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   LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2009 - L 32 AS 316/09   

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https://dejure.org/2009,17826
LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2009 - L 32 AS 316/09 (https://dejure.org/2009,17826)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.07.2009 - L 32 AS 316/09 (https://dejure.org/2009,17826)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - L 32 AS 316/09 (https://dejure.org/2009,17826)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlehen zur Gründung eines selbstständigen Gewerbes als Einkommen beziehungsweise Vermögen i.S.d. Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2008 - L 14 B 648/08

    ALG II; Zuwendungen Dritter; Einnahmen; Zweckbestimmung; Darlehen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2009 - L 32 AS 316/09
    19 Der 14. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hat in seinem Beschluss vom 27. Juni 2008 (L 14 B 648/08 AS ER), betreffend ein Darlehen zur Anschaffung eines Kraftfahrzeuges, ausgeführt, es erscheine schon fraglich, ob die Zahlungen als Einnahmen anzusehen seien, da der Antragsteller behauptet, diese lediglich als Darlehen erhalten zu haben und darlehensweise gewährte Leistungen möglicherweise als einkommensneutral angesehen werden müssen, weil sie von vornherein mit der Pflicht zur Rückgewähr belastet seien (vgl. BSG, Urteil vom 13. Juni 1985 - 7 Rar 27/84 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.07.2008 - L 13 AS 97/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - vom Dritten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2009 - L 32 AS 316/09
    Das von der Beklagten zur Begründung ihrer Berufung angeführte Urteil des Landessozialgerichts Bremen-Niedersachsen vom 14. Juli 2008 (L 13 AS 97/08) hingegen ist hier nicht einschlägig, so dass der Senat auch nicht von ihm abweicht.
  • BSG, 13.06.1985 - 7 RAr 27/84

    Begriff Einkommen in der Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2009 - L 32 AS 316/09
    19 Der 14. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hat in seinem Beschluss vom 27. Juni 2008 (L 14 B 648/08 AS ER), betreffend ein Darlehen zur Anschaffung eines Kraftfahrzeuges, ausgeführt, es erscheine schon fraglich, ob die Zahlungen als Einnahmen anzusehen seien, da der Antragsteller behauptet, diese lediglich als Darlehen erhalten zu haben und darlehensweise gewährte Leistungen möglicherweise als einkommensneutral angesehen werden müssen, weil sie von vornherein mit der Pflicht zur Rückgewähr belastet seien (vgl. BSG, Urteil vom 13. Juni 1985 - 7 Rar 27/84 -).
  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

    d) Stellt eine darlehensweise gewährte Zahlung schon kein Einkommen iS des § 11 Abs. 1 SGB II dar, ist schließlich eine zwischen dem Hilfebedürftigen und dem Dritten getroffene Zweckbestimmung (vgl § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchst a SGB II) unerheblich (in diesem Sinne differenzierend Brühl in LPK-SGB II, 3. Aufl 2009, § 11 RdNr 24 und RdNr 68; LSG Berlin-Brandenburg 1.7.2009 - L 32 AS 316/09, juris RdNr 19) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2012 - L 9 AS 757/11

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von

    Allein ein subjektiver Verwendungszweck, der nach Belieben des Darlehensnehmers vorgegeben und geändert werden kann, ist nicht geeignet, eine verbindliche Zuordnung zu der selbstständigen Tätigkeit herzustellen (vgl. zur Unbeachtlichkeit der Zweckbindung: BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 46/09 R -, Juris Rn. 19; anders noch Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. Juli 2009 - L 32 AS 316/09 -, Juris Rn. 19 und 20).
  • SG Stade, 01.02.2016 - S 28 AS 386/11

    Berücksichtigung des eigenen Einkommens bei der Bemessung des Bedarfs zur

    28 Stellt eine darlehensweise gewährte Zahlung schon kein Einkommen iS des § 11 Abs. 1 SGB II dar, ist schließlich eine zwischen dem Hilfebedürftigen und dem Dritten getroffene Zweckbestimmung (vgl § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchst a SGB II) unerheblich (in diesem Sinne differenzierend Brühl in LPK-SGB II, 3. Aufl 2009, § 11 RdNr 24 und RdNr 68; LSG Berlin-Brandenburg 1.7.2009 - L 32 AS 316/09, juris RdNr 19).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2010 - L 13 AS 1294/09
    Damit erfüllen auch Einnahmen, die der Betroffene in Form eines Darlehens erhält, grundsätzlich die Anforderungen, die an den Einkommensbegriff des § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Soweit dem Darlehen kein konkreter Zweck beigegeben wird (zu einem Geschäftsdarlehen vgl. z.B. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01. Juli 2009 - L 32 AS 316/09 - juris Rdnr. 20), kann derjenige, der ein Darlehen aufnimmt, dieses Geld zunächst zu seiner freien Verfügung verwenden, ohne insoweit einer Beschränkung zu unterliegen.
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