 42/10 -, juris).
  • SG Köln, 08.07.2015 - S 25 AS 1278/12

    Anspruch auf die Gewährung von Arbeitslosengeld II sowie auf Leistungen zu

    Die Durchführung eines Vorverfahrens wäre auch nicht eine blosse "Förmelei" (vgl. hierzu: Hessisches LSG, Urteil vom 25.03.2014, L 3 U 42/10, juris Rn. 43), da die mit dem Vorverfahren bezweckte Selbstkontrolle der Verwaltung und mögliche Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens durchaus noch erreicht werden kann.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2016 - L 1 R 291/14
    In dieser Entscheidung hat das BSG unter Rdnr. 21 allerdings auch dargelegt, dass die Anwendbarkeit des § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X im Einzelfall dann ausgeschlossen sein kann, wenn sich aus den Umständen des konkreten Falles ergibt, dass die Beteiligten mit dem Abschluss des gerichtlichen Vergleichs eine endgültige Regelung in der Sache hatten treffen und eine erneute Überprüfung gerade hatten ausschließen wollen (so auch Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. März 2014 - L 3 U 42/10 -, Rdnr. 47; zitiert nach Juris).
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