Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2009 - L 32 AS 612/09 B ER |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweilige Anordnung auf Erteilung einer vorläufigen Zusicherung nach § 22 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin - 96 AS 6325/09
- SG Berlin, 16.03.2009 - S 96 AS 6325/09
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2009 - L 32 AS 612/09 B ER
Papierfundstellen
- ZMR 2009, 936
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2007 - L 32 B 1912/07
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Mietkaution - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2009 - L 32 AS 612/09
Ein Umzug ist erforderlich, wenn der Wunsch nach einer eigenen Wohnung ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund darstellt, der auch einen Nichthilfeempfänger leiten lassen würde (so bereits Beschluss des Senats vom 27. September 2007 - L 32 B 1912/07 - unter Bezugnahme auf Berlit in LPK-SGB II § 22 Rdnr. 76 und SG Lüneburg, Beschluss vom 19. August 2005 - S 24 AS 472/05 ER -). - SG Lüneburg, 19.08.2005 - S 24 AS 472/05
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2009 - L 32 AS 612/09
Ein Umzug ist erforderlich, wenn der Wunsch nach einer eigenen Wohnung ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund darstellt, der auch einen Nichthilfeempfänger leiten lassen würde (…so bereits Beschluss des Senats vom 27. September 2007 - L 32 B 1912/07 - unter Bezugnahme auf Berlit in LPK-SGB II § 22 Rdnr. 76 und SG Lüneburg, Beschluss vom 19. August 2005 - S 24 AS 472/05 ER -).
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2009 - L 32 AS 1758/08
Kosten der Unterkunft und Heizung; Möblierungszuschlag; Umzug; Zusicherung; …
57 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist ein Umzug erforderlich, wenn der Wunsch nach einer neuen Wohnung einen plausiblen, nachvollziehbaren und verständlichen Grund darstellt, der auch einen Nichthilfeempfänger leiten lassen würde (vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 06. Mai 2009 - L 32 AS 612/09 B ER - juris; www.sozialgerichtsbarkeit.de; vgl. ebenso Hessisches LSG…, Beschluss vom 19. März 2009 - L 7 AS 53/09 B ER - juris, Rdnr. 19 unter Bezugnahme auf die Beispiele in der amtlichen Begründung der Neuregelung des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II = BT-Drs. 16/1410 Seite 23 zu Nr. 21). - LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2009 - L 19 B 39/09
Hinreichende Erfolgsaussichten eines Antrags auf Erstattung doppelter …
Wäre eine Verweigerung der Zustimmung ab diesem Zeitpunkt als rechtswidrig anzusehen, käme eine Ersetzung ggf. in Betracht (vgl. zur Ersetzung im einstweiligen Rechtsschutz Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 06.05.2009 - L 32 AS 612/09 B). - LSG Bayern, 27.06.2013 - L 7 AS 330/13
Im einstweiligen Rechtsschutz kann ein Zusicherung zu laufenden Kosten einer …
Für eine endgültige Verpflichtung zur Erteilung einer Zusicherung im einstweiligen Rechtsschutz (so für Ausnahmefälle LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.05.2009, L 32 AS 612/09 B ER und Beschluss vom 31.07.2009, L 25 AS 1216/09 B ER) wird keine Rechtsgrundlage und keine Notwendigkeit gesehen.
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2009 - L 32 AS 928/09 Ein Umzug ist erforderlich, wenn der Wunsch nach einer eigenen Wohnung ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund darstellt, der auch einen Nichthilfeempfänger leiten lassen würde (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 30. November.2007 - L 32 B 1912/07 AS ER - und zuletzt Beschluss vom 6. Mai 2009 - L 32 AS 612/09 B ER - zitiert nach www.sozialgerichtsbarkeit.de).
Damit ist allerdings ein Anordnungsanspruch und -grund auf Verpflichtung des Antragsgegner zu Abgabe einer entsprechenden Zustimmung auch nur in Ansätzen nicht ersichtlich: Die begehrte "echte" Hauptsachenvorwegnahme kann nur in Betracht kommen, wenn ein Umzug in eine angemessene Wohnung für längere Zeit zu scheitern droht, etwa weil eine einmalige Chance vereitelt würde (vgl. bereits Beschluss vom 6. Mai 2009 a.a.O.).
- LSG Bayern, 16.11.2009 - L 7 AS 681/09 Für eine endgültige Verpflichtung zur Erteilung einer Zusicherung im einstweiligen Rechtsschutz (so für Ausnahmefälle LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.05.2009, L 32 AS 612/09 B ER und Beschluss vom 31.07.2009, L 25 AS 1216/09 B ER) wird keine Rechtsgrundlage und keine Notwendigkeit gesehen.
- SG Karlsruhe, 06.03.2014 - S 14 AS 695/14
Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - …
Für eine endgültige Verpflichtung zur Erteilung einer Zusicherung im einstweiligen Rechtsschutz (so für Ausnahmefälle LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.05.2009, L 32 AS 612/09 B ER und Beschluss vom 31.07.2009, L 25 AS 1216/09 B ER) wird keine Rechtsgrundlage und keine Notwendigkeit gesehen, vgl. LSG Bayern, Beschluss vom 27. Juni 2013 - L 7 AS 330/13 B ER, juris.