Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2011 - L 3 U 76/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 56 SGB 7, § 61 SGB 7, § 576 RVO, § 580 RVO, § 30 BeamtVG
Gesetzliche Unfallversicherung - Gewährung einer Verletztenrente - Erfüllung eines Stützrententatbestandes - Zusammentreffen eines anerkannten Arbeitsunfalles mit einem Dienstunfall als Beamter - Unfallfürsorge
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 56 SGB 7, § 61 SGB 7, § 576 RVO, § 580 RVO, § 30 BeamtVG, § 35 BeamtVG, § 31 BVG
Stützrente; Unfallfürsorge; Beamter; Arbeitsunfall; Dienstunfall - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 09.04.2010 - S 25 U 812/09
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2011 - L 3 U 76/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 30.10.1964 - 2 RU 114/62
Außerdienstlicher Arbeitsunfall nach § 537 Nr. 10 RVO aF - Ungleichbehandlung von …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2011 - L 3 U 76/10
Der Beamte, der trotz eines dienstlichen oder außerdienstlichen Unfalls dienstfähig bleibt, erleidet durch den Unfall im Allgemeinen keine wirtschaftlichen Einbußen, weil ihm nach den Grundsätzen des Beamtenrechts das ihm zustehende Gehalt in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen ist, wohingegen ein anderer Verletzter, dessen Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall nicht unwesentlich gemindert ist, vielfach nur ein seiner beschränkten Erwerbsfähigkeit entsprechendes Abreitseinkommen wird erzielen können (BSG, Urteile vom 30. Oktober 1964 - 2 RU 114/62 -, BSGE 22, 54, 57 f., …und vom 31. Oktober 1978 - 2 RU 87/79 -, zitiert nach juris Rn. 23).Jedenfalls liegt in der oben angesprochenen unterschiedlichen sozialen Schutzbedürftigkeit ein sachgerechter Differenzierungsgrund, welcher unter Zugrundelegung der insofern weiten Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers selbst dann verfängt, wenn "für den dadurch betroffenen Personenkreis - auch unter Berücksichtigung eines im Laufe der letzten Jahrzehnte eingetretenen gewissen Wandels der Verhältnisse der Staatsdiener - möglicherweise nicht eine in jeder Beziehung zweckmäßige, gerechte und der Billigkeit entsprechende Regelung" vorliegt (BSG, Urteil vom 30. Oktober 1964, a.a.O., S. 58).
- BSG, 11.02.1981 - 2 RU 87/79
Zur Frage des Beitragsnachlasses (§ 725 Abs. 2 Satz 2 RVO) - Abgrenzung …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2011 - L 3 U 76/10
Der Beamte, der trotz eines dienstlichen oder außerdienstlichen Unfalls dienstfähig bleibt, erleidet durch den Unfall im Allgemeinen keine wirtschaftlichen Einbußen, weil ihm nach den Grundsätzen des Beamtenrechts das ihm zustehende Gehalt in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen ist, wohingegen ein anderer Verletzter, dessen Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall nicht unwesentlich gemindert ist, vielfach nur ein seiner beschränkten Erwerbsfähigkeit entsprechendes Abreitseinkommen wird erzielen können (BSG, Urteile vom 30. Oktober 1964 - 2 RU 114/62 -, BSGE 22, 54, 57 f., und vom 31. Oktober 1978 - 2 RU 87/79 -, zitiert nach juris Rn. 23).
- SG Dortmund, 05.08.2015 - S 36 U 818/12
Impfschaden auf Grund einer betriebsärztlichen Grippeschutzimpfung kein …
Insofern wird auf die Unterschiede hinsichtlich der sozialen Schutzbedürftigkeit von verletzten Beamten einerseits und anderen Verletzten hingewiesen (vgl. auch Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, vom 11.08.2011, Az. L 3 U 76/10, zitiert nach Juris). - VG Regensburg, 31.10.2012 - RO 1 K 12.1409
Keine Berücksichtigung von Minderungen der Erwerbsfähigkeit bei Gewährung eines …
Fraglich ist bereits, ob zwischen verletzten Beamten und sonstigen Verletzten vergleichbare Sachverhalte zu erkennen sind (verneinend LSG Berlin-Brandenburg vom 11.8.2011, Az. L 3 U 76/10 ).