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   LSG Hessen, 15.03.2011 - L 3 U 64/06   

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https://dejure.org/2011,2938
LSG Hessen, 15.03.2011 - L 3 U 64/06 (https://dejure.org/2011,2938)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15.03.2011 - L 3 U 64/06 (https://dejure.org/2011,2938)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15. März 2011 - L 3 U 64/06 (https://dejure.org/2011,2938)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Fußballspiel auf Dienstreise nicht unfallversichert // Kein Versicherungsschutz "rund um die Uhr"

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Fußballspiel auf Dienstreise nicht unfallversichert

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fußballspiel auf der Dienstreise

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unfallversicherungsschutz bei Dienstreisen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kickschäden: kein Fall für gesetzliche Unfallversicherung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zur Abgrenzung Arbeitsunfall/Freizeitaktivität

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Fußballspiel auf Dienstreise nicht unfallversichert // Kein Versicherungsschutz "rund um die Uhr"

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Fußballspiel auf Dienstreise nicht unfallversichert // Baumarktleiter scheitert mit Klage auf Verletztenrente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 749 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Hessen, 30.04.2009 - L 3 U 249/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 15.03.2011 - L 3 U 64/06
    Denn ebenso wie bei dem Aspekt der formalen Aufnahme einer sportlichen Aktivität auf ein Tagungsprogramm hat der Unternehmer es auch nicht allein durch sein Verhalten in der Hand, den durch Gesetz begründeten Unfallversicherungsschutz auf Freizeitveranstaltungen im Rahmen von Tagungsprogrammen zu erweitern (vgl. zum Vorstehenden insgesamt Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. April 2009, Az.: L 3 U 249/08).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.08.1991 - L 2 U 702/91

    Unfallversicherung; Arbeitsunfall; Zusammenhang; Feuerwehr; Freiwillig;

    Auszug aus LSG Hessen, 15.03.2011 - L 3 U 64/06
    Nur im Rahmen des arbeitsvertraglich Geschuldeten kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aufgrund seines Direktionsrechts Arbeiten und Dienste zuweisen, die versicherte Tätigkeiten sind (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004, Az.: B 2 U 47/03 R, zitiert nach Juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. August 1991, Az.: L 2 U 702/91, Breithaupt 1992, 210; Bayerisches LSG, Urteil vom 27. September 1989, Az.: L 10 U 44/97, Breithaupt 1990, 338).
  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 15.03.2011 - L 3 U 64/06
    Nur im Rahmen des arbeitsvertraglich Geschuldeten kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aufgrund seines Direktionsrechts Arbeiten und Dienste zuweisen, die versicherte Tätigkeiten sind (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004, Az.: B 2 U 47/03 R, zitiert nach Juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. August 1991, Az.: L 2 U 702/91, Breithaupt 1992, 210; Bayerisches LSG, Urteil vom 27. September 1989, Az.: L 10 U 44/97, Breithaupt 1990, 338).
  • BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96

    Versicherungsschutz bei Teilnahme an einer Motivationsreise

    Auszug aus LSG Hessen, 15.03.2011 - L 3 U 64/06
    Zwar kann auch eine sportliche Veranstaltung wesentlicher Bestandteil geschäftlicher Kontaktpflege im Auftrag und im Interesse eines Arbeitgebers sein und damit auch wesentlich betrieblichen Interessen dienen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 1. Juli 1997, Az.: 2 RU 36/96, zitiert nach Juris); eine solche Konstellation lässt sich vorliegend allenfalls auf Seiten der Beschäftigten der Felswerke erkennen, nicht aber für die Baumarktleiter, zu denen der Kläger gehörte.
  • BSG, 25.08.1994 - 2 RU 23/93

    Versicherungsschutz - Sportlicher Wettkampf - Motivationsreise

    Auszug aus LSG Hessen, 15.03.2011 - L 3 U 64/06
    Nicht alle Aktivitäten, die einem Unternehmen nützlich sind oder sein können, stehen deshalb unter Versicherungsschutz (BSG in SozR 3-2200 § 548 Nr. 21, Urteil vom 25. August 1994, Az.: 2 RU 23/93).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - L 2 U 70/10

    Arbeitsunfall; versicherte Tätigkeit; Fortbildungsveranstaltung; Dienstreise;

    Auszug aus LSG Hessen, 15.03.2011 - L 3 U 64/06
    Anderenfalls würde man es bereits durch ein rein formales Kriterium uneingeschränkt in die Hand des Unternehmers legen, den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf sonst unversicherte Tätigkeiten und Aktivitäten auszuweiten (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Oktober 2010, Az.: L 2 U 70/10).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Hessen, 15.03.2011 - L 3 U 64/06
    Dieser innere bzw. sachliche Zurechnungszusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der zum Unfall führenden Verrichtung ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (vgl. Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 20. Januar 1987, Az.: 2 RU 27/86).
  • LSG Hessen, 29.03.2021 - L 3 U 157/18

    Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall in der gesetzlichen

    Der Tagungspunkt der "afternoon activity" an den beiden ersten Veranstaltungstagen war erkennbar nicht Teil des inhaltlichen Tagungsprogramms, sondern Begleitprogramm, das - klar abgrenzbar von den inhaltlichen Tagesordnungspunkten - zunächst einmal der Unterhaltung, Entspannung und Geselligkeit sowie der Auflockerung der Veranstaltung diente (vgl. entsprechend auch Bayerisches LSG, Urteil vom 24. Mai 2016 - L 3 U 175/13 - zu einem Fecht-Workshop; HLSG, Urteil vom 15. März 2011 - L 3 U 64/06 - sowie LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Oktober 2010 - L 2 U 70/10 -, jeweils zu einem im Rahmen einer Dienstreise als Programmpunkt vorgesehenen Fußballspiel; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27. Mai 2015 - L 5 U 48/12 - und HLSG, Urteil vom 1. Dezember 2020 - L 3 U 169/17 - zum Skilaufen als Teil des Veranstaltungsprogramms; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. August 2011 - L 3 U 145/09 - zu einem Tischtennisspiel am Rande einer Fortbildungsveranstaltung; LSG Hamburg, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - L 3 U 24/07 - zu einer Hundeschlittenfahrt im Rahmen einer etwaigen Dienstreise; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Februar 2004 - L 3 U 175/03 - zu einem Snow-Rafting im Rahmen einer Dienstreise; anders: Thüringer LSG, Urteil vom 7. Mai 2008- L 3 U 1062/06 -, zu einem im Rahmen einer Dienstreise als Programmpunkt vorgesehenen Fußballspiel; jeweils juris).

    Der Senat lässt im Übrigen offen, ob und inwieweit in Fällen, in denen die Dienstreise eines Beschäftigten erklärtermaßen gerade der Akquise bzw. der Förderung der Geschäftsbeziehungen seines Unternehmens mit einem fremden Unternehmen zu dienen bestimmt ist, der Versicherungsschutz sich ausnahmsweise auf typische Freizeitaktivitäten erweitern kann, weil es in diesen Fällen "in der Natur des dienstlichen Auftrags" liegt, dass der Versicherte sich den jeweiligen Aufenthaltsorten und Aktivitäten seiner Gesprächspartnern unterordnet (so BSG, Urteil vom 1. Juli 1997 - 2 RU 36/96 - juris Rn. 19 ff. zur Teilnahme eines Beschäftigten an einer Skiabfahrt mit Führungskräften des avisierten Unternehmens; vgl. auch HLSG, Urteil vom 15. März 2011 - L 3 U 64/06 - juris Rn. 28 zu einem Fußballspiel zwischen den Beschäftigten zweier Unternehmen als wesentlicher Bestandteil der geschäftlichen Kontaktpflege im Auftrag und im Interesse eines Arbeitgebers).

    Andernfalls würde man es bereits durch ein rein formales Kriterium uneingeschränkt in die Hand des Arbeitgebers bzw. des Einladenden legen, den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf sonst unversicherte Tätigkeiten und Aktivitäten auszuweiten (HLSG, Urteil vom 15. März 2011 - L 3 U 64/06 - juris Rn. 26 ).

    Auch insoweit ist es abzulehnen, dass der Arbeitgeber über die Formulierung seiner Erwartungshaltung bestimmt, was unter Versicherungsschutz steht und was nicht (vgl. auch HLSG, Urteil vom 15. März 2011 - L 3 U 64/06 - juris Rn. 27 ; Urteil vom 30. April 2009 - L 3 U 249/08 - juris Rn. 19 ; Urteil vom 20. Juli 2015 - L 9 U 69/14 - juris Rn. 39 ).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2022 - L 3 U 148/20

    Wegeunfall - Lösung von der versicherten Tätigkeit - betriebliche

    Die Sorge um die Funktionsfähigkeit von Hilfsmitteln, die dem Behinderungsausgleich dienen, ist nach Auffassung des Senats grundsätzlich eigenwirtschaftlicher Art. Anderenfalls hätten Arbeitgeber und Arbeitnehmer weiten Spielraum, den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz durch Statuierung von "Nebenpflichten", die eigentlich zuvörderst die private Lebensführung betreffen, in kaum noch kontrollierbare Sphären grundsätzlich nicht versicherter allgemeiner Vorbereitungshandlungen auszuweiten (vgl. auch Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15. März 2011 - L 3 U 64/06 -, Rn. 26, Juris).
  • LSG Bayern, 24.05.2016 - L 3 U 175/13

    Kein Arbeitsunfall bei Workshop "Fechten"

    Der Workshop diente vielmehr erkennbar und abgrenzbar vom übrigen Programm der Unterhaltung, Entspannung und Geselligkeit sowie der Auflockerung der Veranstaltung (vgl. auch: LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27. Mai 2015 - L 5 U 48/12 -, juris zu einem im Tagungsprogramm angekündigten Skifahren; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. August 2011 - L 3 U 145/09 -, juris zu einem Tischtennisspiel am Rande einer Fortbildungsveranstaltung; Hessisches LSG, Urteil vom 15. März 2011 - L 3 U 64/06 -, juris sowie LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Oktober 2010 - L 2 U 70/10 -, juris, jeweils zu einem im Rahmen einer Dienstreise als Programmpunkt vorgesehenen Fußballspiel; LSG Hamburg, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - L 3 U 24/07 -, juris zu einer Hundeschlittenfahrt im Rahmen einer etwaigen Dienstreise; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Februar 2004 - L 3 U 175/03 -, juris zu einem Snow-Rafting im Rahmen einer Dienstreise; anders: Thüringer LSG, Urteil vom 7. Mai 2008- L 3 U 1062/06 -, juris zu einem im Rahmen einer Dienstreise als Programmpunkt vorgesehenen Fußballspiel).

    Anderenfalls würde man es bereits durch ein rein formales Kriterium uneingeschränkt in die Hand des Arbeitgebers legen, den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf sonst unversicherte Tätigkeiten und Aktivitäten auszuweiten (Hessisches LSG, Urteil vom 15. März 2011 - L 3 U 64/06 -, juris Rn. 26).

  • SG Aachen, 06.10.2017 - S 6 U 135/16

    Sturz während eines auf einer Dienstreise durchgeführten betrieblichen

    Maßgeblich für die Ausdehnung des Schutzes der gesetzlichen Unfallversicherung war damit nicht allein die formale Aufnahme des Programmpunktes "Bowling-Turnier" in die Tagesordnung der Gesamtveranstaltung (allgemein dies nicht für ausreichend halten LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.10.2010 - L 2 U 70/10 = juris; Hessisches LSG, Urteil vom 15.03.2011 - L 3 U 64/06 = juris), sondern ebenso materielle Kriterien, nämlich der Austausch auch mit Mitarbeitern der Firma B. C. GmbH, die an vorherigen Programmpunkten infolge dienstlicher Verpflichtungen nicht hatten teilnehmen können.
  • SG Dortmund, 31.10.2019 - S 17 U 27/18

    Teilnahme am Fußballturnier führt zu keinem Versicherungsschutz in der

    Für die Frage des Versicherungsschutzes ist nicht maßgeblich, ob die Teilnahme an einer sportlichen Veranstaltung aufgrund der Erwartungshaltung, auf Wunsch oder gar auf Weisung des Arbeitgebers erfolgte (Hessisches LSG, Urteil vom 15.03.2011, Az. L 3 U 64/06, Rn. 30).

    Hieran ändert auch die Tatsache nichts, dass das Fußballspiel bereits im Vorfeld im Rahmen der Einladung als eigener Programmpunkt aufgenommen wurde (Hessisches LSG, Urteil vom 15.03.2011, Az. L 3 U 64/06, Rn. 26).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2014 - L 15 U 731/12

    Führungskräfteseminar - Unfall bei Volleyballturnier - innerer (sachlicher)

    Gleiches gilt für die von der Beklagten noch zitierte Entscheidung des LSG Hessen vom 15.03.2011 (L 3 U 64/06).
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