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   LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2015 - L 31 AS 2074/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,45988
LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2015 - L 31 AS 2074/15 B ER (https://dejure.org/2015,45988)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.09.2015 - L 31 AS 2074/15 B ER (https://dejure.org/2015,45988)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. September 2015 - L 31 AS 2074/15 B ER (https://dejure.org/2015,45988)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 86 Abs 2 S 2 SGG, § 7 Abs 5 SGB 2, § 2 Abs 1 S 1 SGB 2, § 2 Abs 5 S 1 BAföG
    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - Anordnungsanspruch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - Teilzeitstudium - tatsächliche Durchführung des Studiums - Vorliegen gesundheitlicher ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 Abs 5 SGB 2, § 2 Abs 5 BAföG
    Teilzeitstudium - Leistungsausschluss - Folgenabwägung - einstweiliger Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 7 Abs. 5; BAföG § 2 Abs. 5
    Teilzeitstudium; Leistungsausschluss; Folgenabwägung; einstweiliger Rechtsschutz

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.08.2007 - L 28 B 1098/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2015 - L 31 AS 2074/15
    Die abstrakte Betrachtungsweise des § 2 Abs. 5 BAföG entspricht insoweit der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, ebenda; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. August 2014, a.a.O.; Beschluss vom 1. August 2007 - L 28 B 1098/07 AS ER - Beschluss vom 19. November 2007- L 14 B 1224/07 AS ER -, LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9. Juni 2009 - L 13 AS 39/09 B ER -, alle juris).

    Unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer Arbeitsaufnahme im Sinne des § 10 SGB II könnten Leistungen dann nur unter den Voraussetzungen der §§ 31 f. SGB II abgesenkt werden bzw. ganz wegfallen (so: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. August 2007 - L 28 B 1098/07 AS ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9. Juni 2009 - L 13 AS 39/09 B ER - und Thüringer LSG, Beschluss vom 15. Januar 2007 - L 7 AS 1130/06 ER - alle juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2009 - L 13 AS 39/09

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2015 - L 31 AS 2074/15
    Die abstrakte Betrachtungsweise des § 2 Abs. 5 BAföG entspricht insoweit der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, ebenda; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. August 2014, a.a.O.; Beschluss vom 1. August 2007 - L 28 B 1098/07 AS ER - Beschluss vom 19. November 2007- L 14 B 1224/07 AS ER -, LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9. Juni 2009 - L 13 AS 39/09 B ER -, alle juris).

    Unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer Arbeitsaufnahme im Sinne des § 10 SGB II könnten Leistungen dann nur unter den Voraussetzungen der §§ 31 f. SGB II abgesenkt werden bzw. ganz wegfallen (so: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. August 2007 - L 28 B 1098/07 AS ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9. Juni 2009 - L 13 AS 39/09 B ER - und Thüringer LSG, Beschluss vom 15. Januar 2007 - L 7 AS 1130/06 ER - alle juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2014 - L 18 AS 1672/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2015 - L 31 AS 2074/15
    So soll es nach dem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. August 2014 (L 18 AS 1672/13, juris) im Rahmen des § 2 Abs. 5 Satz 1 BAföG nicht darauf ankommen, ob die Leistungsfähigkeit des Antragstellers aus krankheitsbedingten Gründen möglicherweise mit einem Teilzeitstudium weitgehend oder voll ausgelastet ist und er individuell zu einem Vollzeitstudium gar nicht in der Lage wäre.

    Die abstrakte Betrachtungsweise des § 2 Abs. 5 BAföG entspricht insoweit der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, ebenda; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. August 2014, a.a.O.; Beschluss vom 1. August 2007 - L 28 B 1098/07 AS ER - Beschluss vom 19. November 2007- L 14 B 1224/07 AS ER -, LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9. Juni 2009 - L 13 AS 39/09 B ER -, alle juris).

  • LSG Thüringen, 15.01.2007 - L 7 AS 1130/06

    Anerkennung der Aufnahme eines Teilzeitstudiums bei der Gewährung von Leistungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2015 - L 31 AS 2074/15
    Unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer Arbeitsaufnahme im Sinne des § 10 SGB II könnten Leistungen dann nur unter den Voraussetzungen der §§ 31 f. SGB II abgesenkt werden bzw. ganz wegfallen (so: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. August 2007 - L 28 B 1098/07 AS ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9. Juni 2009 - L 13 AS 39/09 B ER - und Thüringer LSG, Beschluss vom 15. Januar 2007 - L 7 AS 1130/06 ER - alle juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2007 - L 14 B 1224/07

    Zumutbarkeit der Aufnahme einer Arbeit und Ausschluss von Leistungen zur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2015 - L 31 AS 2074/15
    Die abstrakte Betrachtungsweise des § 2 Abs. 5 BAföG entspricht insoweit der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, ebenda; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. August 2014, a.a.O.; Beschluss vom 1. August 2007 - L 28 B 1098/07 AS ER - Beschluss vom 19. November 2007- L 14 B 1224/07 AS ER -, LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9. Juni 2009 - L 13 AS 39/09 B ER -, alle juris).
  • SG Gießen, 04.11.2020 - S 25 AS 505/20
    Grundsätzlich wird in der Praxis der Förderungsämter bei dem Besuch von Hochschulen unterstellt, dass die Ausbildung 40 Wochenstunden erfordert (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2015 - L 31 AS 2074/15 B ER, juris, Rn. 21).

    Die benannte Rechtsprechung wird allerdings jüngst in Frage gestellt, insbesondere durch die Rechtsprechung des LSG Berlin-Brandenburg sowie des SG Berlin (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2015 - L 31 AS 2074/15 B ER, juris; SG Berlin, Urteil vom 26. August 2019 - S 34 AS 2277/18, juris).

    Es würde eine vom Grundsatz her zeitlich grenzenlose Förderung ohne Rückzahlungsverpflichtung, die ganz offensichtlich nicht dem Willen des Gesetzgebers entspricht, installiert (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2015 - L 31 AS 2074/15 B ER, juris, Rn. 23 f.).

    Die zwischen den Gerichten umstrittene Frage, ob bei einer Aufnahme von Teilzeitausbildungen in das Leistungssystem des SGB II die Gefahr besteht, dass eine zeitlich grenzenlose finanzielle (Ausbildungs-)Förderung installiert wird oder aber, ob diese Gefahr auf Grund des darüber hinaus zur Verfügung stehenden gesetzlichen Rahmens des SGB II als unbegründet zurückzuweisen ist (dazu insbesondere jüngst das OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 4 LC 238/16, juris, Rn. 30 mit Verweis auf LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2015 - L 31 AS 2074/15 B ER, juris), wird vorliegend besonders deutlich, da der Antragsteller sich auf der einen Seite nicht in der Lage sieht, das Studium an der C-Universität A-Stadt aus gesundheitlichen Gründen in Vollzeit zu betreiben, auf der anderen Seite der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers jedoch im Rahmen des ohne den Antragsteller durchgeführten Erörterungstermins vorgetragen hat, dass sich der Antragsteller in der Lage sieht, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten.

    Da es sich bei der hier in Frage stehenden Bewertung der Reduktion eines Vollzeitstudiums auf ein Teilzeitstudium um eine Rechtsfrage im Rahmen der abstrakten Betrachtung nach § 7 Absatz 5 SGB II und nicht um eine ungeklärte Tatsachenfrage handelt, war vorliegend nicht in eine Folgenabwägung einzutreten (so auch Burkiczak in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl., § 86b SGG [Stand: 23.10.2020], Rn. 420.3 mit Verweis auf die Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2015 - L 31 AS 2074/15 B ER, juris welches mit Hinweis auf das Fehlen einer höchstrichterlichen Rechtsprechung in die Folgenabwägung eintritt).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.01.2023 - L 9 AS 2924/22

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten -

    Ob dies auch für den Fall eines aus willkürlichen Gründen auf Teilzeit reduzierten Studiums gilt (verneinend LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2015, L 31 AS 2074/15 B ER, juris-Rn. 23 f, worauf sich der Beklagte stützt), ist zweifelhaft, kann aber offenbleiben, da dies nicht dem Fall der Klägerin entspricht.

    Der Beklagte verweist hierzu auf Rechtsprechung, insbesondere den Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 29.09.2015 (L 31 AS 2074/15 B ER) und den Beschluss des SG Konstanz vom 10.11.2020 (S 3 AS 1898/20 ER).

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2019 - 4 LC 238/16

    Arbeitskraft; Ausbildung; Ausbildungsförderung; Auslegung; Betreuung; Erziehung;

    Ohne die Rechtsfrage abschließend zu entscheiden deutet das Gericht die Ansicht an, dass die herrschende Meinung die gesamte Konzeption der Ausbildungsförderung im BAföG ad absurdum führe: Denn ließe man Studierenden nach, das Studium durch Reduzierung auf Teilzeit abstrakt der Förderfähigkeit nach den im BAföG zu entziehen und so in den Genuss von SGB II-Leistungen zu kommen, wären die Fördergrenzen (Altersgrenze, Förderungshöchstdauer, Rückzahlungspflicht) des BAföG praktisch wirkungslos (LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.9.2015 - L 31 AS 2074/15 B ER -).
  • SG Berlin, 26.08.2019 - S 34 AS 2277/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten bei

    Hierdurch könnten die vom BAföG vorgesehenen Fördergrenzen hinsichtlich der Altersgrenze, der Förderungshöchstdauer oder der Rückzahlungspflicht der BAföG-Leistungen ausgehebelt werden (vgl. hierzu: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2015, L 31 AS 2074/15 B ER).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.07.2022 - L 14 AS 189/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten -

    Zu Recht habe der Beklagten in diesem Zusammenhang bereits im Widerspruchsbescheid auf die Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 19. September 2015, L 31 AS 2074/15 B ER) Bezug genommen, welches zutreffend darauf hingewiesen habe, dass die Fördergrenzen (Altersgrenze, Förderungshöchstdauer, Rückzahlungspflicht) des BAföG praktisch wirkungslos wären, ließe man Studierenden nach, das Studium durch Reduzierung auf Teilzeit abstrakt der Förderfähigkeit nach dem BAföG zu entziehen und so in den Genuss von SGB II-Leistungen zu kommen.
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