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   LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - L 3 U 85/10   

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https://dejure.org/2012,24713
LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - L 3 U 85/10 (https://dejure.org/2012,24713)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.03.2012 - L 3 U 85/10 (https://dejure.org/2012,24713)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. März 2012 - L 3 U 85/10 (https://dejure.org/2012,24713)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - L 3 U 85/10
    Es handelt sich beim Aufsuchen der tunesischen Botschaft aus Sicht eines objektiven Betrachters um eine einzige einheitliche Verrichtung und nicht um eine "gemischte Tätigkeit" (siehe hierzu BSG Urteil vom 09. November 2010 - B 2 U 14/10 R - in Juris).

    Es ist hier nämlich davon auszugehen, dass die Klägerin die konkrete Verrichtung - Aufsuchen der tunesischen Botschaft zum Vorstellungsgespräch - auch dann vorgenommen hätte, wenn ihre private Motivation entfallen wäre (vgl. BSG Urteil vom 09. November 2010 - B 2 U 14/10 R - in Juris).

  • BSG, 12.05.2009 - B 2 U 8/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Meldeaufforderung - meldepflichtige Person -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - L 3 U 85/10
    Insofern bezieht sich der Senat auf die Rechtsprechung des BSG, welches etwa in seiner Entscheidung vom 12. Mai 2009 - B 2 U 8/08 R - (in Juris) darauf hinweist, dass der Versicherungsschutz nach einer Aufforderung des Arbeitsamtes, heute Arbeitsagentur, sich bei einem bestimmten Arbeitgeber wegen einer freien Arbeitsstelle zu melden, nicht unbedingt mit der ersten Vorstellung erschöpft ist, sondern auch die Fortsetzung der Verhandlung an einem folgenden Tag umfasst (mit Hinweis auf das Urteil vom 08. Juli 1980 - 2 RU 103/79 - in SozR-2200 § 539 Nr. 70).

    Bei den nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII versicherten Beschäftigten ist dabei maßgebend, ob der Versicherte eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Tätigkeit ausüben wollte und ob diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (BSG Urteile vom 12. Mai 2009 - B 2 U 8/08 R - und vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R -, jeweils in Juris).

  • BSG, 08.07.1980 - 2 RU 103/79

    Meldepflicht eines Arbeitslosen - Aufforderung des Arbeitsamtes - Aufsuchen eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - L 3 U 85/10
    Insofern bezieht sich der Senat auf die Rechtsprechung des BSG, welches etwa in seiner Entscheidung vom 12. Mai 2009 - B 2 U 8/08 R - (in Juris) darauf hinweist, dass der Versicherungsschutz nach einer Aufforderung des Arbeitsamtes, heute Arbeitsagentur, sich bei einem bestimmten Arbeitgeber wegen einer freien Arbeitsstelle zu melden, nicht unbedingt mit der ersten Vorstellung erschöpft ist, sondern auch die Fortsetzung der Verhandlung an einem folgenden Tag umfasst (mit Hinweis auf das Urteil vom 08. Juli 1980 - 2 RU 103/79 - in SozR-2200 § 539 Nr. 70).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - L 3 U 85/10
    Bei den nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII versicherten Beschäftigten ist dabei maßgebend, ob der Versicherte eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Tätigkeit ausüben wollte und ob diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (BSG Urteile vom 12. Mai 2009 - B 2 U 8/08 R - und vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R -, jeweils in Juris).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - L 3 U 85/10
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern erst für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG Urteil vom 04. September 2007 - B 2 U 28/06 R -, in SozR 4-2700 § 8 Nr. 24).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - L 3 U 85/10
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern erst für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG Urteil vom 04. September 2007 - B 2 U 28/06 R -, in SozR 4-2700 § 8 Nr. 24).
  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 25/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Meldepflicht nach

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - L 3 U 85/10
    Dass neben der allgemeinen Meldepflicht nach § 309 SGB III bzw. § 59 SGB II Meldepflichten im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII sich auch aus anderen Teilen bzw. Vorschriften des SGB III (oder SGB II) ergeben können, hat das BSG in seinem Urteil vom 05. Februar 2008 - B 2 U 25/06 R - (in Juris) bzgl. der Pflichten aus § 269 Abs. 2 Satz 3 SGB III ältere Fassung (jetzt § 269 Satz 3 SGB III) entschieden (so auch Schwerdtfeger in Lauterbauch, UV (SGB VII), 4. Auflage, Stand November 2010, Rdnr. 505).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - L 3 U 85/10
    Hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden; die reine Möglichkeit genügt nicht (BSG Urteil vom 02. April 2009 - B 2 U 29/07 R -, in Juris).
  • OLG Rostock, 29.12.2011 - 3 U 11/10

    Grundstückskaufvertrag: Auslegung einer notariellen Vereinbarung über die

    Das Abstellen auf die Durchführung der Baumaßnahme erlaubt für die Vertragsparteien eine abgrenzbare Risikoverlagerung (so auch OLG Rostock, Urteil vom 07.07.2011, 3 U 85/10).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2015 - L 1 U 5238/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 14

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg vom 01.03.2012 (L 3 U 85/10 = juris).
  • SG Konstanz, 26.11.2014 - S 11 U 1929/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 14

    Dies kann auf den hier vorliegenden Fall übertragen werden, dass auf die erste schriftliche Kontaktaufnahme unmittelbar ein Vorstellungsgespräch folgt (im Ergebnis ebenso die vom Kläger angeführte Entscheidung LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. März 2012, L 3 U 85/10).
  • LSG Hessen, 30.06.2020 - L 3 U 151/17

    Frage der Todesursächlichkeit einer bei dem Versicherten anerkannten Asbestose -

    Während des (bis dahin von dem Sozialgericht ausgesetzten) Klageverfahrens entschied der erkennende Senat im Parallelverfahren L 3 U 86/10 (verbunden mit L 3 U 85/10) über verschiedene Anfechtungs- und Feststellungsbegehren der Klägerin zu 1. Die Klägerin zu 1. hatte sich hinsichtlich der Anerkennung der Hämochromatose des verstorbenen Versicherten als Folgeschaden als Sonderrechtsnachfolgerin gegen den Bescheid der Beklagten vom 20. Dezember 2007 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. Juli 2008 gewandt.
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