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   LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2016 - L 32 AS 516/15 B PKH   

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https://dejure.org/2016,2859
LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2016 - L 32 AS 516/15 B PKH (https://dejure.org/2016,2859)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.02.2016 - L 32 AS 516/15 B PKH (https://dejure.org/2016,2859)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Februar 2016 - L 32 AS 516/15 B PKH (https://dejure.org/2016,2859)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 42a Abs 2 SGB 2
    Aufrechnung - Mietkautionsdarlehen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verrechnung eines Rückzahlungsanspruchs aus einem Mietkautionsdarlehen; Aufrechnung als Ermessensentscheidung; Entschließungsermessen des Leistungsträgers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verrechnung eines Rückzahlungsanspruchs aus einem Mietkautionsdarlehen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufrechnung des Jobcenters mit Anspruch auf Rückzahlung eines Mietkautionsdarlehens rechtswidrig?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2017 - L 19 AS 787/17

    SGB-II -Leistungen; Tilgung eines Mietkautionsdarlehens durch eine Aufrechnung;

    Dem Grundsicherungsträger als Darlehensgeber ist weder ein Entschließungs- noch ein Auswahlermessen eingeräumt (Beschluss des Senats vom 26.01.2017 - L 19 AS 1459/15 NZB m.w.N. a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.02.2016 - L 32 AS 516/15 B PKH).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2017 - L 19 AS 1459/15

    SGB-II -Leistungen; Darlehen zum Ausgleich von Energiekostenrückständen;

    Dem Grundsicherungsträger ist als Darlehensgeber weder ein Entschließungs- noch eine Auswahlermessen eingeräumt (Bittner in Schlegel/Voelzke, juris PK-SGB 11, 4. Aufl., § 42a Rn. 39f; Bender in Gagel, SGB II, Stand Mai 2016, § 42a Rn 16ff; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, § 42a Rn. 163ff; Greiser in Eicher, SGB 11, 11. Aufl., § 42a Rn. 29; Conradis in LPK-SGB 11, 5. Aufl., § 42a Rn. 15 f; siehe auch BT-Drs. 17/3982 S. 10 zu Nr. 22 Art. 2 Nr. 32; a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.02.2016 - L 32 AS 516/15 B PKH).

    Soweit in Teilen der Judikatur (vgl. Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 17.02.2016 - L 32 AS 516/15 B PKH) bei außergewöhnlichen Sachverhaltsgestaltungen eine Ermessensausübung des Verwaltungsträgers hinsichtlich des "Ob" der Aufrechnung im Rahmen von § 42 a SGB II gefordert wird, ist die Frage, ob dieses Erfordernis besteht, für den vorliegenden Fall nicht klärungsbedürftig, da der Beklagte Ermessen ausgeübt hat, zudem keine außergewöhnliche Sachverhaltsgestaltung vorliegt.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2022 - L 29 AS 620/18

    Aufrechnung - Mietkautionsdarlehn - Erlass - Aufrechnungslage

    In der Annahme, dass sich die Aufrechnungsverfügung nur auf den damals bis März 2016 laufenden Bewilligungszeitraum bezogen habe und deshalb der für eine Berufung erforderliche Beschwerdegegenstandswert nicht erreicht werde, hat das SG die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache und wegen Abweichung vom Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 17. Februar 2016 - L 32 AS 516/15 B PKH - (zum Bestehen eines Entschließungsermessens in § 42a Abs. 2 S. 1 SGB II) zugelassen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.05.2018 - L 29 AS 1514/17

    Rückzahlung eines vom Grundsicherungsträger gewährten Mietkautionsdarlehens

    Entsprechend wird die Regelung des § 42a SGB II nach der wohl einhelligen Rechtsprechung der Landessozialgerichte auch für Mietkautionsdarlehen als anwendbar angesehen (unter anderem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Dezember 2017, L 5 AS 2612/14 und Beschluss vom 17. Februar 2016, L 32 AS 516/15 B PKH, sowie Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. August 2017, L 19 AS 787/17 und Urteil vom 11. Mai 2017, L 6 AS 111/14, alle Entscheidungen zitiert nach juris und mit weiteren Nachweisen).
  • SG Potsdam, 14.06.2017 - S 49 AS 305/16

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Mietkaution - Darlehen - Tilgung

    Das LSG Berlin-Brandenburg hat in seinem Beschluss vom 17. Februar 2016, AZ: L 32 AS 516/15 B PKH, bei einem Zeitraum von 21 Monaten bereits verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.
  • SG Potsdam, 12.07.2017 - S 49 AS 2572/15

    Aufrechnung eines Mietkautionsdarlehens über 22 Monate verfassungsgemäß.

    Das LSG Berlin-Brandenburg hat in seinem Beschluss vom 17. Februar 2016, AZ: L 32 AS 516/15 B PKH, bei einem Zeitraum von 21 Monaten bereits verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.
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