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   LSG Berlin-Brandenburg, 04.11.2014 - L 32 AS 1605/14 B PKH   

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https://dejure.org/2014,35507
LSG Berlin-Brandenburg, 04.11.2014 - L 32 AS 1605/14 B PKH (https://dejure.org/2014,35507)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.11.2014 - L 32 AS 1605/14 B PKH (https://dejure.org/2014,35507)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. November 2014 - L 32 AS 1605/14 B PKH (https://dejure.org/2014,35507)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 11 Abs 1 S 3 SGB 2, § 11 Abs 2 SGB 2
    Zur zeitanteiligen Anrechnung von Kindergeld auf den Bedarf des Kindes bei temporärer Bedarfsgemeinschaft - Prozesskostenhilfe - Rechtsauffassung des über Prozesskostenhilfe erkennenden Spruchkörpers und Vertretbarkeit des Prozessvortrag des Antragstellers

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 11 Abs 1 S 3 SGB 2, § 11 Abs 2 SGB 2
    Zur zeitanteiligen Anrechnung von Kindergeld auf den Bedarf des Kindes bei temporärer Bedarfsgemeinschaft - Prozesskostenhilfe - Rechtsauffassung des über Prozesskostenhilfe erkennenden Spruchkörpers und Vertretbarkeit des Prozessvortrag des Antragstellers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 11 Abs. 1 S. 3; SGB II § 11 Abs. 2
    Zur zeitanteiligen Anrechnung von Kindergeld auf den Bedarf des Kindes bei temporärer Bedarfsgemeinschaft; Rechtsauffassung des über Prozesskostenhilfe erkennenden Spruchkörpers und Vertretbarkeit des Prozessvortrag des Antragstellers; Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 75/08 R

    Grundsicherungsleistungen für die Wahrnehmung des Umgangsrechts

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.11.2014 - L 32 AS 1605/14
    Streitentscheidende Norm ist hier § 11 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 SGB II. Insofern folgt hinsichtlich des Begehrens der Antragstellerin zu 1) die Erfolgsaussicht aus dem Urteil des BSG vom 2. Juli 2009, B 14 AS 75/08 R.

    Mit dem Urteil des BSG vom 02.07.2009, B 14 AS 75/08 R erscheint inzwischen jedoch geklärt, dass das Kindergeld nicht als Einkommen für andere Zeiträume, nämlich denen der Mitgliedschaft in einer anderen BG, und für Leistungsansprüche in einer anderen BG anzurechnen ist.

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.11.2014 - L 32 AS 1605/14
    Einerseits dürfen die Anforderungen an eine hinreichende Erfolgsaussicht nicht überspannt werden (BVerfG, Beschluss vom 13.03.1990, 2 BvR 94/88, BVerfGE 81, 347, 358 - JURIS-RdNr 27).

    Ein Rechtsschutzbegehren hat daher auch dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.03.1990, 2 BvR 94/88, BVerfGE 81, 347, 358f - JURIS-RdNr 28 mwN).

  • BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 1404/04

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch verfehlte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.11.2014 - L 32 AS 1605/14
    Nach § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG in Verbindung mit § 114 ZPO erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe ein Beteiligter, der nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheintHinreichende Erfolgsaussicht ist dann anzunehmen, wenn das Gericht aufgrund summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage (BVerfG, Beschluss vom 15.12.2008, 1 BvR 1404/04, RdNr 29) zu dem Ergebnis gelangt, dass der Erfolg der Rechtsverfolgung eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich hat.

    Kommt eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde, bzw hält das Gericht eine Beweiserhebung für notwendig, so kann in der Regel Erfolgsaussicht nicht verneint werden (BVerfG, Beschluss vom 15.12.2008, 1 BvR 1404/04, RdNr 30, Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage, § 73a RdNr 7a).

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.08.2012 - 4 K 4338/08

    Beigeladene: PKH unter Beiordnung eines Rechtsanwaltes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.11.2014 - L 32 AS 1605/14
    Dies rechtfertigt und gebietet es zur Gewährung rechtlichen Gehörs sowie zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes, ungeachtet der Möglichkeit der Beigeladenen, im Klageverfahren auf einen Sachantrag zu verzichten, zur Erlangung der Beiordnung eines Rechtsanwaltes inhaltlich über den Prozesskostenhilfeantrag zu entscheiden (vgl. auch Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.08.2012, 4 K 4338/08 PKH).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.10.2020 - L 32 AS 1255/18
    Hinsichtlich der Anrechnung des Kindergeldes sei die streitentscheidende Norm § 11 Abs. 1 Satz 3, 4 SGB II. Insofern folge die Kammer dem Beschluss des erkennenden Senats vom 4. November 2014, L 32 AS 1605/14 B PKH und dem Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 12. Dezember 2016, S 3 AS 1751/14.
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