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   LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2014 - L 32 AS 2279/13 B PKH   

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LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2014 - L 32 AS 2279/13 B PKH (https://dejure.org/2014,5355)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.02.2014 - L 32 AS 2279/13 B PKH (https://dejure.org/2014,5355)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Februar 2014 - L 32 AS 2279/13 B PKH (https://dejure.org/2014,5355)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2014 - L 32 AS 2279/13
    Einerseits dürfen die Anforderungen an eine hinreichende Erfolgsaussicht nicht überspannt werden (BVerfG, Beschluss vom 13.03.1990, 2 BvR 94/88, BVerfGE 81, 347, 358 - JURIS-RdNr 27).

    Andererseits darf Prozesskostenhilfe auch verweigert werden, wenn der Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.03.1990, 2 BvR 94/88, BVerfGE 81, 347, 357 - JURIS-RdNr 26).

    Ein Rechtsschutzbegehren hat daher auch dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.03.1990, 2 BvR 94/88, BVerfGE 81, 347, 358f - JURIS-RdNr 28 mwN).

  • BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 1404/04

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch verfehlte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2014 - L 32 AS 2279/13
    Nach § 73 a Abs. 1 Satz 1 SGG in Verbindung mit § 114 ZPO erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe ein Beteiligter, der nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint Hinreichende Erfolgsaussicht ist dann anzunehmen, wenn das Gericht aufgrund summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage (BVerfG, Beschluss vom 15.12.2008, 1 BvR 1404/04, RdNr 29) zu dem Ergebnis gelangt, dass der Erfolg der Rechtsverfolgung eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich hat.

    Kommt eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde, bzw hält das Gericht eine Beweiserhebung für notwendig, so kann in der Regel Erfolgsaussicht nicht verneint werden (BVerfG, Beschluss vom 15.12.2008, 1 BvR 1404/04, RdNr 30, Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage, § 73a RdNr 7a).

  • BSG, 31.08.2011 - GS 2/10

    Zulässigkeit der Erklärung einer Verrechnung durch Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2014 - L 32 AS 2279/13
    Dies ist für die Aufrechnung von Sozialleistungsansprüchen höchstrichterrechtlich ungeklärt mit einer Tendenz in der bisherigen Rechtsprechung, dies zu bejahen (Nachweise in BSG, Beschluss vom 31.08.2011, GS 2/10, RdNr 16) und wurde in der Entscheidung des Großen Senats des BSG zur Verrechnung (BSG ebd) ausdrücklich offen gelassen.
  • BVerwG, 22.08.2007 - 2 PKH 2.07

    Antrag auf Prozesskostenhilfe für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2014 - L 32 AS 2279/13
    Liegt bei Abgabe entsprechender Aufrechnungserklärungen also kein Fall gebundener Verwaltung vor, bewegt sich die Behörde im Bereich der Ermessensverwaltung und hat das ihr eingeräumte Ermessen auch im Rahmen schlicht-hoheitlichen Handelns pflichtgemäß zu betätigen (für völlig selbstverständlich hält das BVerwG die Ermessensprüfung bei Aufrechnungserklärungen ohne Verwaltungsaktqualität: z.B. BVerwG, Beschluss vom 22.08.2007, 2 PKH 2/07).
  • LSG Hessen, 29.10.2012 - L 9 AS 601/10

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Kostenerstattungsanspruch nach § 63 SGB

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2014 - L 32 AS 2279/13
    Das SG Gießen und ihm folgend das Hessische LSG (Urteil vom 29.10.2012, L 9 AS 601/10) hatten über einen Fall zu entscheiden, in dem keine Beratungshilfe beantragt war.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - L 32 AS 5/13

    Beschwerde - Statthaftigkeit - Ablehnung Prozesskostenhilfe - Untätigkeitsklage

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2014 - L 32 AS 2279/13
    Dies folgt insbesondere auch aus der Gesetzeshistorie (vgl. dazu im Einzelnen den Beschluss des erkennenden Senats vom 12. Februar 2013, L 32 AS 5/13 B PKH, veröffentlicht in juris).
  • SG Gießen, 14.09.2010 - S 26 AS 823/10

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Kostenerstattungsanspruch nach § 63 SGB

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2014 - L 32 AS 2279/13
    Sie beruft sich auf das Urteil des SG Gießen vom 14.09.2010, S 26 AS 823/10.
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2014 - L 32 AS 2279/13
    Dabei lässt sich der Senat insbesondere von der Rechtsprechung des BVerfG leiten, die gerade für Rechtsbehelfe Klarheit durch das geschriebene Gesetz verlangt (BVerfG - Plenum, Beschluss vom 30.04.2003, 1 PBvU 1/02).
  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 60/02 R

    Formeller Verwaltungsakt - Verrechnung - Aufrechnung - Gegensei- tigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2014 - L 32 AS 2279/13
    Als rechtswidrige oder fehlerbehaftete Erklärung wäre sie unwirksam, weil sie nicht den strengen Nichtigkeitsgrenzen des § 40 SGB X unterfiele (vgl zur Unwirksamkeit einer fehlerhaften Verrechnungserklärung Urteil des BSG vom 24.07.2003, B 4 RA 60/02 R, wobei in dieser Entscheidung der 4. BSG-Senat ebenfalls von schlicht-hoheitlichem Agieren der Behörde bei der Erklärung von Aufrechnung und Verrechnung ausgegangen ist - sozusagen das Leiturteil für die Annahme schlicht-hoheitlichen Handelns am BSG).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.03.2019 - L 11 KR 4455/17

    Krankenversicherung - Apotheke - Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung -

    Die Vertragsstraffestsetzung erfolgt nicht nach freiem Belieben, sondern muss sich vor allem unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit an der Schwere des Pflichtverstoßes orientieren (dazu Armbruster , in: Eichenhofer/v. Koppenfels-Spies/Wenner, § 129 SGB V Rn 60; allgemein dazu, dass auch bei schlichthoheitlichem Handeln Ermessen nur pflichtgemäß ausgeübt werden darf, LSG Berlin-Brandenburg 28.02.2014, L 32 AS 2279/13 B PKH, juris Rn 15).

    Denn eine abschließende Beendigung der Streitigkeit in dem anhängigen Prozess wäre in diesem Fall nicht möglich und es müsste zunächst eine neue Strafe verhängt und diese erneut eingeklagt werden: Zum einen dürfte eine gerichtliche Entscheidung am sog Nichtigkeitsdogma scheitern, wonach rechtswidrige Rechtsakte auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts unwirksam sind (vgl dazu LSG Berlin-Brandenburg 28.02.2014,L 32 AS 2279/13 B PKH, juris Rn 13), mit der Folge, dass Verhängung einer unverhältnismäßigen Vertragsstrafe insgesamt unwirksam ist; eine fehlerunabhängige Wirksamkeit nach §§ 39 Abs. 1, Abs. 3, 40 SGB X scheidet mangels Verwaltungsaktcharakters des Vertragsstrafverlangens aus.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2015 - L 19 AS 1265/15

    Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II für

    Da bereits die Vertretbarkeit eines Rechtsvorbringens für die Bewilligung von Prozesskosten ausreicht, bildet bei seiner Bewertung nicht die Rechtsansicht des jeweils erkennenden Spruchkörpers, sondern eine allgemeine/objektive Betrachtung den Maßstab (BGH, Beschlüsse vom 08.05.2013 - XII ZB 624/12 - und vom 05.3.2014 - XII ZB 220/11 - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 28.2.2014 - L 32 AS 2279/13 B PKH ; a ...A. offensichtlich LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v.16.07.2015 - L 2 AS 399/15 B ER und L 2 AS 400/15 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2015 - L 19 AS 1260/15

    Verpflichtung im Wege der einstweiligen Anordnung zur Erbringung des Regelsatzes

    Da bereits die Vertretbarkeit eines Rechtsvorbringens für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ausreicht, bildet bei seiner Bewertung nicht die Rechtsansicht des jeweils erkennenden Spruchkörpers, sondern eine allgemeine/objektive Betrachtung den Maßstab (BGH, Beschlüsse vom 08.05.2013 - XII ZB 624/12 - und vom 05.3.2014 - XII ZB 220/11 - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 28.2.2014 - L 32 AS 2279/13 B PKH ; a.A. offensichtlich LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse v.16.07.2015 - L 2 AS 399/15 B ER und L 2 AS 400/15 B und vom 20.08.2015 - L 12 AS 1180/15 B ER ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2017 - L 19 AS 1429/17

    Aufhebung von SGB-II-Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Anordnung der

    Weil es für die Annahme hinreichender Erfolgsaussicht ausreicht, dass die Vertretbarkeit des Rechtsvorbringens anzunehmen ist, kommt es hinsichtlich der rechtlichen Bewertung nicht auf die Rechtsansicht des erkennenden Spruchkörpers, sondern eine allgemeine/objektive Betrachtung an (BGH, Beschlüsse vom 08.05.2013 - XII ZB 624/12 - MDR 2013 S. 1117 und vom 05.03.2014 - XII ZB 220/11 - MDR 2014 S. 557; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2014 - L 32 AS 2279/13 B PKH).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2017 - L 19 AS 1429/17 B ER/L 19 AS 1430/17

    Aufhebung von SGB-II -Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Anordnung der

    Weil es für die Annahme hinreichender Erfolgsaussicht ausreicht, dass die Vertretbarkeit des Rechtsvorbringens anzunehmen ist, kommt es hinsichtlich der rechtlichen Bewertung nicht auf die Rechtsansicht des erkennenden Spruchkörpers, sondern eine allgemeine/objektive Betrachtung an (BGH, Beschlüsse vom 08.05.2013 - XII ZB 624/12 - MDR 2013 S. 1117 und vom 05.03.2014 - XII ZB 220/11 - MDR 2014 S. 557; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2014 - L 32 AS 2279/13 B PKH).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2016 - L 29 AS 2428/15

    Voraussetzungen der Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der

    Zwar wird von dem Kläger eine Abweichung von der Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. Februar 2014, L 32 AS 2279/13 B (richtig: L 32 AS 2279/13 B PKH) behauptet.
  • SG Detmold, 02.10.2014 - S 18 AS 555/14

    Kostenerstattung für ein erfolgreiches Widerspruchsverfahren im Hinblick auf den

    Ermessensfehler, wie insbesondere die fehlende Ermessensausübung, führen dazu, dass die Aufrechnungserklärung nicht wirksam ist (vgl., LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2014, L 32 AS 2279/13 B PKH, a.A. wohl LSG Hessen, Urteil vom 29.10.2012, L 9 AS 601/10).
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