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   LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - L 31 AS 2974/14   

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https://dejure.org/2015,9851
LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - L 31 AS 2974/14 (https://dejure.org/2015,9851)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.03.2015 - L 31 AS 2974/14 (https://dejure.org/2015,9851)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. März 2015 - L 31 AS 2974/14 (https://dejure.org/2015,9851)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zulässigkeit der Aufbewahrung von Kontoauszügen in Verwaltungsakten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 67c Abs. 1 S. 1; SGB II § 9 Abs. 1
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zulässigkeit der Aufbewahrung von Kontoauszügen in Verwaltungsakten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch eines Leistungsempfängers auf Entfernung seiner Kontoauszüge aus der Verwaltungsakte

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch eines Leistungsempfängers auf Entfernung seiner Kontoauszüge aus der Verwaltungsakte

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Bayern, 21.05.2014 - L 7 AS 347/14

    Zur Aufbewahrung von Kontoauszügen in der Verwaltungsakte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - L 31 AS 2974/14
    Bei der Aufbewahrung der Kontoauszüge im Original oder in Kopie in der Verwaltungsakte handele es sich um eine rechtmäßige Speicherung von Daten nach § 67 c SGB X. Dies habe auch das Bayerische Landessozialgericht (LSG) mit Beschluss vom 21. Mai 2014 - Az. L 7 AS 347/14 B ER - so ausgeführt.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 AS 2969/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsentziehung wegen Verletzung von

    Die Pflicht zur Vorlage der Kontoauszüge erschöpft sich - entgegen der Auffassung des Klägers - nicht darin, diese dem zuständigen Sachbearbeiter zur ad-hoc-Einsicht vorzulegen, sondern - nur dies ist zwischen den Beteiligten streitig - umfasst auch die Pflicht, die Kontoauszüge oder Kopien derselben (ggf. mit den oben dargestellten zulässigen Schwärzungen) dem Leistungsträger zu überlassen (so auch LSG Bayern, Beschluss vom 14. November 2013 - L 7 AS 579/13 B ER - juris Rdnr. 17 ff.; LSG Bayern, Beschluss vom 21. Mai 2014 - L 7 AS 347/14 B ER - juris Rdnr. 16 ff.; LSG Bayern v. 15. September 2015 - L 16 AS 523/15 B ER - juris Rdnr. 28; vgl. auch BSG, Beschluss vom 21. Februar 2017 - B 4 AS 379/16 B - juris Rdnr. 6; BSG, Beschluss vom 8. März 2017 - B 4 AS 449/16 B - juris Rdnr. 7; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. März 2015 - L 31 AS 2974/14 - juris Rdnr. 18 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 - L 18 AS 2312/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sozialdatenschutz - Anspruch eines

    Entgegen der Auffassung der Klägerin genügt zur Erfüllung der Aufgaben des Beklagten die Einsichtnahme in die Kontoauszüge und "ein entsprechender Vermerk" nicht, da für die korrekte und zügige Erledigung der Aufgaben die vollständige, sichere und schnelle Verfügbarkeit der in den Kontoauszügen enthaltenen Daten unerlässlich ist (vgl LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. März 2015 - L 31 AS 2974/14 -, juris, speziell auch zur Notwendigkeit, mit der "Schlagzahl" des seinerzeitigen Vertreters der Klägerin "Schritt zu halten").
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2016 - L 9 AS 682/15

    Amtsermittlungsgrundsatz - Sozialdatenschutz - Kontoauszüge - Löschung von

    Anderenfalls wäre es dem Beklagten faktisch verwehrt, mit der durch den Prozessbevollmächtigten des Klägers vorgegebenen Schlagzahl Schritt zu halten und den Ansprüchen an Genauigkeit und Schnelligkeit in der Entscheidung zu genügen, die der Prozessbevollmächtigte des Klägers ihm abverlangt (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. März 2015 - L 31 AS 2974/14 -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - L 31 AS 359/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anspruch auf Entfernung von Kontoauszügen als

    Ergänzend wird auf die Entscheidungsgründe der vom Berichterstatter bereits in Bezug genommenen Entscheidung des Senates vom 19. März 2015 (L 31 AS 2974/14, zitiert nach juris) Bezug genommen, in der der mit dem Prozessbevollmächtigten im vorliegenden Verfahren identische Prozessbevollmächtigte aufgetreten ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2016 - L 18 AS 684/15
    Entgegen der Auffassung des Klägers genügt zur Erfüllung der Aufgaben des Beklagten die Einsichtnahme in die Kontoauszüge und "ein entsprechender Vermerk" nicht, da für die korrekte und zügige Erledigung der Aufgaben die vollständige, sichere und schnelle Verfügbarkeit der in den Kontoauszügen enthaltenen Daten unerlässlich ist (vgl LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. März 2015 - L 31 AS 2974/14 -, juris, speziell auch zur Notwendigkeit, mit der "Schlagzahl" des hie-sigen Vertreters der Klägerin "Schritt zu halten").
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