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   LSG Hessen, 15.03.2011 - L 3 U 90/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8199
LSG Hessen, 15.03.2011 - L 3 U 90/09 (https://dejure.org/2011,8199)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15.03.2011 - L 3 U 90/09 (https://dejure.org/2011,8199)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15. März 2011 - L 3 U 90/09 (https://dejure.org/2011,8199)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Unfallversicherungsschutz eines Studenten bei Gefälligkeitsleistungen für die Eltern als Wie-Beschäftigter; Unfallversicherungsschutz eines Studenten bei Gefälligkeitsleistungen für die Eltern als Wie-Beschäftigter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallversicherungsschutz eines Studenten bei Gefälligkeitsleistungen für die Eltern als Wie-Beschäftigter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Familiäre Gefälligkeit ist nicht gesetzlich unfallversichert

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Student am elterlichen Bau verunglückt - Gefälligkeiten für Papa sind nicht unfallversichert

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Familiäre Gefälligkeit ist nicht gesetzlich unfallversichert

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Familiäre Gefälligkeit ist nicht gesetzlich unfallversichert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 25
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 6/91

    Unfallversicherungsschutz bei nachbarschaftlicher Hilfe in einem

    Auszug aus LSG Hessen, 15.03.2011 - L 3 U 90/09
    Maßgebend sind vielmehr die gesamten Umstände des Einzelfalles (vgl. BSG, Urteil vom 17. März 1992 - 2 RU 6/91 - in ">539%20RVO%20Nr.%2015#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3 - 2200 § 539 RVO Nr. 15).
  • BSG, 30.05.1988 - 2 RU 81/87
    Auszug aus LSG Hessen, 15.03.2011 - L 3 U 90/09
    Dem Versicherungsschutz steht nicht entgegen, dass unter Verwandten die Bereitschaft zu Freundschaft- und Gefälligkeitsleistungen größer ist und deshalb die Tätigkeit, die sonst aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses oder jedenfalls gegen Entgelt verrichtet wird, als Freundschaft- oder Gefälligkeitsdienst unentgeltlich erbracht wird (vgl. BSG, Urteil vom 30. Mai 1988 - 2 RU 81/87 - in HV-Info 1988, 1629-1632).
  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus LSG Hessen, 15.03.2011 - L 3 U 90/09
    Sie muss außerdem unter solchen Umständen geleistet werden, dass sie einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist (so die ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. z.B. BSGE 5, 168, 174; 31, 275, 277; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119).
  • BSG, 25.08.1970 - 2 RU 51/68

    Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht - Versicherung eines

    Auszug aus LSG Hessen, 15.03.2011 - L 3 U 90/09
    Sie muss außerdem unter solchen Umständen geleistet werden, dass sie einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist (so die ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. z.B. BSGE 5, 168, 174; 31, 275, 277; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 15/86

    Arbeitsunfall - Versicherungsschutz - Eigene Interessen

    Auszug aus LSG Hessen, 15.03.2011 - L 3 U 90/09
    Sie muss außerdem unter solchen Umständen geleistet werden, dass sie einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist (so die ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. z.B. BSGE 5, 168, 174; 31, 275, 277; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119).
  • LSG Hessen, 20.02.2017 - L 9 U 144/16

    Witwe eines Jagdhelfers ist zu entschädigen

    Ein Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 2 SGB VII besteht zudem nur dann nicht, wenn es sich um einen aufgrund der konkreten sozialen Beziehungen geradezu selbstverständlichen Hilfsdienst handelt, der bei besonders engen Beziehungen zwischen Verwandten, Freunden oder Nachbarn typisch, üblich und deshalb zu erwarten ist (Hessisches LSG, Urteil vom 15. März 2011 - L 3 U 90/09 -).
  • LSG Hessen, 26.01.2021 - L 3 U 53/16

    Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall in der gesetzlichen

    Vorausgesetzt wird auch nicht, dass Eltern und Kinder noch in derselben Hausgemeinschaft wohnen (vgl. Hess. LSG, Urteil des erkennenden Senats vom 15. März 2011 - L 3 U 90/09 - juris Rn. 18 m. w. N.).

    Die Pflicht zur Beistandsleistung bezieht sich auf alle gewöhnlichen und außergewöhnlichen Umstände der einzelnen Familie und verpflichtet zur wechselseitigen Unterstützung und Hilfeleistung der Familienmitglieder in allen Lebenslagen (Hess. LSG, Urteil vom 15. März 2011, a. a. O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.12.2014 - L 8 U 74/14
    Vorausgesetzt wird auch nicht, dass Eltern und Kinder noch in derselben Hausgemeinschaft wohnen (Hess. LSG, Urteil vom 15.03.2011 - L 3 U 90/09 -, NZS 2012, 25-27 und juris; Bay. LSG, Urteile vom 14.02.2007 - L 2 U 140/06 - und 28.05.2008 - L 2 U 28/08 -, juris).

    Die Pflicht zur Beistandsleistung bezieht sich auf alle gewöhnlichen und außergewöhnlichen Umstände der einzelnen Familie und verpflichtet zur wechselseitigen Unterstützung und Hilfeleistung der Familienmitglieder in allen Lebenslagen (Hess. LSG, Urteil vom 15.03.2011, a.a.O., m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.06.2016 - L 9 U 842/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigung -

    Dabei ist vor allem zu berücksichtigen, dass für das Eltern-Kind-Verhältnis besondere Pflichten bestehen, die eine erhöhte Erwartung an die Hilfsbereitschaft rechtfertigen (vgl. BSG SozR 3-2200 § 139 Nr. 6; Bayerisches LSG, Urteil vom 28.05.2008 - L 2 U 28/08 - Hessisches LSG, Urteil vom 15.03.2011 - L 3 U 90/09 - jeweils Juris).
  • LSG Hessen, 02.12.2014 - L 3 U 10/13

    Landwirtschaftlicher Arbeitsunfall

    Insoweit hat das Sozialgericht die tatbestandlichen Voraussetzungen unter detaillierter Diskussion der in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur sowie auch in der ständigen Rechtsprechung des Senats (beispielsweise Urteil vom 15. März 2011, L 3 U 90/09) vertretenen Entscheidungskriterien im Einzelfall verneint.
  • SG Frankfurt/Main, 21.11.2012 - S 23 U 6/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 13

    Das Hessische LSG (Urteil vom 15.03.2011, L 3 U 90/09) führt hierzu aus:.
  • LSG Baden-Württemberg, 07.11.2011 - L 1 U 4709/10
    Auch bei einem erheblichen Aufwand an Arbeitszeit kann noch eine familiäre Gefälligkeit vorliegen, insbesondere wenn dieser als sozial adäquat oder gar sozial erwartet zu qualifizieren ist (Hessisches LSG, Urteil vom 15.03.2011 - L 3 U 90/09 - zu der Hilfe eines Sohnes bei der Sanierung des Altbaus seiner Eltern).
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