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   LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - L 31 AS 1858/16   

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https://dejure.org/2017,29723
LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - L 31 AS 1858/16 (https://dejure.org/2017,29723)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.01.2017 - L 31 AS 1858/16 (https://dejure.org/2017,29723)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Januar 2017 - L 31 AS 1858/16 (https://dejure.org/2017,29723)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 34 SGB 2
    Herbeiführen der Hilfebedürftigkeit - Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten - Erstattungsumfang - Kausalität

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzanspruch auf erbrachte Grundsicherungsleistungen des Leistungsberechtigten wegen Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit durch sein Verhalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB-II -Leistungen; Anspruch auf Ersatz erbrachter Leistungen; Erstattung rechtmäßiger Leistungen; Herbeiführen einer Leistungsgewährung ohne wichtigen Grund

  • rechtsportal.de

    SGB-II -Leistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 33/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - L 31 AS 1858/16
    Beispiele für ein nach § 34 Abs. 1 SGB II a. F. kausales Verhalten wären danach zum Beispiel die freiwillige Aufgabe des Arbeitsplatzes, um eine Ausbildung/ein Studium zu absolvieren, oder ein arbeitsvertragswidriges Verhalten, das Anlass für die Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses gibt (vgl. dazu die Hinweise des BSG zu dem im Fall der Verletzung der Obliegenheit gegebenenfalls bestehenden Anspruch nach § 34 SGB II in: BSG, Urteil vom 29. November 2012, B 14 AS 33/12 R, veröffentlicht in juris, Rdnr. 17; Urteil vom 12. Juni 2013, B 14 AS 73/12 R, veröffentlicht in juris, dort Rdnr. 25; Urteil vom 17. Oktober 2013, B 14 AS 38/12 R, veröffentlicht in juris, dort Rdnr. 16).
  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 73/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Erbschaft -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - L 31 AS 1858/16
    Beispiele für ein nach § 34 Abs. 1 SGB II a. F. kausales Verhalten wären danach zum Beispiel die freiwillige Aufgabe des Arbeitsplatzes, um eine Ausbildung/ein Studium zu absolvieren, oder ein arbeitsvertragswidriges Verhalten, das Anlass für die Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses gibt (vgl. dazu die Hinweise des BSG zu dem im Fall der Verletzung der Obliegenheit gegebenenfalls bestehenden Anspruch nach § 34 SGB II in: BSG, Urteil vom 29. November 2012, B 14 AS 33/12 R, veröffentlicht in juris, Rdnr. 17; Urteil vom 12. Juni 2013, B 14 AS 73/12 R, veröffentlicht in juris, dort Rdnr. 25; Urteil vom 17. Oktober 2013, B 14 AS 38/12 R, veröffentlicht in juris, dort Rdnr. 16).
  • BSG, 17.10.2013 - B 14 AS 38/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Abfindung aus

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - L 31 AS 1858/16
    Beispiele für ein nach § 34 Abs. 1 SGB II a. F. kausales Verhalten wären danach zum Beispiel die freiwillige Aufgabe des Arbeitsplatzes, um eine Ausbildung/ein Studium zu absolvieren, oder ein arbeitsvertragswidriges Verhalten, das Anlass für die Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses gibt (vgl. dazu die Hinweise des BSG zu dem im Fall der Verletzung der Obliegenheit gegebenenfalls bestehenden Anspruch nach § 34 SGB II in: BSG, Urteil vom 29. November 2012, B 14 AS 33/12 R, veröffentlicht in juris, Rdnr. 17; Urteil vom 12. Juni 2013, B 14 AS 73/12 R, veröffentlicht in juris, dort Rdnr. 25; Urteil vom 17. Oktober 2013, B 14 AS 38/12 R, veröffentlicht in juris, dort Rdnr. 16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2024 - L 7 AS 458/22

    Aufrechnung

    Der notwendige Ursachenzusammenhang liegt nach der maßgeblichen sozialrechtlichen Theorie der wesentlichen Bedingung (vgl. Silbermann in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, 5. Aufl. 2021, § 34 Rn 36) regelmäßig bereits dann vor, wenn der Eintritt der Hilfebedürftigkeit als die wahrscheinliche Folge des an den Tag gelegten Verhaltens anzusehen ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Januar 2017 - L 31 AS 1858/16 ), was insbesondere auch anzunehmen ist bei einem arbeitsvertragswidrigen Verhalten, welches Anlass für die Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses gibt (vgl. Grote-Seifert in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5.
  • SG Berlin, 08.12.2020 - S 179 AS 6137/17

    Ersatzanspruch; sozialwidriges Verhalten; Aufrechnung; Härte; besondere Härte;

    Das Landessozialgericht hob mit Urteil vom 19. Januar 2017 (L 31 AS 1858/16) die erstinstanzliche Entscheidung auf und wies die Klage ab.
  • SG Aurich, 02.09.2020 - S 55 AS 386/18
    Die erkennende Kammer schließt sich in diesem Fall nicht der Bewertung des LSG Berlin-Brandenburg an, welches entschieden hat, dass Begrenzungen der Rückforderungszeit auf eine Probezeit nicht angenommen werden können (vgl. Urteil vom 19.01.2017 - L 31 AS 1858/16, zitiert nach juris).
  • SG Berlin, 08.12.2020 - S 179 AS 6138/17
    Das Landessozialgericht hob mit Urteil vom 19. Januar 2017 (L 31 AS 1858/16) die erstinstanzliche Entscheidung auf und wies die Klage ab.
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